322/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

 

betreffend Linksextreme Störaktionen von Lehrveranstaltungen der Universität Wien 

 

 

Am 19. November 2019 stürmten rund vierzig Linksextreme einen Hörsaal der Universität Wien und störten eine Vorlesung des ao. Universitätsprofessors für Neuere Geschichte Dr. Lothar Höbelt. Dabei skandierten sie „Nazis raus!“, hielten ein Transparent mit der Aufschrift „Kein Raum für Nazis an der Uni – Sexismus und Rassismus bekämpfen!“ hoch und kündigten lautstark an, ao. Univ.-Prof. Dr. Lothar Höbelt weiterhin „beobachten“ zu wollen sowie seine Vorträge zu „dokumentieren“ und drohten ihm „keine ruhige Minute mehr an der Uni zu lassen“.

                                    Quelle: Twitter-Account von autonome antifa (w)

 

Dieser Störaktion folgte eine weitere am 03. Dezember 2019, als wiederum Linksextremisten in den Hörsaal eindrangen, Parolen skandierten und Transparente der für ihre Gewaltbereitschaft bekannten „Antifa“, der „Austrian Union of Jewish Students“ sowie ein Spruchbanner mit der Aufschrift „Uni entnazifizieren – Höbelt hat ausgepöbelt“ hochhielten. Wie auf in sozialen Medien kursierenden Fotos ersichtlich ist, kam es bei dieser Aktion auch zu einem Polizeieinsatz.

 

 

 

                            Quelle: RFS

 

 

Anschließend hielten die Linksextremisten noch eine „Spontandemo“ vor dem Rektorat der Universität Wien ab.  Auf ihren SocialMedia-Kanälen (Facebook, Twitter) haben unter anderem die „Plattform Radikale Linke“ sowie die „autonome antifa (w)“ mit dem Sturm der Lehrveranstaltung geprahlt und sich damit auch dazu bekannt. Beide euphemistisch als „Interventionen“ bezeichnete Störaktionen werden von der ÖH Uni Wien, den Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH), der Plattform Radikale Linke, dem Klub slowenischer Studentinnen und Studenten in Wien (KSŠŠD) sowie von den Fakultätsvertretungen Sozialwissenschaften und Philosophie/Bildungswissenschaft (HUS) und jenen für Geisteswissenschaften (GEWI) in einer Presseaussendung (OTS0193, 03.12.2019) offiziell unterstützt und die Entlassung Höbelts als Universitätsprofessor gefordert.

 

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein unverrückbares Grundprinzip der österreichischen Bundesverfassung, genauso ist die Freiheit der Wissenschaften und ihrer Lehre ein Grundsatz des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger sowie des Universitätsgesetzes. Mit derartigen Störaktionen von Vorlesungen und ihren damit verbundenen Forderungen drücken diese linksextremen Aktivisten ihre tiefe Ablehnung dieser Grundfreiheiten unserer Demokratie sowie freier Universitäten aus und beweisen dadurch, dass sie den demokratischen Konsens offenbar verlassen haben. Über diesen für jeden Demokraten völlig inakzeptablen Umstand hinaus stellt die Teilnahme von für ihre Gewaltbereitschaft bekannten Gruppen, wie etwa der Antifa, eine physische Gefährdung sowohl von Professoren als auch Lehrveranstaltungsteilnehmern dar.

 

Zur Wahrung der verfassungs- und gesetzmäßigen Grundprinzipien sowie freier Universitäten und zum Schutz aller an diesen Lehrenden, Studierenden oder Beschäftigten vor gewaltbereiten, linksextremen Gruppierungen müssen sowohl seitens der Universität Wien als auch der zuständigen Behörden entsprechende Maßnahmen geprüft und ergriffen werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

1.    Gab es in der Vergangenheit bereits Verfahren bzw. Ermittlungen der Justiz gegen an diesen Störaktionen beteiligte Gruppen, unter anderem gegen die Plattform Radikale Linke, autonome antifa (w), die Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH) sowie den Klub slowenischer Studentinnen und Studenten in Wien (KSŠŠD), oder gegen Einzelpersonen?

 

2.    Falls ja, welche?

 

3.    Wurden infolge der beiden Störaktionen am 19. November 2019 sowie am 03. Dezember 2019 Verfahren gegen beteiligte Gruppierungen, unter anderem gegen jene bereits aufgezählten, oder Einzelpersonen eingeleitet?

 

4.    Wenn ja, welche, falls nein, warum nicht?

 

5.    Wurde gegen die genannten Linksradikalen wegen andere Delikte ermittelt?

 

6.    Wurde gegen die oben genannten Hochschülerfraktionen bzw. Vereinigungen in anderen Angelegenheiten (zB Demonstrationen) ermittelt?

 

7.    Wenn ja, wegen welcher Delikte?