3297/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.09.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Amtshaftungsansprüche im Zusammenhang mit rechtswidrig geführten Verwaltungsstrafverfahren wegen behaupteter Verletzung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 30.04.2020 wurden gegen Bürger des Landes, insbesondere gegen Jugendliche, tausende Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, da sich diese angeblich nicht an Ausgangsbeschränkungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz und nach der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes gehalten hätten. Gemäß einem Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 14.05.2020, Zahl IVb-204.24-109-52, welches im Zusammenhang mit der Anfrage 1432/J vom 06.04.2020 (XXVII. GP) als Beilage ./7 vorgelegt wurde, wurden alleine im Bundesland Vorarlberg 1.480 Strafverfahren geführt, wobei sämtliche geführten Strafverfahren zu Verwaltungsstrafen geführt hätten (siehe Punkt C.1b und C.4b des Schreibens des Amtes der Vorarlberger Landesregierung).

Offenbar wurden auch zahlreiche Strafverfahren gegen Bürger geführt, welche in keiner Weise gegen die COVID-19-Bestimmungen verstoßen haben, so etwa gegen Bürger, welche auf privatem Grund, der kein „öffentlicher Ort“ ist, einen Abstand von 1 m nicht eingehalten hatten. Aus einem Bericht der „Vorarlberger Nachrichten“ vom 25.08.2020, Seite 8A, geht hervor, dass von der Finanzprokuratur einem jugendlichen Bürger, welcher völlig zu Unrecht in einem Verwaltungsstrafverfahren einer Gesetzesübertretung beschuldigt worden war, aus Amtshaftungsgründen ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von EUR 940,32 bezahlt werden musste. Aufgrund der ständigen Judikatur der Gerichte (siehe etwa OLG Linz vom 09.02.2010, 4 R 20/10d) führt nämlich die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens, welches von vornherein unvertretbar und rechtswidrig war, zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Republik Österreich.

Davon ausgehend, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall gehandelt hat, richten die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende


ANFRAGE

1.       Wie viele Amtshaftungsansprüche wurden bisher beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren, welche angebliche Übertretungen des COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes zum Inhalt hatten, angemeldet?

2.       In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bisher Ersatzansprüche anerkannt? In wie vielen Fällen wurden Ersatzansprüche abgelehnt? Wie viele Fälle sind noch anhängig?

3.       Wie hoch ist der Gesamtbetrag, welchen das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aus Amtshaftungsgründen im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren, welche angebliche Übertretungen des COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes zum Inhalt hatten, bisher ausbezahlt hat?