3369/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Steuergutschrift für Pensionisten

Die Tageszeitung „Krone“ berichtet in Ihrer Ausgabe vom 3.September 2020:

„Technische Hürden“

Pensionisten müssen auf Steuergutschrift warten

Rund eine Million Pensionisten haben vorerst nichts von der vorgezogenen Lohnsteuersenkung. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat es nämlich bislang nicht geschafft, das Gesetz vom Juli technisch umzusetzen. Man arbeite aber „mit Hochdruck“ daran, heißt es.

Die Entlastung bringt je nach Einkommen bis zu 30 Euro im Monat, rückwirkend mit 1. Jänner 2020. Während viele Betriebe und auch der öffentliche Dienst die Lohnsteuersenkung bereits umgesetzt haben, bzw. das Geld in Kürze auszahlen werden, hinkt die PVA hier deutlich hinterher.

Hoher technischer Aufwand

Dort hieß es, dass man den genauen Zeitpunkt für die Durchführung wegen des hohen technischen Aufwandes noch nicht angeben kann. Vermutlich gehe sich auch eine Auszahlung mit der September-Pension Anfang Oktober nicht aus.

Das Finanzministerium erwartet von der PVA, dass alles getan wird, um die Gelder so rasch wie möglich zu überweisen. Eines sei aber klar: Keiner fällt um seine Entlastung um.

https://www.krone.at/2222698

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Ist Ihnen diese „technische Hürde“ im Zusammenhang mit der Auszahlung der Lohnsteuerguthaben an rund 500.000 Pensionisten in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bekannt?

2)    Wenn ja, seit wann?

3)    Was haben Sie als sozialversicherungsrechtliches Aufsichtsorgan der PVA unternommen, um diese „technische Hürde“ im Zusammenhang mit der Auszahlung der Lohnsteuerguthaben an rund 500.000 Pensionisten rasch zu beheben?

4)    Wer ist im Vorstand der PVA für diesen Bereich zuständig?

5)    Haben Sie mit dem zuständigen Vorstandsmitglied bzw. dem Gesamtvorstand der PVA über die Behebung dieser „technischen Hürde“ gesprochen?

6)    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7)    Um welchen Gesamtbetrag an Lohnsteuerguthaben handelt es sich, der wegen „technischer Hürden“ verspätet ausbezahlt wird?

8)    Welche anderen „technischen Hürden“ bzw. technischen Probleme gab bzw. gibt es im Zusammenhang mit den EDV-Systemen in der PVA seit dem 01.01.2020?