325/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2019
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend Abschaffung der Ausnahmen in der Bio-Landwirtschaft
Die EU-Kommission hat bereits 2017 die Umsetzung der EU-Bioverordnung in Österreich überprüft. Es gab 10 Beanstandungen, von welchen 7 zur Zufriedenheit des Brüssels gelöst wurden. Die restlichen drei sind:
- Die Ausnahme bei Weidepflicht – falls die nächste Weide mehr als 200 m entfernt ist oder nur über gefährliche Wege/Straßen erreichbar ist.
- Ausnahmen bei Eingriffen wie z.B. Enthornung oder Kupieren der Tiere – statt genereller Ausnahme künftig einzelbetriebliche Genehmigung nach entsprechendem Antrag des Tierhalters.
- Ausnahme bei der Überdachung der Auslaufflächen – künftig soll maximal eine 75 Prozent-Überdachung möglich sein.
Sie werden nun mit 1.1.2020 abschafft.
Die Betriebe wurden über diese Tatsache erst Ende November informiert. Dabei haben diese Ausnahmen einen Grund, denn in Österreich gibt es eine historisch-gewachsene Kulturlandschaft und oft müssen die Bäuerinnen und Bauern die lokalen Gegebenheiten akzeptieren, z.B. haben sie keinen direkten Zugang zu einer Weide. Dieser Umstand ist schwer zu ändern und bereitet den Bio-Bauern große Sorgen.
So titelt der Kurier am 5. Dezember 2019:
„3.000 Bauern droht Verlust ihres Bio-Status
Verbände, Landwirte und Politiker kämpfen in Brüssel um Übergangsfrist für die Weidepflicht.
von Jürgen Zahrl
Bis zu 3.000 Landwirten droht in Österreich ab Jänner 2020 der Verlust ihres Bio-Status. Sie fürchten um ihre Existenz, wenn ihre biologisch viel aufwendiger hergestellte Milch nur mehr als konventionelle Ware verkauft werden darf.
Das große Dilemma ist: Die EU-Kommission hat bei einer Prüfung, ob die europäische Bio-Verordnung vollinhaltlich umgesetzt wurde, eine bis dato gültige Ausnahme-Regelung für die Weidehaltung ersatzlos und ohne Übergangsfrist gestrichen.
„Es ist natürlich legitim, wenn Richtlinien verschärft werden, aber wir brauchen ein Zeitfenster, damit wir unseren betroffenen Bio-Bauern unter die Arme greifen können“, sagt Martin Frühwirth, selbst Bio-Landwirt und Delegierter bei der Vereinigung „Bio Austria“.
Konkret geht es um einen Paragrafen, der Auswirkungen auf die Bio-Erzeugung und im weiteren Sinn auf die Lebensmittelsicherheit in Österreich haben dürfte. Rinder, Schafe oder Ziegen müssen laut EU-Bioverordnung während der Vegetationsperiode auf der Weide gehalten werden, wann immer es die Umstände erlauben.
Allerdings können nicht alle heimischen Bio-Bauern die Bestimmung auf Punkt und Beistrich einhalten, weil ihre Wiesenflächen kilometerweit vom Bauernhof entfernt liegen. Bisher hat die EU-Kommission die Erreichbarkeit und die Entfernung berücksichtigt.
„Schon alleine, wenn man die Tiere nur über eine Bundesstraße auf die Weide treiben muss, ist das eine Challenge. Das ist oft sehr gefährlich. Man benötigt dafür drei bis vier Leute“, sagt Frühwirth. Er selber hat das Glück, dass mehrere Flächen an sein Anwesen in Etlas bei Arbesbach im Bezirk Zwettl angrenzen…“ [1]
Viele der 18.000 Bio-Bauern, die das Informationsschreiben über die Abschaffung der oben genannten Ausnahmeregelungen in den letzten Tagen erhalten haben, sind verunsichert und fürchten um ihre Betriebe.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende
Anfrage
1. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe sind wirklich von dieser Änderung (Abschaffung der 3 Ausnahmeregelungen) betroffen?
2. Gibt es im BMNT Schätzungen wie viele Betriebe wegen dieser Änderung (Abschaffung der 3 Ausnahmeregelungen) auf konventionelle Landwirtschaft umsteigen?
3. Warum wurden die betroffenen Betriebe erst 1 Monat vor dem Auslaufen der Sonderregelung informiert?
4. Warum wurden tierhaltende Betriebe, obwohl ihr Resort gewusst hat, das diese Sonderregelung auslaufen wird, nicht bereits bei der Umstellung darauf hingewiesen?
5. Wer trägt die Mehrkosten, die den Bauern durch die Umstellung entstanden sind, jetzt aber aus BIO aussteigen müssen?
6. Gibt es im Bundesministerium Schätzungen wie viele Betriebe wegen dieser Änderung (Abschaffung der 3 Ausnahmeregelungen) schließen (müssen)?
7. Welche Gesetze und Verordnungen müssen zur Legalisierung bzw. Verrechtlichung der Änderungen (Abschaffung der 3 Ausnahmeregelungen) national geändert/angepasst werden und wann passiert dies jeweils?
8. Wie genau sind die Verhandlungen über die Ausnahmen seit der Überprüfung der Bio-Regelung 2017 abgelaufen (bitte um Treffen, Inhalte und Teilnehmer der Treffen)?
9. Ist eine finanzielle Unterstützung seitens der Regierung für betroffene Bio-Bauern geplant?
a. Falls ja, welche?
b. Falls nein, warum nicht?
10. Sind noch weitere Schritte in diesem Zusammenhang auf der EU-Ebene geplant?
a. Falls ja, welche und wann?
b. Falls nein, warum nicht?
11. Wie beurteilen Sie die neue Bio-Verordnung die ab 2021 in Kraft tritt?
a. Welche Punkte sind noch offen und wie steht zu diesen das BMNT jeweils?
b. Sind unsere Bio-Betriebe für die neue EU-Bio-VO gewappnet?