3452/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Folgeanfrage Etappenplan zur Schulöffnung und Deutschförderklassen

 

Für SchülerInnen für Deutschförderklassen und –kursen war das Zurückkommen in die Schule am Ende des letzten Schuljahres besonders wichtig. Denn besonders diese SchülerInnen profitieren vom direkten Austausch mit Lehrpersonen und MitschülerInnen und konnten in der Phase des ortsungebundenen Lernens oftmals nur schwer ihre Sprachkenntnisse verbessern sowie dem Unterricht in anderen Fächern folgen.

 

Auch das neue Schuljahr birgt viele Herausforderungen für SchülerInnen in Deutschförderklassen und –kursen. Laut Informationsschreiben des BMBWF soll die Klasse als „Haushaltsgemeinschaft“ funktionieren und die Außenkontakte von SchülerInnen minimiert werden. Es sollen „klassenübergreifende Gruppen so weit wie möglich vermieden werden und darauf geachtet werden, dass es in den Pausen zu keinen starken Durchmischungen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen oder zu klassenübergreifenden Unterricht kommt[1]“.

 

Vor dem Schulschluss hat nach Kritik der Opposition und der Öffentlichkeit das Ministerium die Möglichkeit eröffnet, dass Mika-D Testungen nicht automatisch am Ende des Schuljahres stattfinden, sondern auch zu Beginn des Schuljahres 2020/21 im Herbst durchgeführt werden können. Aus der Anfragenbeantwortung 2293/AB geht nicht hervor, inwiefern diese Möglichkeit an den verschiedenen Schulstandorten genutzt wurde.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1)      Wie viele Mika-D Testungen wurden an Schulen im April, Mai, Juni, Juli und August 2020 durchgeführt? Bitte um detaillierte Auflistung pro Bundesland, Schultyp und Schulstufe sowie getrennt nach Deutschförderklassen und -kursen bzw. nach neu aufzunehmenden und bereits Deutschförderklassen/-kurse besuchenden SchülerInnen.

 

2)      Wie viele der Mika-D Testungen in den genannten Monaten wurden auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der Schulleitungen durchgeführt? Bitte um detaillierte Darstellung.

 

3)      Wie lauten die Testergebnisse? Wie viele der SchülerInnen haben ausreichende/mangelhafte oder ungenügende Deutschkenntnisse? Bitte um detaillierte Auflistung pro Bundesland, Schultyp und Schulstufe, sowie darin um Unterscheidung zwischen Deutschförderklassen und -kursen bzw. zwischen neu aufzunehmenden und bereits Deutschförderklassen/-kurse besuchenden SchülerInnen.

 

4)      Wie viele der SchülerInnen haben ausreichende/mangelhafte oder ungenügende Deutschkenntnisse getrennt nach Antragsteller der Testung (Erziehungsberechtiger oder Schulleitung). Bitte um detaillierte Auflistung pro Bundesland, Schultyp und Schulstufe, sowie darin um Unterscheidung zwischen Deutschförderklassen und -kursen bzw. zwischen neu aufzunehmenden und bereits Deutschförderklassen/-kurse besuchenden SchülerInnen.

 

5)      Im der AB 2293 wird erwähnt, dass „Schulen für zusätzliche Fördermaßnahmen im Rahmen des Unterrichts“ sensibilisiert werden. Es wird auch erwähnt, dass hierfür schulstufenübergreifenden Gruppen gebildet werden können. Wie soll dies unter der Voraussetzung, dass Klassen nach Hygienehandbuch nicht durchmischt werden sollen, geschehen?

 

6)      Wie viele Deutschförderklassen werden weiterhin als schulstufenübergreifende Klassen geführt? Bitte um detaillierte Auflistung pro Bundesland und Schultyp.

 

7)      Wie rechtfertigen Sie auf Basis des aktuellen Infektionsgeschehens und aus epidemiologischer Hinsicht die schulstufenübergreifende Umsetzung der Deutschförderklassen in diesem Schuljahr?

 

8)      In der AB 1835 wird darauf verwiesen, dass für Deutschförderklassen/-kurse im Schuljahr 2020/21 „weitere pädagogische Maßnahmen zur Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in Ausarbeitung“ sind. Wie weit ist Ihr Ressort in der Ausarbeitung dieser Maßnahmen? Bitte um detaillierte Darstellung dieser zusätzlichen Fördermaßnahmen.

 

a.       Wann werden sie umgesetzt?

b.       Welche Ziele haben diese zusätzlichen Fördermaßnahmen?

c.       Welche finanziellen und personellen Mittel werden für diese Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt? Bitte um Darstellung der personellen Ressourcen für diese Maßnahmen in Vollzeitäquivalenten und aufgeschlüsselt in Einsatzbereiche (zB. SchulpsychologInnen, SozialarbeiterInnen etc.)



[1] https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html