3295/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.09.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Computer-Algorithmus zur Arbeitslosen-Kategorisierung

Die Tageszeitung „Wiener Zeitung“ vom 14. August 2020 berichtet:

Die weitere Zukunft des von der Datenschutzbehörde gekippten Computer-Algorithmus zur Arbeitslosen-Kategorisierung ist unklar. Das Arbeitsmarktservice (AMS) will nun den Bescheid prüfen und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Die Grünen plädieren für "eine Nachdenkpause", das von der ÖVP geführte Arbeitsministerium will die Bescheidprüfung durch das AMS vorerst abwarten.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass das AMS den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen darf, wie der "Kurier" berichtete. Dies habe die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) im Rahmen einer amtswegigen Prüfung entschieden. Eine allfällige Beschwerde gegen den Bescheid habe keine aufschiebende Wirkung.

Es würden die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt fehlen. Unter anderem sei die Letztaufsicht durch einen AMS-Berater nicht sichergestellt. Außerdem hätten Betroffene keine Kontrollen der getroffenen Algorithmus-Entscheidungen verlangen können. Gegenüber der Tageszeitung hieß es vom AMS, dass der Bescheid nun geprüft und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werde. Sollte sich herausstellen, dass das Assistenz-System in der jetzigen Form ab Jänner nicht eingesetzt werden könne, sei der Gesetzgeber gefordert, eventuell Änderungen vorzunehmen.

Die Einführung einer computergestützten Einordnung der Berufsaussichten von Arbeitslosen hatte bereits bei deren Ankündigung für Kritik gesorgt. Ursprünglich war der Start für Mitte 2020 anvisiert, aufgrund der Coronapandemie wurde er dann auf Anfang 2021 verschoben.

Das AMS wollte mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen. Am meisten Förderung sollen künftig Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen. Der Berater trifft aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht, wurde vom Arbeitsmarktservice im Frühjahr betont.

Koza: "Kein schneller Gesetzesbeschluss"

"Für den AMS-Algorithmus bedeutet das, dass wir jedenfalls jetzt keinen schnellen Gesetzesbeschluss im Parlament herbeiführen werden", so Grüne-Sozialsprecher Markus Koza am Freitag in einer Aussendung. "In den Regierungsverhandlungen wurde vereinbart, dass für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Algorithmen Kriterien und rote Linien zu definieren und entsprechende Studien in Auftrag zu geben sind", sagte Grüne-Digitalsprecher Süleyman Zorba.

In der Vergangenheit hatte es mehrfach Kritik an dem Algorithmus gegeben, unter anderem von der Volksanwaltschaft, der Gleichbehandlungsanwaltschaft und von Datenschützern. Der Algorithmus lief seit Herbst 2018 im Testbetrieb.

Das Arbeitsmarktservice will an dem Algorithmus festhalten und wartet nun auf eine Gesetzesänderung. "Wenn es praktisch eine gesetzliche Adaptierung gibt in sehr kurzer Zeit, dann wäre es selbstverständlich möglich das mit 1. 1. 2021 zu starten", sagte der Büroleiter des AMS-Vorstands, Marius Wilk, am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal" des ORF-Radios.

Das Arbeitsministerium wollte die Entscheidung der Datenschutzbehörde nicht kommentieren. Man werde "die vom AMS eingeleitete Prüfung des Bescheides abwarten", hieß es aus dem Ministerium zur APA.

Die FPÖ zeigte sich mit der Entscheidung der Datenschutzbehörde zum AMS-Algorithmus zufrieden. Mit der maschinellen Arbeitslosenkategorisierung wäre "eine individuelle und menschenwürdige Betreuung am Altar der Bequemlichkeit geopfert" worden, so die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung.

Testbetrieb läuft noch weiter

Der Testbetrieb des Computer-Algorithmus zur Arbeitslosen-Kategorisierung läuft derzeit noch weiter. "Im Bescheid der Datenschutzbehörde wird dem AMS das Arbeitsmarkt-Assistenz-System (AMAS), 'AMS-Algorithmus', ab 1.1.2021 dann untersagt, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt", hieß es am Freitag vom Arbeitsmarktservice auf APA-Anfrage.

Der Behindertenrat begrüßt die Entscheidung der Datenschutzbehörde. "Das AMS sollte dies als Chance nutzen, für ein generelles Umdenken. Gerade jene, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, sollten die beste Unterstützung erhalten und nicht, wie es der Algorithmus vorsah, als 'nicht der Mühe wert' eingestuft werden", so der Präsident des Österreichischen Behindertenrates, Herbert Pichler, am Freitag in einer Aussendung. (apa)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende 

 

ANFRAGE

 

1)    Stimmt es, dass der „AMS-Algorithmus“ im Testbetrieb bis zum 01.01.2021 weiterläuft?

2)    Wenn ja, auf welcher Entscheidungsgrundlage?

3)    Wurde diese Entscheidung durch Sie als zuständige Arbeitsministerin getroffen?

4)    Wenn ja, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage?

5)    Wurde diese Entscheidung durch den Verwaltungsrat des AMS getroffen?

6)    Wenn ja, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage?

7)    Wurde diese Entscheidung durch den Vorstand des AMS getroffen?

8)    Wenn ja, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage?

9)    Welche Kosten sind für das AMS bisher durch den „AMS-Algorithmus“ im Testbetrieb entstanden?

10) Welche Kosten werden bis zum medial kolportierten Ende des Testbetriebs des „AMS-Algorithmus“ entstehen?

11) Arbeitet Ihr Ministerium derzeit an rechtlichen Grundlagen für einen Weiterbetrieb des „AMS-Algorithmus“ im Testbetrieb?

12) Wenn ja, wie weit sind diese Arbeiten bereits fortgeschritten und wann werden sie zum Abschluss gebracht?

13) Arbeitet Ihr Ministerium derzeit an rechtlichen Grundlagen für einen Weiterbetrieb des „AMS-Algorithmus“ im Regelbetrieb?

14) Wenn ja, wie weit sind diese Arbeiten bereits fortgeschritten und wann werden sie zum Abschluss gebracht?