3261/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.09.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Daten zum FLAF und seinem Reservefond - Folgeanfrage

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2167/J der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend „Daten zum FLAF und seinem Reservefond“ wurde Ihrerseits am 28.07.2020 mit der Nummer 2180/AB beantwortet. Aufgrund mancher Antworten haben sich jedoch noch einige Unklarheiten sowie weitere Fragen ergeben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Sollte es zu negativen Auswirkungen auf die Gebarung des FLAF im Zuge der COVID-19-Krise kommen, welche konkreten Maßnahmen werden Sie dann treffen?

2.    Aufgrund welcher Sicherheiten können Sie garantieren, dass es zukünftig zu keinen etwaigen Einschränkungen bei den Familienleistungen kommen wird?

3.    Da im Zuge der COVID-19-Krise mit einer Verlängerung der Anspruchsdauer bei der Familienbeihilfe und der Finanzierung des COVID-Familienhärtefonds mit Mehraufwendungen zu rechnen ist, stellt sich die Frage, wie hoch diese voraussichtlichen Mehraufwendungen zum Zeitpunkt der Anfrage budgetiert sind?

4.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen, um den Schuldenstand des Reservefonds des FLAF (per 31.12.2019 mit 3.051,8 Millionen Euro verschuldet) fortlaufend abzubauen?