3320/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.09.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Kooperation des Bundesheeres im Rahmen des State Partnership Program mit der US-Nationalgarde
Der Tageszeitung Der Standard (Ausgabe 15.08.2020) zu Folge ist eine Kooperation zwischen Österreich und der US-Nationalgarde in Umsetzung begriffen.[1]
Die geplante Zusammenarbeit soll im Rahmen des State Partnership Programs (SPP) erfolgen.
Dem Internetauftritt der US-Nationalgarde ist zu entnehmen, dass es sich bei diesem Partnerschaftsprogramm um ein essentielles Element US-amerikanischer Sicherheitsdoktrin handelt und in seinen Ursprüngen 1991 der Sicherung US-amerikanischer Interessen innerhalb früherer Staaten des Warschauer Paktes gedient hat.[2]
Abgesehen von der eingeschränkten Einsatzfähigkeit des Bundesheeres, in Ermangelung ausreichend monetärer Mittel, haben die österreichischen Streitkräfte wenig mit den übrigen Partnerschaftsstaaten des SPP auf dem afrikanischen, südamerikanischen und eurasischen Kontinent gemein.
In Anbetracht der in der Bundesverfassung und dem Neutralitätsgesetzt verankerten Neutralität Österreichs ist wohl von einer Unvereinbarkeit eines bilateralen Abkommens mit einem regelmäßig in kriegerischen Handlungen involvierten Staates auszugehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
a. Wenn nein, wurden andere Regierungsmitglieder bzw. andere Ministerien in die Entscheidungsfindung eingebunden und wenn ja, welche?