3457/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zur Identifikation von Demonstranten (Folgeanfrage zu 2648/J)
Laut eines Artikels im Standard vom 15. September 2020
(https://www.derstandard.at/story/2000119996329/polizei-nutzt-neue-gesichtserkennung-um-demonstranten-zu-identifizieren) nutze die Polizei
Gesichtserkennungssoftware zur Identifikation von Demonstrant_innen. Laut einer
Anfragebeantwortung aus Ihrem Ministerium (2662/AB) in Beantwortung unserer
Anfrage (2648/J) ist das Gesichtserkennungssystem des Innenministeriums nach
einem mehrmonatigen Probebetrieb mit Anfang August in den Regelbetrieb
übergegangen. Dem Standard liegen Dokumente vor, wonach der Einsatz bei
Demonstrationen Ende Juni und Anfang Juli in Wien-Favoriten, die nach
einem Angriff türkischer Nationalisten auf eine feministische Kundgebung
stattfanden, erfolgte. Auch ein Sprecher des BMI habe diesen Einsatz
bestätigt. Laut Innenministerium lieferte sie auch "eine erste
Übereinstimmung, die allerdings noch vom Verfassungsschutz bestätigt
werden muss". Insgesamt wurden bisher 47 bekannte und 59 unbekannte
Personen angezeigt. Laut Informationen des sei die Gesichtserkennung genutzt
worden, um antifaschistische Aktivisten zu identifizieren.
Laut Expert_innenmeinung handle es sich bei Gesichtserkennungssoftware handelt es sich um eine unausgereifte und missbrauchsanfällige Technologie und fehle für ihren Einsatz außerhalb eines Verdachts auf schwere Verbrechen die Rechtsgrundlage.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Laut Beantwortung der Anfrage (2662/AB) sei die Gesichtserkennungssoftware erst mit 1. August 2020 in den Regelbetrieb gestartet. Handelt es sich beim Einsatz der Gesichtserkennungssoftware für die Demonstrationen in Wien-Favoriten Ende Juni und Anfang Juli um einen Einsatz während des Probebetriebes?
a. Wenn ja, bei welchen anderen Ereignissen wurde die Gesichtserkennungssoftware während des Probebetriebes ebenfalls eingesetzt? Bitte um konkrete Auflistung nach Datum und Ort.
2. Aufgrund welcher Delikte erfolgte der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei den oben genannten Demonstrationen?
3. Expert_innen sehen, aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in § 29 SPG, eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware nur bei Verdacht auf schwere Verbrechen gegeben.
a. In wie vielen Fällen erfolgte der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei den genannten Demonstrationen aufgrund eines Verdachtes auf ein schweres Verbrechen?
b. In wie vielen Fällen erfolgte der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei den genannten Demonstrationen aufgrund eines Verdachtes auf ein Verbrechen?
c. In wie viele Fällen erfolgte der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei den genannten Demonstrationen aufgrund eines Verdachtes auf ein Vergehen?
4. Insgesamt seien im Zusammenhang mit den genannten Demonstrationen bisher 47 bekannte und 59 unbekannte Personen angezeigt worden. Wieviele dieser Anzeigen erfolgten aufgrund des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware?
5. Laut Informationen des Standard wurde bei den genannten Demonstrationen Gesichtserkennungssoftware zur Ausforschung antifaschistischer Aktivist_innen eingesetzt. Trifft das zu?
a. Wenn ja, inwiefern?
6. Wurde Gesichtserkennungssoftware bei den genannten Demonstrationen auch zur Ausforschung Rechtsextremer eingesetzt?
a. Wenn ja, inwiefern?
7. Laut Medienberichten fand beim Einsatz von Gesichtserkennungssoftware im Zusammenhang mit den genannten Demonstrationen ein Abgleich mit Fotos aus sozialen Medien statt. Trifft das zu?
a. Wenn ja, in wie vielen Fällen stammen die Vergleichsfotos aus sozialen Medien?
b. Wenn ja, in wie vielen Fällen stammen die Vergleichsfotos aus anderen Quellen?
i.Aus welchen Quellen stammen diese jeweils?
8.
Wie das System genau arbeitet,
ist dem Innenministerium nicht bekannt. Die Algorithmen seien "wie bei
allen solchen Systemen Betriebsgeheimnis des Herstellers", erklärte
Ihr Ministerium vor wenigen Tagen in der Beantwortung unserer Anfrage. Ist dem
BMI zumindest bekannt, ob dieses System mittels Machine Learning oder
verwandter Arten von maschinellem Lernen trainiert wird?
a.
Wenn ja: Laut
Anfragebeantwortung (2662/AB) sei keine Überprüfung hinsichtlich
eines möglichen racial bzw. gender bias geplant. Wie wird sichergestellt,
dass bias-bedingte Fehler sich nicht auf die Ergebnisse der
Gesichtserkennungssoftware auswirken?
b. Wenn nein: Können Sie zumindest die Grundzüge der Funktionsweise der Software erläutern?