330/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

 

betreffend Flächenrecycling ALSAG-Novelle 2019

 

 

Der österreichische Altlastenatlas bietet ein geographisches Informationssystem sowie ein tabellarisches Verzeichnis der Altlasten für jedes Bundesland. Jene Flächen, die bspw. als sanierungsbedürftig bewertet werden, werden im Altlastenatlas angeführt.

Die geplante Novellierung des ALSAG (ALSAG-Novelle 2019) sieht vor, dass Flächen vermehrt recycelt werden sollen. Das bedeutet, dass industriell/gewerblich vorgenutzte Flächen, die ihre Funktion verloren haben, mittels umwelttechnischer und wirtschaftspolitischer Maßnahmen wieder zum ursprünglichen Nutzungspotenzial zurückfinden sollen.

 

In der Novelle zum ALSAG wird in diesem Zusammenhang von einem Umstieg von Vorsorge- auf Reparaturprinzip gesprochen. Aufgrund der geringeren Sanierungsmaßnahmen sei bis 2050 mit einer Reduktion der Kosten für Altlastenmaßnahmen von rund 10-12 Mrd. € auf 5-6 Mrd. € auszugehen.

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus nachstehende Anfrage

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wie viele Flächen, die in Österreich laut Altlastenatlas als sanierungsbedürftig gelten, befinden sich in öffentlicher Hand, wie viele in Privatbesitz (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?

2.     Wie viele dieser Flächen würden im Sinne der ALSAG-Novelle 2019 von der Sanierungspflicht ausgenommen („Flächenrecycling“) und wieder als Gewerbe- bzw. Industriegrund nutzbar gemacht werden?

3.     Wie viele Flächen würden demnach zukünftig im öffentlichen bzw. privaten Besitz stehen?