3135/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.08.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Alois Stöger
und Genossen und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Boni-Zahlungen an AUA-Manager
Die schwarz-grüne Bundesregierung hat im Juni ein Rettungspaket
für die von der Corona-Krise schwer getroffenen Austrian Airlines (AUA)
beschlossen, ohne den konkreten Inhalt dieser Vereinbarung mit
der AUA-Mutter Lufthansa zu veröffentlichen.
Nun
wurde bekannt, dass durch die AUA-Bonuszahlungen an den Vorstand in Höhe
von rund 500.000
Euro ausgezahlt werden. Ebenso sollen Bonuszahlungen an rund 200 weitere
Führungskräfte erfolgen. Insgesamt soll ein Betrag von rund 2,9 Mio.
Euro an Bonuszahlungen fließen. Gleichzeitig profitiert die
AUA von staatlichen Hilfsmaßnahmen, insbesondere der Kurzarbeit, die
für die nächsten zwei Jahre
geplant ist, sowie durch staatliche Direktzahlungen von 150 Mio. Euro, sowie
staatlich garantierten
Krediten in Höhe von 300 Mio. Euro. Ebenso tragen die MitarbeiterInnen zur
Rettung des
Unternehmens bei: diese verzichten für fünf Jahre auf bis zu 15 %
ihres Gehaltes. Dadurch erspart sich
der Lufthansa-Konzern ebenfalls 300 Mio. Euro.
Gleichzeitig sollen bis 2022 laut AUA-Vorstand Alexis von Hoensbroech
1.100 MitarbeiterInnen
abgebaut werden.
Mit diesem Konnex erscheinen die Boni-Zahlungen durch die AUA als Verhöhnung der österreichischen Steuerzahlerlnnen.
Auch
aus der Sicht von AUA-Kundlnnen, die seit Monaten auf die Rückzahlung
ihrer gecancelten
Flugkosten warten, erscheint die Vorgangsweise verstörend.
Der Grund warum es überhaupt möglich ist, diese
Bonifikationen auszuzahlen, liegt in dem Umstand,
dass ein entsprechender Verzicht auf diese nicht in die Vereinbarung mit der
österreichischen Bundesregierung eingeflossen ist. Dabei handelt es sich
um ein schweres Versäumnis des
Finanzministers, das auch durch die Forderung des Finanzministers diese Boni an
das Unternehmen zurückzuzahlen (Tageszeitung
Österreich, 19.08.2020) nicht korrigiert werden kann, sondern
bloß zeigt,
wie inferior die Verhandlungsführung seitens der Bundesregierung und
speziell des Finanzministers mit
den VertreterInnen des Lufthansa-Konzerns stattgefunden hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. In welcher Form wurde die Frage der Bonus-Zahlungen an die Vorstände der AUA, und an
weitere Führungskräfte von Ihnen im Zuge der Verhandlungen zum AUA-Rettungspaket thematisiert?
2. War Ihnen bekannt, dass Bonus-Zahlungen in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro im Jahre 2020 -
nach der sogenannten AUA-Rettung - ausbezahlt werden sollen?
3. Wurde seitens der VertreterInnen des Lufthansa-Konzerns im Zuge der Vereinbarung des
AUA-Rettungspaketes das Thema Bonifikationszahlungen angesprochen?
4. Aus welchem Grund ist es Ihnen nicht gelungen, ein generelles Verbot von
Bonifikationszahlungen im AUA-Rettungspaket zu vereinbaren?
5. War Ihnen der Verzicht der AUA-Mitarbeiterlnnen auf bis zu 15% Ihres Gehalts für fünf Jahre
im Zeitpunkt des Abschlusses des AUA-Rettungspaketes bekannt?
6. Wurden von Ihnen auch Bezugsreduktionen der Gehälter des Vorstandes und weiterer
Führungskräfte im Zuge der
Verhandlungen des AUA-Rettungspaketes eingefordert und,
wenn nein, warum nicht?
7. Wann werden Sie den Originaltext der Vereinbarung mit dem Lufthansa-Konzern betreffend
die AUA-Rettung veröffentlichen?
8. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, dass die erfolgten Boni-Zahlungen an die AUA
rückerstattet werden?
9. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, dass entsprechende Boni-Zahlungen bis zum Ende
der Laufzeit des AUA-Rettungspaketes nicht mehr erfolgen können?
10.
Ist eine Nachverhandlung des
AUA-Rettungspaketes geplant und, wenn nein, warum
nicht?