328/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2019
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ANFRAGE
des Abgeordneten Amesbauer
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Brandanschläge am Gelände der Energie Steiermark
In den Morgenstunden des 9. Novembers 2019 kam es auf dem Firmengelände der Energie Steiermark in Graz-St. Leonhard zu einem Brandanschlag auf ein Elektroauto, das in weiterer Folge völlig ausbrannte. Dabei wurde auch ein weiteres Fahrzeug beschädigt, bei dem darüber hinaus die Scheiben eingeschlagen wurden. Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 11. November über den Vorfall wie folgt:
„[…] Es war am Samstag gegen 6 Uhr früh, als die Grazer Berufsfeuerwehr auf das Firmengelände der Energie Steiermark in Graz-St. Leonhard gerufen wurde. Ein Elektroauto aus dem Fuhrpark des Energieversorgers stand dort in Flammen, ein weiteres hatte bereits Feuer gefangen. Die Feuerwehr musste die Brände mit großem Sicherheitsabstand löschen, um sich nicht in den Gefahrenbereich der Batterien zu begeben. An dem Renault ZOE entstand Totalschaden, der in Mitleidenschaft gezogene BMW i3 wurde schwer beschädigt. Wie sich zeigte, waren zudem bei zwei weiteren Fahrzeugen die Seitenscheiben eingeschlagen, was den Verdacht rasch auf einen Vandalenakt und Brandstiftung lenkte.
Die Bilder der auf dem Areal installierten Überwachungskameras brachten nun Gewissheit: Zu sehen sind darauf laut Polizei drei im Gesicht völlig vermummte Täter, die gegen 5.40 Uhr über die Elisabethstraße in das Firmengelände einstiegen, den Renault in Brand steckten und die Seitenscheiben der weiteren Autos einschlugen. Danach flüchteten die Täter über die Leonhardstraße. Ausschnitte des Videos liegen der Kleinen Zeitung vor (siehe oben). Die Ermittlungen der Polizei laufen.“ (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5720061/Bei-Energie-Steiermark_EAutos-in-Brand-gesteckt_Video-zeigt-Taeter)
Einige Wochen später folgte ein weiterer Bericht der „Kleinen Zeitung“, wonach im Internet ein anonym verfasstes Bekennerschreiben zu den Brandanschlägen aufgetaucht sei und die Autoren die Tat mit dem Bau des Grazer Murkraftwerks begründen:
„[…] Die Energie Steiermark sei maßgeblich am Bau der umstrittenen Anlage beteiligt gewesen, habe Bäume fällen lassen und den Protest übergangen, heißt es in dem nicht gezeichneten Beitrag. ‚Das ist unsere Art uns zu wehren.‘ Und weiter: ‚Wir vergessen nicht. Alle, die unsere Welt zerstören, sollen sich nicht sicher fühlen – sie sind angreifbar.‘ Auch wenn das Kraftwerk in Graz-Puntigam bereits im Oktober in Betrieb gegangen sei, ‚ist nichts vorbei‘. Man könne jederzeit und überall angreifen.
Erwähnt werden in dem Schreiben auch mehrere Farb- und Feuerattacken aus den vergangenen Monaten und Jahren. Ziel waren unter anderem das Bürgerbüro für das Kraftwerksprojekt, eine Filiale der Energie Steiermark und ein Baustellenbagger.
Bei der Polizei, der das Schreiben seit mehreren Tagen bekannt ist, nimmt man den Inhalt samt den indirekten Drohungen ernst. ‚Wir gehen davon aus, dass es von den Tätern stammt‘, sagt ein Sprecher zur Kleinen Zeitung. Die Ermittlungen hat das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) übernommen. Ob es schon eine Spur zu den Verantwortlichen gibt, will man bei der Polizei bislang nicht verraten.“ (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5727008/Wegen-Murkraftwerk_Anonyme-bekennen-sich-zu-Brandanschlag-auf)
Die Brandanschläge auf eines der größten Energieversorgungsunternehmen in der Steiermark offenbaren ein massives Gefahrenpotential durch extremistische bzw. radikale Umweltaktivisten. Es besteht umgehender Klärungsbedarf, wie sich die Ermittlungen zu besagten Vorfällen aktuell darstellen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Nach welchen Tatbeständen wird in der Causa „Brandanschläge auf die Energie Steiermark“ derzeit ermittelt (z.B. Sachbeschädigung, Brandstiftung, gefährliche Drohung etc.)?
2. Sind im Zuge der Ermittlungen weitere Tatbestände hinzugekommen und falls ja, welche und warum?
3. Wie stellt sich der derzeitige Ermittlungsstand konkret dar?
4. Wann rechnen Sie mit der Präsentation erster (Zwischen-)Ergebnisse?
5. Gibt es bereits konkrete Tatverdächtige?
6. Falls ja, um wie viele Personen handelt es sich dabei und warum besteht bei diesen ein konkreter Tatverdacht?
7. Ist es im Zuge der Ermittlungen bereits zu Vernehmungen von Tatverdächtigen gekommen?
8. Falls ja, wie stellten sich diese konkret dar?
9. Ist es im Zuge der Ermittlungen bereits zu Festnahmen gekommen?
10. Falls ja, wie stellten sich diese konkret dar?
11. Wie beziffert sich die Höhe des verursachten Sachschadens?
12. Seit wann ist der Exekutive das im Internet veröffentlichte Bekennerschreiben zu den Anschlägen bekannt?
13. Wie ist der Exekutive dieses Schreiben zur Kenntnis gelangt?
14. Aufgrund welcher Umstände geht die Exekutive davon aus, dass das besagte Bekennerschreiben von den Tätern der Brandanschläge stammt?
15. Gab es weitere Bekennerschreiben oder sonstige Schreiben?
16. Geht die Exekutive davon aus, dass diese Schreiben von den Tätern der Brandanschläge stammen und falls ja, worauf gründet sich diese Annahme?
17. Vermutet die Exekutive hinter den Anschlägen politische Motive?
18. Falls ja, welcher politischen Richtung sind die Täter nach derzeitigem Ermittlungsstand zuzuordnen?
19. Welche Einheiten ermitteln in der Causa „Brandanschläge auf die Energie Steiermark“?
20. Vermutet die Exekutive hinter den Anschlägen einen verfassungsfeindlichen oder terroristischen Hintergrund, da das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) ermittelt?
21. Falls ja, worauf gründet sich diese Annahme und wird mit weiteren Anschlägen durch die Tätergruppe gerechnet?
22. Wurden rund um das Projekt Murkraftwerk Graz Politiker bedroht?
23. Falls ja, wie stellten sich diese Drohungen konkret dar und welche Politiker wurden bedroht?
24. Wurden aufgrund dieser Drohungen seitens der Exekutive Ermittlungen aufgenommen?
25. Falls ja, wie stellten bzw. stellen sich diese Ermittlungen konkret dar, bspw. Täter(gruppen), Anzahl an Tätern, vermutete Straftatbestände, Anzahl an Drohungen etc.?
26. Geht laut Einschätzung des Innenministeriums von radikalen Umweltaktivisten derzeit eine erhöhte Gefahr insbesondere in der Steiermark aus?
27. Falls ja, worauf gründet sich diese Einschätzung?
28. Von welcher Anzahl an radikalen Umweltaktivisten geht das Innenministerium derzeit aus, aufgegliedert nach den einzelnen Bundesländern?
29. Ist seitens des Innenministeriums ein Aktionsplan gegen radikale Umweltaktivisten in Planung?
30. Falls ja, wie stellen sich die Pläne dazu aktuell dar?
31. Falls nein, warum sieht das Innenministerium dazu keine Notwendigkeit?