3453/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Christoph Matznetter, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Wiederaufnahme des Gewerbes durch Selbstständige in Arbeitslosenversicherung

 

Bezieht man Arbeitslosengeld, darf man geringfügig nebenbei durch selbstständige Tätigkeit dazuverdienen. Sobald man jedoch die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, muss man sich beim AMS abmelden und bei der SVS anmelden. Da beim AMS am Ende des Jahres der ergehende Einkommenssteuer- bzw. Umsatzsteuerbescheid für die endgültige Beurteilung der Arbeitslosigkeit herangezogen wird, kann es zu Rückzahlungen der Arbeitslosengelder kommen. Hat man beispielsweise innerhalb eines Jahres einige Monate Arbeitslosengeld bezogen und nebenbei durch selbstständige Tätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient und einige Monate nur von der selbstständigen Tätigkeit gelebt (also kein Arbeitslosengeld bezogen), liegt das durchschnittliche Einkommen über das Jahr hinweg über der Geringfügigkeitsgrenze und man muss die Arbeitslosengelder für die Monate, in denen man sie bezogen hat und nebenbei geringfügig dazuverdient hat, zurückzahlen.

Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Herr H. ist arbeitslos und es fällt ihm, aufgrund seines fortgeschrittenen Alters, schwer eine neue Anstellung zu finden. Er bezieht in den Monaten Jänner bis April Arbeitslosengeld. Im Mai beginnt er, sich durch selbstständige Tätigkeit geringfügig Geld dazuzuverdienen, bezieht aber weiterhin Arbeitslosengeld. Ab Oktober könnte er mit seiner selbstständigen Tätigkeit so viel verdienen, dass er nicht mehr auf das Arbeitslosengeld angewiesen ist. Er könnte sich vom AMS abmelden und bei der SVS anmelden. Am Ende des Jahres würden dann aber die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Monate Mai bis Dezember) zusammengezählt und durch die Anzahl der Monate (hier 8), in denen die selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde, dividiert werden. Es ergibt sich ein durchschnittlicher Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze und Herr H. muss das Arbeitslosengeld für die Monate Mai bis Oktober zurückzahlen. 

Im Zuge von Corona wurde es nun Selbstständigen erleichtert Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn diese ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben. Aufgrund der oben angeführten Schilderung wird es diesen Selbstständigen sehr schwer gemacht, ihre gewerbliche Tätigkeit langsam und schrittweise wieder aufzunehmen. Sie können entweder beginnen geringfügig dazuzuverdienen und weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, damit riskieren sie hohe Rückzahlungen von Arbeitslosengeldern, sollten sie die Geringfügigkeitsgrenze im Laufe des Jahres überschreiten. Hier werden falsche Anreize gesetzt den selbstständigen Verdienst gering zu halten. Dies kann jedoch gegebenenfalls zum Verlust von Kunden und damit einer Abwärtsspirale führen. Alternativ können diese Personen ihr Gewerbe wieder aufnehmen und sich beim AMS abmelden und wieder bei der SVS anmelden. Dadurch sind sie aber einer enormen Unsicherheit ausgesetzt, sollten die Erträge aus selbstständiger Tätigkeit nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, da sie nicht mehr berechtigt sind Arbeitslosengeld zu beziehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Wie viele Selbstständige haben ihr Gewerbe seit März, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, ruhend gelegt und beziehen nun Arbeitslosengeld?

2.       Gibt es Bestrebungen diesen Selbstständigen die schrittweise Wiederaufnahme ihres Gewerbes (erst geringfügig neben Bezug von Arbeitslosengeld, dann Abmeldung beim AMS) zu ermöglichen, indem sie davon befreit werden, die Arbeitslosengelder zurückzahlen zu müssen?

a.       Wenn ja, welche und wann werden entsprechende Schritte gesetzt?

b.       Wenn nein, warum nicht?

c.       Wenn nein, besteht hier die Gefahr, Anreize für Selbstständige zu setzen, länger als nötig Arbeitslosengeld zu beziehen?

3.       Was ist das Ziel der Regelung, dass Arbeitslosengelder zurückgezahlt werden müssen, wenn man es im Laufe eines Jahres schafft, seinen Lebensunterhalt komplett aus selbstständiger Tätigkeit zu bestreiten? Sollte es nicht das Ziel sein, es den Menschen möglichst einfach zu machen, nicht mehr auf das Arbeitslosengeld angewiesen zu sein?