3134/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.08.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Förderungen SWF 2019

 

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds dient der Unterstützung und Weiterbildung von Zeitarbeiter_innen. Personalbereitsteller zahlen höhere Lohnnebenkosten als andere Arbeitgeber, weil sie derzeit 0,35 % der Lohnsumme in den Sozial- und Weiterbildungsfonds bezahlen. Aus den Mitteln des Fonds werden unter anderem Bildungsmaßnahmen für Leiharbeiter_innen gefördert sowie finanzielle Unterstützung zur Überbrückung kurzer Stehzeiten bzw. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gewährt. Ein beachtlicher Teil der Beschäftigten in der Personalbereitstellung finden durch Zeitarbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder ein Erwerbseinkommen. Wiederum ein großer Teil der Zeitarbeiter findet aus der Überlassung heraus den Weg in die Stammbelegschaft eines Unternehmens, also in feste Beschäftigung.

Nachdem mehrere mediale Berichterstattungen aber auch parlamentarische Anfragen aufgezeigt haben, dass die SWF-Förderungen teils nicht zweckmäßig ausgezahlt wurden, stellt sich die Frage, wofür genau die Mittel des SWF in den vergangenen Monaten ausbezahlt wurden und ob sie zweckmäßig verwendet wurden. In der Anfragebeantwortung "Insiderwissen bei Ausschöpfung von Fördermitteln des SWF 2019 (767/AB)" konnte Bundesministerin Aschbacher noch keinen Jahresüberblick über die Leistungen des SWF im Jahr 2019 geben, da laut der Bundesministerin ein endgültiges Ergebnis erst mit dem Jahresabschluss im Juni 2020 vorliegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch ist das Fondsvermögen zum 31.12.2019?

2.    Wie hoch waren die Verwaltungskosten des Fonds im Jahr 2019?

3.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 AÜG im Jahr 2019?

4.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 1 AÜG (Zuschüsse an (ehemalige) Arbeitnehmer_innen) im Jahr 2019?

a.    An wie viele Personen wurden diese Leistungen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Geschlecht)

5.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 2 AÜG (Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildung) im Jahr 2019? 

a.    Welche gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser wurden durch diese Mittel gefördert?

b.    Welche Ausbildungen wurden angeboten und in welchem Ausmaß?

                                      i.Wie hoch waren die jeweiligen Kosten?

c.    Wurden Schwerpunkte gesetzt?

                                      i.Wenn ja, welche und warum?

                                    ii.Wenn nein, wieso nicht?

6.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 3 AÜG (Leistungen an Überlasser zur Verlängerung der Beschäftigungsdauer beim Überlasser) im Jahr 2019?

a.    An wie viele Personen wurden diese Leistungen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Geschlecht)

7.    Wie hoch waren die laufenden Beiträge der drei beitragsstärksten Unternehmen im Jahr 2019?

8.    Wie hoch waren die vorgeschriebenen laufenden Beiträge, die von Überlassern ohne Sitz in Österreich entrichtet worden sind (§ 22d Abs 2 AÜG) im Jahr 2019?

9.    Wie hoch waren die nicht einbringlichen Beiträge, die von Überlassern ohne Sitz in Österreich vorgeschrieben waren im Jahr 2019?

10. Wie hoch waren die laufenden Beiträge der drei beitragsstärksten Unternehmen im Jahr 2019?

11. Wie hoch waren die Leistungen des Fonds an die drei beitragsstärksten Unternehmen (im Verhältnis zu dessen Beiträgen) im Jahr 2019?

12. Wie hoch waren die laufenden Beiträge für vom Ausland überlassene Arbeitnehmer_innen, die nicht der Sozialversicherungspflicht in Österreich unterliegen (§ 22d Abs 4 AÜG) im Jahr 2019?

13. Wie hoch war die Vergütung iSd § 22d Abs 5 AÜG, die Sozialversicherungsträger als Abgeltung für ihre Aufwendungen einbehalten haben im Jahr 2019  (bitte um Aufgliederung nach SV-Träger)?

14. Wie hoch waren die Zuflüsse zum Fonds gemäß § 22d Abs 7 und Abs 8 AÜG im Jahr 2018?

15. Sind Zuschüsse zum Fonds gemäß § 22d Abs 7 und Abs 8 AÜG erforderlich, um den finanziellen Bedarf zur Zielerreichung gemäß § 22a Abs. 1 AÜG und zur Leistungserfüllung gemäß §22c Abs. 2 AÜG decken zu können?

16. Wie hoch waren die Verwaltungskosten des Fonds im Jahr 2019?