3271/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahrenseinstellungen nach verhetzenden Äußerungen bei Corona-Demonstrationen

 

Die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Karoline Edtstadler hat in einer APA OTS vom 15.05.2020 ausgeführt, dass auf einer „Corona-Demo“, welche am selben Tag in Wien stattfand, antisemitische Hetze verbreitet wurde. So hatte beispielsweise ein Demonstrant ein Schild mitgeführt, auf dem eindeutig auf den Eingang des Konzentrationslager Auschwitz angespielt wurde, wobei der Schriftzug „Arbeit macht frei“ durch „Impfen macht frei“ ersetzt wurde.

Ein Redner bei dieser Demonstration hatte in seiner Rede das gängige Instrument des Gesundheitszeugnisses mit dem „Judenstern“, also der nationalsozialistischen „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" vom 01.09.1941, gleichgesetzt.

In verschiedenen Medienberichten und Interviews wurde der Standpunkt von Bundesministerin Edtstadler aufgegriffen und ausgeführt, so etwa in den Salzburger Nachrichten und der Kleinen Zeitung vom 15.05.2020 und im Kurier vom 21.05.2020.

Mit 20.05.2020 wurden gegen Dr. Christian O. wegen der Aussage bezüglich des „Judensternes“ (StA Wien GZ 502 St 39/20x) und mit 22.05.2020 gegen Ing. Gerhard Z., dem Träger des „Impfen macht frei“-Schildes (StA Wien GZ 502 St 38/20z) jeweils Strafanzeigen nach § 3h VerbG eingebracht.

Beide Anzeigen wurden von der StA Wien nach § 35c StAG eingestellt, da kein Anfangsverdacht bestehen würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Handelt es sich bei den beiden Verfahren um berichtspflichtige Verfahren gem § 8 StAG?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, wurden Berichte nach § 8 StAG gelegt?

                                      i.Wenn nein, weshalb nicht?

                                    ii.Wenn ja, welche Erledigung wurde im Vorhabensbericht in Aussicht genommen und mit welcher Begründung?

1.    Wurde das Vorhaben von der OStA genehmigt?

2.    Medienberichten zufolge hat das LVT Wien in den ggstl Strafsachen ermittelt (GZ LVT W-140/IX/0169/2020). Wurden in der Folge auf Basis dieser Ermittlungen Strafverfahren eingeleitet?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Weshalb bzw aus welchen rechtlichen Erwägungen sah die StA keinen Anfangsverdacht?