3151/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.08.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 31.08.2020 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Causa Wilkening

Auf Basis der Recherchen der Online-Plattform Fass ohne Boden mit dem Titel „BVT und der Fall  „Nina“: Lug, Trug, Willkür und Schmiergeld“ (https://www.fob.rocks/bvt-und-der-fall-nina-lug-trug-willkuer-und-schmiergeld/) in der Version vom 16.7.2020 ergeben sich aus Sicht der AnfragestellerInnen zahlreiche aufklärungsbedürftige Punkte.

Nachfolgend ein Ausschnitt des Berichts, in dem das Vernehmungsprotokoll eines Zeugen wiedergegeben wird:

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    In welchem Verfahrensstand befindet sich das Verfahren zur Causa Wilkening und unter welchem Aktenzeichen wurde es früher und wird es jetzt geführt?

2.    Wurden seit Juni 2018 irgendwelche Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise Zeugeneinvernahmen oder Rechtshilfeersuchen gesetzt?

a.    Wenn ja, welche wann (sollte aus Sicht der Bundesministerin für Justiz hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten)?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Gegen wie viele Personen (Verdächtige und Beschuldigte) wurde bereits wegen welcher Delikte ermittelt und seit wann (sollte aus Sicht der Bundesministerin für Justiz hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten)?

4.    Wie viele Personen werden als Beschuldigte in dem Verfahren wegen welcher Delikte geführt (sollte aus Sicht der Bundesministerin für Justiz hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten)?

5.    Wurde Michael Kloibmüller bereits in der Causa vernommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann? Als Zeuge oder als Beschuldigter?

6.    Wurde Wolfgang Zöhrer bereits in der Causa vernommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann? Als Zeuge oder als Beschuldigter?

7.    Wurde Christina Wilkening bereits in der Causa vernommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann? Als Zeugin oder als Beschuldigte?

8.    Gab es Untersuchungen dahingehend, ob es Kontakt zwischen Frau Wilkening C. und Kloibmüller bzw. Zöhrer gab?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam diese Untersuchung?

9.    Gab es Weisungen von Seiten der OStA Wien an die WKStA oder aus dem Justizministerium an die OStA Wien in dieser Causa?

a.    Wenn ja, bitte um genaue Darstellung der jeweiligen Weisung (Weisungsgeber, Datum, Inhalt der Weisung und Begründung)!

b.    Wenn nein, wie viele Berichte und wie viele Vorhabensberichte hat die WKStA bis dato in diesem Akt erstattet. Wie viele ihrer Vorhaben wurden dann umgedreht, bzw. revidiert und doch nicht umgesetzt?

10. Ist das Projekt Hypo Alpe Adria von Frau Wilkening Teil der Untersuchungen der WKStA?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam diese Untersuchung?

11. Wurde nach der im Eingang dieser Anfrage wiedergegebenen Zeugenvernehmung vom 26.6.2018 13:00 Uhr in dieser Causa ein Ermittlungsverfahren wegen §§ 302 oder 304 StGB gegen Kloibmüller und Zöhrer bzw. wegen §§ 12 zweiter Fall, 302 und 307 StGB gegen Christina Wilkening eingeleitet?

a.    Wenn ja, in welchem Stand befindet sich das Verfahren (sollte aus Sicht der Bundesministerin für Justiz hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten)?

b.    Wenn nein, wie wurden Aussagen in der Zeugenvernehmung iZm dem Projekt Hypo wie beispielsweise: „Jedenfalls war eine Honorierung von ZÖHRER und KLOIBMÜLLER Thema“, oder „Sie (Anm.: Frau Wilkening) hat mir erzählt, dass sie den ZÖHRER, den KLOIBMÜLLER, den Herrn P. (es handelt sich um einen Mitarbeiter des BVT der PIRKER oder ähnlich heißt) und den Hubert BARTL im Innenministerium, bzw. BVT hat,“ oder „Fällt der Zöhrer – fällt der Kloibmüller. Fällt der Kloibmüller – Fällt der Zöhrer. Jedenfalls hat C. (Anm: Wilkening) für mich klar zum Ausdruck gebracht, dass sie auch an Zöhrer und Kloibmüller Zahlungen geleistet hat,“ qualifiziert? Bestand hierzu etwa kein Anfangsverdacht iSd § 35c StAG?

12. Wurden nach dieser Zeugenaussage weitere Ermittlungsschritte gegen Kloibmüller und/oder Zöhrer und/oder B. P. und/oder Hubert B. bzw. Wilkening gesetzt?

13. Wurden bzgl. der Aussagen zu Lösegeld im Zusammenhang mit der Entführung vom 21. Dezember 2012 in Sanaa Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise Zeugeneinvernahmen oder Rechtshilfeersuchen gesetzt?

a.    Wenn ja, welche, wann (sollte aus Sicht der Bundesministerin für Justiz hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten)?

b.    Wenn nein, warum nicht? Bestand hierzu etwa kein Anfangsverdacht iSd § 35c StAG?

14. Wie viele Personen werden wann jeweils als Verdächtige in dem Verfahren geführt und dies wegen jeweils welcher Delikte?

15. Wie viele Personen werden wann jeweils als Beschuldigte in dem Verfahren geführt und dies wegen jeweils welcher Delikte?

16. Wurde Kloibmüller bereits zu dem Vorwurf vernommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann? Als Zeuge oder als Beschuldigter?

17. Wurde Zöhrer bereits zu dem Vorwurf vernommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann? Als Zeuge oder als Beschuldigter?

18. Wurden die anderen in der Zeugenaussage genannten Protagonisten zu diesem Vorwurf bereits vernommen (Hubert B, B. P., Christina Wilkening)?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann? Jeweils als Zeugen oder als Beschuldigte?

19. Aus der oben gennannten Recherche von „Fass ohne Boden“ geht hervor, dass Karl S. Erpressung von Hanna Mikl-Leitner vorgeworfen wird. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Karl S. in diesem Zusammenhang eingeleitet?

a.    Wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens? 

                                      i.Welche Ermittlungshandlungen wurden bisher gesetzt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wurde Karl S. hierzu vernommen? Wenn ja, als Zeuge oder als Beschuldigter?