3099/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.08.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend "Wer viel verspricht, vergisst auch viel" - Reform des Staatsarchives und Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv

"Wer viel verspricht, vergisst auch viel".

(aus dem englischen Original "A Man apt to promise, is apt to forget.", Thomas Fuller, Gnomologia (1732) 283.)

In Zeiten, in denen sich oberste Bundesorgane und Spitzenbeamt_innen der Republik vor Untersuchungsausschüssen des österreichischen Parlaments an einfachste Dinge und Vorgänge in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht mehr erinnern können, bekommt dieser Satz eine besondere Bedeutung. Umso wichtiger erscheint es, dass jene Einrichtungen im Staat, deren Aufgabe es ist, das Erinnerungslücken nicht zum Problem werden, ausreichend Ressourcen und Kompetenzen haben. Das österreichische Staatsarchiv ist eine solche Einrichtung.

Im türkis-grünen Regierungsübereinkommen 2020-2024 (Seite 49) wird die "Prüfung einer neuen Organisationsform des Österreichischen Staatsarchivs in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes" angekündigt.

Mit einstimmiger Entschließung des Nationalrates vom 24. April 2019 betreffend "Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv" (68/E XXVI. GP) wurde der damalige Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Blümel aufgefordert, dem Nationalrat ehestbald einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte berücksichtigt:

• Nachhaltige Sicherung der digitalen Archivalien der obersten Staatsorgane in Anbetracht der Gefahr des Verlustes von politischem und geschichtlichem Erbe
• Nachhaltige Sicherung der digitalen Äußerungen der obersten Staatsorgane in den Sozialen Medien, die diese während ihrer Amtszeit tätigen

Dieser Gesetzesentwurf soll klare Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass diese Archivalien
fachkundig und unter

• Beachtung der Kurzlebigkeit digitaler Plattformen und Medien
• Beachtung der besonderen Sensibilität der Unterlagen
• Beachtung der Amtsverschwiegenheit
• Beachtung des Datenschutzes
• Beachtung der Informations- und Wissenschaftsfreiheit
• Beachtung des Denkmalschutzes

für künftige Generationen nachhaltig gesichert sind.

In die Ausarbeitung des Entwurfes sollen Expertinnen und Experten aus den Reihen der Geschichtsforschung, des Denkmalschutzes, des Staatsarchivs sowie Expertinnen und Experten aus dem
Bereich der Informationstechnologie einbezogen werden.

In der Anfragebeantwortung 3804/AB durch den Bundesminister im Bundeskanzleramt Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage (4037/J) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen, ließ der Herr Minister verlauten:

"Zu der vom Nationalrat durch einstimmige Entschließung vom 24. April 2019 geforderten Novelle zum Bundesarchivgesetz wurde hausintern eine legistische Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes eingerichtet und mit der Erarbeitung dieser Novelle beauftragt. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird in der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden."

In der Anfragebeantwortung 1049/AB durch die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler zu der schriftlichen Anfrage (1001/J) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Reform des Staatsarchives und Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv hieß es:

"Inwieweit eine Umwandlung in eine andere Organisationsform angesichts der genannten Aufgabenstellungen des Österreichischen Staatsarchivs, die sich von jener der Bundesmuseen oder der Österreichischen Nationalbibliothek grundlegend unterscheiden, zu einer Optimierung beitragen kann, ist derzeit Gegenstand von Überlegungen innerhalb des Ressorts.

Die anspruchsvolle Frage der Sicherung von digitalen Archivalien beschäftigt das Bundeskanzleramt. Selbstverständlich wird die Entschließung des Nationalrats vom 24. April 2019 bestmöglich umgesetzt. Für eine qualitätsvolle Realisierung sind viele Schritte notwendig, von denen wir bereits die ersten absolviert haben.

Der Startpunkt war das Projekt „ELAK Neu“, welches die Neugestaltung des elektronischen Aktes in der Verwaltung zur Aufgabe hat. Im Zuge dieser Arbeiten wurde auch die Notwendigkeit einer Überarbeitung der „Archivierung digitaler Archivalien“ erkannt. 

So wurde eine Arbeitsgruppe im Dezember 2019 eingerichtet, welche ihre Arbeit bereits aufgenommen hat und bisher dreimal getagt hat. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Frage der Sicherung von digitalen Archivalien. Um die Komplexität des Themas hinreichend abzubilden, ist die Arbeitsgruppe disziplinübergreifend besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern des Österreichischen Staatsarchives (Archivdirektor, Historikerinnen und Historiker), ressortinternen Spezialistinnen und Spezialisten (Juristinnen und Juristen, ITSpezialistinnen und -Spezialisten, ELAK-Spezialistinnen und -Spezialisten) sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen ELAK und Organisation weiterer Ministerien. Externe Beraterinnen oder Berater wurden bisher nicht hinzugezogen.

Bisher wurden verschiedene Handlungsfelder konkretisiert, welche beachtet werden müssen. Dazu zählen Skartierungsvermerke, Aufbewahrungsdauer, Art und Format der Übergabe und eindeutige Regelungen zur Kennzeichnung. Ob eine Klarstellung des Gesetzestextes für diese Erfordernisse notwendig wird, ist noch zu erarbeiten. Nachdem die fachlichen Notwendigkeiten geklärt sind, sollen in einer späteren Phase auch Expertinnen und Experten des Verfassungsdienstes (VD) hinzugezogen werden. Derzeit liegt aber noch kein Entwurf vor."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gab es schon erste konkrete Ergebnisse der Arbeitsgruppe (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, welche wann?

b.    Wenn nein, wann kann mit ersten Ergebnissen der Arbeitsgruppe gerechnet werden? 

2.    Wird an dem angekündigten Reformvorhaben zum Themenkomplex "Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane" festgehalten? 

a.    Wenn ja, wie schreiten die Arbeiten der hausinternen Arbeitsgruppe zu dem Thema voran (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

                                      i.Welche Personen welcher Dienststellen gehören dieser Arbeitsgruppe an?

                                    ii.Wurden externe Berater hinzugezogen?

                                   iii.Wurden auch Mitarbeiter des Staatsarchives der Arbeitsgruppe beigezogen?

1.    Wenn, ja wie viele?

2.    Wenn ja, befinden sich darunter sowohl Historiker_innen als auch Archivar_innen?

                                   iv.Wer war für die Zusammensetzung der Teilnehmer_innen der Arbeitsgruppe verantwortlich?

b.    Wie oft tagte die Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung Ende 2019?

3.    Wie ist der Stand der Dinge in der Ausarbeitung der vom Nationalrat durch einstimmige Entschließung vom 24. April 2019 geforderten Novelle zum Bundesarchivgesetz (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wurde schon mit entsprechenden Vorarbeiten begonnen?

                                      i.Wenn ja, wann und durch welche Stellen genau?

b.    Gibt es bereits einen Entwurf für das Gesetz (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn nein, wann wird ein erster Entwurf vorliegen?

                                   iii.Wenn ja, seit wann?

                                   iv.Wenn ja, um Übermittlung des Entwurfes wird ersucht.

c.    Wie sieht der zeitliche "Fahrplan" für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes aus (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

d.    Wann kann mit einer Begutachtung gerechnet werden?

4.    Gibt es schon konkrete Ergebnisse, inwieweit eine Umwandlung des ÖStA in eine andere Organisationsform zu einer Optimierung beitragen kann (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, welche seit wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

5.    Welche konkreten Handlungsfelder wurden für die Archivreform identifiziert (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Welche technische, organisatorische und rechtliche Notwendigkeiten wurden bislang herausgearbeitet (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

6.    Wie ist der aktuelle Stand des Projekts "Elak neu" (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Konnte das Projekt mittlerweile abgeschlossen werden?

                                      i.Wenn ja, wann?

                                    ii.Wenn nein, wann wird das Projekt abgeschlossen?

b.    Wie viel kostete das Projekt bislang?

c.    Welche konkreten Änderungen gehen mit dem "Elak neu" einher (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

d.    Was bringt der "Elak neu"?

7.    Wie wird digitales Schriftgut Ihres Ressorts derzeit archiviert und gesichert (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wie und unter welchen Bedingungen und für wie lange werden digitale Protokollakten Ihres Ressorts derzeit archiviert (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

b.    Wie und unter welchen Bedingungen und für wie lange werden digitale Kabinettsakten Ihres Ressorts derzeit archiviert (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

c.    Wie und unter welchen Bedingungen und für wie lange werden informelle digitale Akten (Behördeninterna) Ihres Ressorts derzeit archiviert (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

d.    Wie und unter welchen Bedingungen und für wie lange werden E-Mails Ihres Ressorts derzeit archiviert (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

8.    Wo, wie und in welchem Rhythmus erfolgt die digitale Archivierung und das Erstellen von Backups von digitalem Schriftgut Ihres Ressorts (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    im BRZ?

b.    im ZAS?

9.    Wie darf man sich den Prozess der "Auslagerung" in das ZAS konkret vorstellen (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

10. Die aktuelle Büroordnung (Kanzleiordnung) des Bundes stammt aus dem Jahr 2004 und ist etwas in die Jahre gekommen.

a.    Weshalb wurde die Büroordnung des Bundes seither nie aktualisiert/novelliert (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

                                      i.Bestand keine Notwendigkeit dafür? 

                                    ii.Scheiterten entsprechende Vorhaben am Widerstand anderer Ressorts (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

1.    Wenn ja, an welchen mit welcher Begründung?

b.    Wurde die Büroordnung des Bundes seit 2004 schon einmal evaluiert?

                                      i.Wenn ja, wann genau, in wessen Auftrag und mit welchem Ergebnis?

c.    Gibt es derzeit konkrete Pläne die Büroordnung des Bundes zu novellieren (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

                                      i.Wenn ja, 

1.    von welcher Stelle geht dieses Vorhaben aus und wie ist hier der aktuelle Stand?

2.    welche konkreten Änderungen wurden avisiert?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

11. Wird digitales Schriftgut der obersten Bundesorgane derzeit vom Staatsarchiv erfasst, übernommen und archiviert?

a.    Wenn ja, wie und unter welchen Bedingungen?

b.    Wenn ja, welche Formen von digitalem Schriftgut werden derzeit erfasst, übernommen und archiviert?

c.    Wenn nein, weshalb nicht?

12. Welche Formen von digitalem Schriftgut werden derzeit nicht vom Staatsarchiv erfasst, übernommen und archiviert und weshalb nicht?

13. Wie wird digitales Schriftgut der obersten Bundesorgane derzeit vom Staatsarchiv erfasst, übernommen und archiviert?

14. Erfolgt die Übermittlung digital oder analog?

15. In welcher Form erfolgt die Übermittlung genau?

16. Wird digitales Schriftgut in Form von E-Mails der obersten Bundesorgane derzeit vom Staatsarchiv erfasst, übernommen und archiviert?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Ist beabsichtigt, hier etwas klarzustellen oder zu ändern?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

17. Wird digitales Schriftgut in Form von SMS der obersten Bundesorgane derzeit vom Staatsarchiv erfasst, übernommen und archiviert?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Ist beabsichtigt, hier etwas klarzustellen oder zu ändern?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

18. Wird digitales Schriftgut in Form von Chatverläufen von Messenger Diensten (wie etwas Whatsapp oder Signal udgl) der obersten Bundesorgane derzeit vom Staatsarchiv erfasst, übernommen und archiviert?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Ist beabsichtigt, hier etwas klarzustellen oder zu ändern?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

19. Wird digitales Schriftgut in Form von Social Media Auftritten der obersten Bundesorgane derzeit vom Staatsarchiv erfasst, übernommen und archiviert?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Ist beabsichtigt, hier etwas klarzustellen oder zu ändern?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

20. Wird digitales Schriftgut in Form von Kalendereinträgen der obersten Bundesorgane derzeit vom Staatsarchiv erfasst, übernommen und archiviert?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Ist beabsichtigt, hier etwas klarzustellen oder zu ändern?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

21. § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz besagt: "Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Österreichischen Staatsarchiv zu übergeben. Dieses Schriftgut ist vom Österreichischen Staatsarchiv bis zum Ablauf von 25 Jahren nach dem Ausscheiden aus der Funktion gesondert unter Verschluß und versiegelt aufzubewahren. In dieses Schriftgut darf, sofern bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur mit Zustimmung des seinerzeitigen Funktionsinhabers oder einer von ihm bestimmten Person Einsicht genommen werden. Ist keine Person bestimmt worden, so bedarf es im Falle des Ablebens des Funktionsinhabers der Zustimmung der unmittelbaren Nachkommen. Über jede Einsicht während dieser Frist sind genaue Aufzeichnungen zu führen."  § 25 Abs 2 Denkmalschutzgesetz definiert "Schriftgut sind schriftlich geführte oder auf elektronischen Informationsträgern gespeicherte Aufzeichnungen aller Art wie Schreiben und Urkunden samt den damit in Zusammenhang stehenden Karten, Plänen, Zeichnungen, Siegel, Stempel mit deren Anlagen einschließlich der Programme, Karteien, Ordnungen und Verfahren, um das Schriftgut auswerten zu können."

a.    Trifft es zu, dass Kabinettsschriftgut iSd Bundesarchivgesetz entweder dem Staatsarchiv zu übergeben oder im Ressort zu verbleiben hat?

b.    Trifft es zu, dass für Kabinettsschriftgut iSd Bundesarchivgesetz keine Vernichtung zum Zeitpunkt des Regierungswechsels vorgesehen ist?

c.    Wurde im Vorfeld des Regierungswechsels im Juni 2019 digitales Schriftgut iSd Bundesarchivgesetz vernichtet/gelöscht?

d.    Weshalb wurde im Vorfeld des Regierungswechsels im Juni 2019 digitales Schriftgut iSd Bundesarchivgesetz vernichtet/gelöscht?

                                      i.Gab es dafür einen triftigen Grund?

e.    Ist es üblich, dass Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA bei "Regierungswechseln" vernichtet werden?

                                      i.Inwiefern entspricht diese Vorgehensweise dem § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz, wonach Kabinettsarchivalien entweder dem Staatsarchiv übergeben werden müssen oder im Ressort zu verbleiben haben (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

f.     In welchem Umfang und Ausmaß wurde im Vorfeld und im Zuge des Regierungswechsel im Juni 2019 Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA vernichtet (um eine annäherungsweise Beschreibung der Vorgänge wird ersucht)?

g.    Wurde im Vorfeld des Regierungswechsel im Juni 2019  Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA entgegen den Bestimmungen (insbesondere des § 6 Abs 3) des Bundesarchivgesetzes vernichtet?

                                      i.Wenn ja, wann auf wessen Anordnung und in welchem Ausmaß?

h.    Inwiefern entspricht diese Praxis den Regeln des § 6 Abs 3 des Bundesarchivgesetzes, wonach Kabinettsarchivalien entweder dem Staatsarchiv übergeben werden müssen oder im Ressort zu verbleiben haben (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

                                      i.Inwiefern entspricht die Vernichtung von Kabinettsunterlagen dieser Bestimmung des Bundesarchivgesetzes?

22. Verfügt(e) der Herr Bundeskanzler seit Amtsantritt als Bundeskanzler im Jahr 2017 über einen oder mehrere Dienstlaptops?

a.    Wenn ja, welche Marke und Modell benützt(e) er seit wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

23. Verfügt(e) der Herr Bundeskanzler seit Amtsantritt als Bundeskanzler im Jahr 2017 über ein oder mehrere Diensthandys?

a.    Wenn ja, welche Marke und Modell benützt(e) er seit wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

24. Verfügt(e) der Herr Kanzleramtsminister Blümel in seiner Regierungszeit über einen oder mehrere Dienstlaptops?

a.    Wenn ja, welche Marke und Modell benützt(e) er?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

25. Verfügt(e) der Herr Kanzleramtsminister Blümel in seiner Regierungszeit über ein oder mehrere Diensthandys?

a.    Wenn ja, welche Marke und Modell benützt(e) er?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

26. Welchem digitalen Endgerät war die im Juni 2019 geschredderte Festplatte mit der Seriennummer WXQ1A27PFGUQ zugeordnet?

27. Welche Person nutzte dieses Endgerät?

a.    Der Herr Bundeskanzler Kurz?

                                      i.Wenn nein, wie können Sie das ausschließen?

b.    Der Herr Kanzleramtsminister Blümel?

                                      i.Wenn nein, wie können Sie das ausschließen?

28. Weshalb wurde die Festplatte mit der Seriennummer WXQ1A27PFGUQ vernichtet?

29. Ist Ihnen bekannt, dass es sich bei dieser Art von Festplatte höchstwahrscheinlich nicht um eine "Druckerfestplatte" handelte?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, seit wann?

30. Ist Ihnen bekannt, dass es sich bei dieser Art von Festplatte höchstwahrscheinlich um eine Festplatte handelte, die einem Laptop oder NAS (Network Attached Storage) zuzuordnen ist?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, seit wann?

31. Gab es eine Veranlassung für die seltsame Vorgehensweise des Schredderns unter falschem Namen durch einen Bediensteten des BKA ohne Zahlen der Rechnung außerhalb des Routineverfahrens?

a.    Wenn ja, welche?

32. Weshalb wurde nicht der "übliche" Weg der Vernichtung durch die Haus IT gegangen?

33. Waren auf der Festplatte besonders sensible Daten gespeichert?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum wurde sie dann mehrfach geschreddert?