3459/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Missstände im Bereich der Erntearbeit - Folgeanfrage
Die Coronavirus-Krise zeigte einmal mehr auf, wie wichtig einerseits ErntearbeiterInnen für die landwirtschaftlichen Betriebe sind und wie schlecht andererseits oftmals ihre Arbeitsbedingungen sind.
Immer wieder treten bei landwirtschaftlichen Betrieben, die ErntearbeiterInnen beschäftigen, arbeitsrechtlich schwer bedenkliche Umstände bzw. illegale ausbeuterische Praktiken ans Tageslicht.
So ist eine rumänische Erntearbeiterin Anfang Juni 2020 an die Botschaft ihres Heimatlandes herangetreten, um auf die katastrophalen Arbeitsbedingungen bei Betrieb aufmerksam zu machen, bei dem sie beschäftigt ist. Sie und ihre KollegInnen, die seit Ende April 2020 als ErntearbeiterInnen in einem Spargelbetrieb in Mannsdorf/Niederösterreich gearbeitet hatten, hätten für vier Euro Stundenlohn bis zu 14 Stunden am Tag, an sechs bis sieben Tagen in der Woche, schuften müssen und seien teils zu acht in einem schimmligen, desolaten Zimmer untergebracht gewesen. Wenige Tage später wurde das betreffende Quartier behördlich gesperrt.
In Folge schrieb der Attaché
für Arbeit und Soziales der Botschaft von Rumänien eine E-Mail
betreffend dieser Missstände bei rumänischen ErntearbeiterInnen an
die Finanzpolizei, an das Arbeitsinspektorat Niederösterreich, an die
niederösterreichischen Landarbeiterkammer, an die Produktionsgewerkschaft
PRO-GE sowie an den ÖGB. Erster Adressat dieses Mails ist allerdings Ihr
Ministerium (konkret die Mailadresse buero.aschbacher@bmafj.gv.at). Datiert
ist diese E-Mail mit dem 9. Juni 2020.
In der Anfrage 2732/J der Abgeordneten Wimmer und Ecker wurde in der ersten Frage erörtert ob Ihnen die Missstände im konkreten Fall dieses Spargelbetriebs in Mannsdorf bekannt sind. Sie antworteten auf diese Frage in der Anfragebeantwortung 2750/AB, dass Ihnen dieser angeführte Fall nur aus den Medien bekannt sei. Erste Medienberichte wurden aber erst rund eine Woche, nachdem der rumänische Sozialattaché Ihnen schrieb, öffentlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Ist
die oben genannte E-Mail (Betreff "Rumänische Saisonarbeiter*innen",
versandt am 09.06.2020), in Ihrem Ministerium eingegangen?
Wenn ja:
2. Wann wurden
Sie über dieses Mail informiert?
3. Wenn Sie über dieses Mail informiert wurden: Warum erklären Sie in der Anfragebeantwortung 2750/AB, dass Sie von diesem Fall aus den Medien erfahren hätten?
4. Wenn Sie
nicht über dieses Mail informiert wurden:
Nach welchen Maßstäben wird in Ihrem Büro bzw. Kabinett
darüber entschieden, welche eingegangenen Schreiben Ihnen vorgelegt
werden?
Werden Ihnen Schreiben von Botschaften anderer Staaten generell nicht
vorgelegt?
5. Welche
Schritte wurden seitens Ihres Büros bzw. Kabinetts bzw. Ministeriums nach
Erhalt der genannten E-Mail unternommen?
6. Wurde dieses E-Mail beantwortet? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?