3101/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.08.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Ries
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zuständigkeit des Bank-, Kredit- und Finanzmarktwesens in Österreich
Die Aufsicht über das Bank-, Kredit- und Finanzmarktwesen wird in Österreich im Wesentlichen bundeseinheitlich von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) vollzogen.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Zuständigkeit des Bundes wird auch in den Referatseinteilungen von Landesregierungen - als Beispiel sei jene des Landes Burgenland erwähnt - üblicherweise den Finanzlandesräten eine Zuständigkeit für „Geld-, Kredit- und Bankwesen“ eingeräumt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Welche konkreten Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche sind den Bundesländern nach der österreichischen Rechtsordnung im Bereich „Geld-, Kredit- und Bankwesen“ überantwortet?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Zuständigkeit der Bundesländer?
3. Welche Möglichkeiten hätte der referatszuständige Finanzlandesrat des Landes Burgenland auf diesen Grundlagen vorgefunden, um rechtzeitig mäßigenden bzw. eindämmenden Einfluss auf die Vorkommnisse rund um die mittlerweile insolvente Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG nehmen zu können?
4. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Vorab-Information des Landeshauptmannes vom Burgenland über die bevorstehende Schließung der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), welche - wie medienöffentlich bekanntgegeben - etliche Stunden vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Zustellung des betreffenden Bescheides an die Bank erfolgte und möglicherweise Eingeweihten “in letzter Sekunde“ Geldtransfers in Millionenhöhe ermöglicht hat?
5. Wurden noch weitere Mitglieder der burgenländischen Landesregierung vorab über die bevorstehende Schließung der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert?
6. Wenn ja, welche?
7. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?