3309/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vermeintliche Intervention in Umweltstrafverfahren

 

Ab Ende März 2016 wurde von der StA Feldkirch ein auf eine anonyme Anzeige zurückgehendes Umweltstrafverfahren unter der Aktenzahl 13 St 68/16f geführt. Das Ermittlungsverfahren wurde im Dezember 2017 abgeschlossen und die Einstellung des Verfahrens gegen einen Beschuldigten W. H. in Aussicht genommen. Das genannte Einstellungsvorhaben wurde im Berichtsweg der OStA Innsbruck zur Kenntnis gebracht, die es soweit bekannt billigte. 

Überraschenderweise kam es zu keiner Einstellung des Verfahrens. Vielmehr sah sich der Beschuldigte im Februar 2018 plötzlich mit einer Beschuldigtenladung der Finanzstrafbehörde konfrontiert. Auf Nachfrage bei der zuständigen StA wurde lediglich erwidert, dass das Verfahren nicht eingestellt wurde.

Mit 04.03.2018 wurde gegen den Beschuldigten W.H. schließlich Anklage eingebracht. Im Hauptverfahren wurde der Beschuldigte bei unveränderter Beweislage gegenüber dem Ermittlungsverfahren von allen Vorwürfen freigesprochen.

Nach Abschluss des Verfahrens erhielt der Beschuldigte W.H. aus vertraulicher Quelle davon Kenntnis, dass seitens einer wirtschaftlich in den Fall involvierten Partei, beim damaligen Sektionschef Christian Pilnacek über eine "Aufsichtsbeschwerde" interveniert wurde, was der Sektionschef mit Schreiben vom 17. Juli 2019 an den Angeklagtenvertreter dem Grunde nach auch bestätigte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie lautete das Vorhaben gegen W.H. in der Strafsache im ursprünglichen Bericht der StA Feldkirch an die OstA Innsbruck?

2.    Wann wurde der Vorhabensbericht der StA Feldkirch an die OStA übermittelt?

3.    Wurde das Vorhaben der StA von der OStA genehmigt?

4.    Wann wurde der das Vorhaben genehmigende Bericht von der OStA an das BMJ übermittelt?

5.    Wann wurde der Vorhabensbericht vom BMJ erledigt und der OStA rückübermittelt?

6.    Von wem wurde der Vorhabensbericht im BMJ bearbeitet? 

7.    Wann ging die Erledigung der OStA und des BMJ bei der StA Feldkirch ein?

8.    Welchen Inhalt hatte die Erledigung in Bezug auf das Vorhaben zu W.H.?

9.    Welche Umstände bewirkten inzwischen, dass von dem Vorhaben der "Einstellung" des Verfahrens gg W.H. abgegangen wurde und Anklage gg W.H. eingebracht wurde?

10. Wann genau ging die "Aufsichtsbeschwerde" von wem im BMJ bei wem genau ein?

11. Wie erlangte der Sektionschef Kenntnis von der Beschwerde?

a.    Langte die Beschwerde direkt bei ihm ein?

                                      i.Wenn ja, durch wen (Angabe der konkreten Kanzlei) weshalb und in welcher Form (E-Mail/Telefon/Persönlich)?

                                    ii.Ist es üblich, dass Aufsichtsbeschwerden direkt beim Sektionschef erhoben werden?

                                   iii.Welchen Dienstweg nehmen Aufsichtsbeschwerden üblicherweise im BMJ?

12. Welchen Inhalt hatte die Aufsichtsbeschwerde konkret?

13. Wie reagierte der Sektionschef auf die Aufsichtsbeschwerde?

14. Wurde diese Beschwerde auch durch einen Aktenvermerk festgehalten?

a.    Wenn ja, wann datiert von wem und mit welchem Inhalt?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

15. Welche konkreten Veranlassungen wurden in Folge von welchen Stellen des BMJ, der OStA sowie der StA wann genau in Bezug auf die Beschwerde getroffen?

16. Fand ein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Sektionschef und den mit dem Fall betrauten Staatsanwälten statt?

a.    Wenn ja, wann, wie, mit welchem Inhalt und weshalb?

17. Wurde mittelbar durch den Sektionschef auf die mit dem Fall betrauten Staatsanwälte inhaltlich eingewirkt?

a.    Wenn ja, wann, wie, mit welchem Inhalt und weshalb?

18. Hatte die Aufsichtsbeschwerde Auswirkungen auf das, von der StA ursprünglich in Aussicht genommene, Einstellungsvorhaben in Bezug auf W.H.?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, inwiefern nicht? 

19. Wie erklärt das BMJ die abrupte Änderung des Vorhabens, in Bezug auf W.H., von "Einstellung" im Dezember 2017, hin zu "Anklage" im Frühjahr 2018?

20. Welchen Umständen und neuen Tatsachen und Beweisen war dieser Richtungswechsel geschuldet und wie wird er begründet?