323/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Negativzinsen auf Erspartes auch bald in Österreich?

 

Der STANDARD berichtete am 04. Dezember 2019 über folgenden Sachverhalt:

 

In Deutschland müssen sich Bankkunden bei einem Wechsel des Finanzinstituts auf Negativzinsen gefasst machen. Mit der VR-Bank Westmünsterland verlangt ein weiteres Kreditinstitut Strafzinsen von Privatkunden – und zwar ab dem ersten Euro. Die Bank weist in ihrem Preisaushang einen Zins von minus 0,5 Prozent aus, wenn Kunden bei ihr Tagesgeld neu anlegen, teilte das Finanzportal Verivox am Dienstag mit.

 

Vorangeprescht war die bayerische Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck, die als erstes deutsches Kreditinstitut für Tagesgeld einen Zins von minus 0,5 Prozent berechnet. Damit waren erstmals auch Kleinsparer von Negativzinsen betroffen. Andere Banken hatten dies zwar schon zuvor eingeführt, allerdings erst ab Freibeträgen von zumeist 100.000 Euro.

 

Weitere Banken werden folgen

 

"Lange waren vor allem vermögende Privatkunden von Negativzinsen betroffen, doch dieser Damm ist gebrochen", sagt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier der "Süddeutschen Zeitung". Seiner Ansicht nach werden bald weitere Banken dem Beispiel der beiden Institute folgen. "Spätestens wenn Kunden im großen Stil anfangen, Einlagen zu verschieben, wird es für Banken schwerer, sich dem Trend zu Negativzinsen zu entziehen", erwartet Maier.

 

"Wir müssen das tun, weil in jüngster Zeit vermehrt Kunden anderer Banken zu uns kommen, die dort ihren Freibetrag ausgeschöpft haben", hatte bereits der Vorstand der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck die Einführung begründet. Je mehr Geldhäuser Negativzinsen einführen, desto mehr versuchen Kunden, ihr Geld bei anderen Banken zu parken – wogegen sich diese wehren, indem sie auch Negativzinsen einheben. Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass letzten Endes auch die breite Masse der Kleinsparer betroffen sein wird.

 

Letztlich geht die Einführung von Negativzinsen auf die Geldpolitik der EZB zurück. Die Notenbank hebt für Einlagen von Banken ebenfalls einen Strafzins von 0,5 Prozent pro Jahr ein. In Österreich hat der OGH der Weitergabe von Negativzinsen an Sparer einen Riegel vorgeschoben. Stattdessen heben die Banken nun höhere Spesen und Gebühren von ihren Kunden ein. (aha, 4.12.2019)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Stellung nimmt das Bundesministerium für Finanzen zur Einführung von Negativzinsen und die Geldpolitik der EZB grundsätzlich ein?

2.    Sehen Sie gesetzlichen Handlungsbedarf, um der Einführung von Negativzinsen auf private Spareinlagen, speziell im Onlinebanking, zukünftig einen Riegel vorzuschieben?

3.    Werden Sie den Verein für Konsumenteninformation in die Vorbereitung von Maßnahmen gegen die Einführung von Negativzinsen einbinden?

4.    Werden Sie mit dem österreichischen Bankensektor Gespräche über Maßnahmen gegen die Einführung von Negativzinsen führen?