3096/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.08.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Stand der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur diskriminierungsfreien Blutspende
NEOS haben im Laufe dieser Gesetzgebungsperiode bereits zwei Anträge zum Thema der diskriminierungsfreien Blutspende eingebracht, die beide zum Ziel hatten, die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Männern bei der Blutspende zu beseitigen (siehe 119/A(E) und 108/UEA). Der erste Antrag wurde im Dezember 2019 direkt dem Gesundheitsausschuss zugewiesen und dort am 30. Juni 2020 vertagt, der zweite Antrag wurde direkt in der Nationalratssitzung eingebracht und von Grünen, ÖVP und FPÖ gemeinsam abgelehnt. Stattdessen haben ÖVP und Grüne einen Antrag eingebracht, in dem die Einrichtung lediglich einer Arbeitsgruppe zum Thema gefordert wird, an der auch Blutspendeorganisationen teilnehmen sollen und die neue Kriterien festlegen und auf das Risikoverhalten anstatt auf pauschale Risikogruppen fokussieren soll.
Derzeit werden Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung für 12 Monate (seit ihrem letzten Sexualkontakt zu einem Mann) von der Blutspende ausgeschlossen, was einem faktischen Totalausschluss gleichkommt. Nicht einmal diese 12-monatige Sperrfrist wird von Blutspendeeinrichtungen jedoch eingehalten, stattdessen kommt es zur willkürlichen Umsetzung der Regelung in ganz Österreich. Eine Änderung dieser Regelung ist längst überfällig und weitere Schritte der Regierung daher dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist besagte Arbeitsgruppe zum Thema der diskriminierungsfreien Blutspende bereits eingerichtet und wenn ja, seit wann (bitte um Angabe des exakten Datums)?
a. Wenn ja, wie oft ist die Arbeitsgruppe seit ihrer Einrichtung bereits zusammengetroffen?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, wann genau wird die Arbeitsgruppe eingerichtet und welche Schritte wurden dahingehend bereits gesetzt?
2. Ist der Arbeitsauftrag an die Arbeitsgruppe zeitlich befristet und wenn ja, bis wann müssen Ergebnisse vorliegen?
3. Welche Personen nehmen konkret für welche Institution/Organisation an der Arbeitsgruppe teil?
a. Wenn diese Arbeitsgruppe noch nicht eingerichtet wurde, welche Personen sollen konkret für welche Institution/Organisation an der Arbeitsgruppe teilnehmen?
b. Werden Sie neben den Blutspendeeinrichtungen auch die vom Blutspende-Ausschluss Betroffenen selbst, also MSM oder deren Vertreter_innen im NGO-Bereich, in die Gespräche der Arbeitsgruppe mit einbinden, um die Berücksichtigung der Betroffenen-Perspektive zu gewährleisten und sich ein Bild von deren Lebensrealtiäten zu verschaffen, um die es ja bei diesem Thema geht?
i.Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es bereits erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe und wenn ja, welche sind das?
a. Wenn nein, wann kann konkret mit Ergebnissen gerechnet werden?
5. In welcher Form werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Sinne der Transparenz der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
a. Wenn die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden sollen, warum nicht?