346/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.12.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Stand des unendlichen Strafverfahrens zur Steuererklärung Grassers

 

2012 wurde bekannt, dass der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Jahren zuvor auffallend wenig Einkünfte hatte. Laut einem damals veröffentlichten Steuerakt meldete Grasser 2009 ein Jahreseinkommen von 13.520,00 Euro woraus sich eine Steuerleistung von 919,87 Euro ergab. Im Jahr 2008 beliefen sich die Einkünfte des ehemaligen Ministers aus selbstständiger Arbeit auf 23.988,70 Euro, wobei der Betrag nach Abzug der Werbungskosten auf 17.153,42 Euro sank. Seine Steuerzahlung reduzierte sich vor Abzug der Absetzbeträge auf 2742,14 Euro. Vor und während seiner Amtszeit als Finanzminister war Grassers Einkommen ungleich höher. Im Jahr 2000 gab er für seine Arbeitsleistung bei Frank Stronachs Magna-Konzern von Jahresbeginn bis zu seiner Angelobung am 4. Februar Bruttobezüge von 259.201,83 Euro an. Als Minister bekam er für den Rest des Jahres 186.839,75 Euro. Während seiner Amtszeit verdiente er dann zwischen 207.203 Euro (2001) und 219.055 Euro jährlich. Die Finanz hegte damals „den konkreten Verdacht einer Abgabenhinterziehung bezüglich Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Kapitalertragssteuer“, hieß es in der Akte. Grasser wurden dabei „in Steueroasen angesiedelte Rechtssubjekte“ zugerechnet – es bestehe der Verdacht, dass der frühere Finanzminister diese Firmen „faktisch“ kontrollierte. Damals lief schon seit über einem Jahr ein Finanzstrafverfahren gegen Grasser (Quelle: https://www.diepresse.com/736339/grasser-zahlte-2009-nur-920-euro-einkommenssteuer). Der Ausgang dieses Verfahrens ist bis heute unbekannt. 

Im August 2013 lag laut Medienberichten ein Zwischenergebnis vor. "Demnach liegt nun der Abschlussbericht der Finanzstrafbehörde tatsächlich vor." https://www.derstandard.at/story/1376533802788/grasser-soll-495-millionen-nicht-versteuert-haben https://kurier.at/wirtschaft/steuerhinterziehung-grasser-drohen-fast-15-millionen-strafe/23.025.696

Im April 2014 hieß es:

"Die Finanzstrafbehörde hat vor einem Monat einen zweiten ergänzenden Abschlussbericht zu den Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser der Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgelegt, berichtet der "Kurier" (Samstagsausgabe). Darin würden die Vorwürfe der Steuerhinterziehung bekräftigt. Laut Staatsanwaltschaft fehlten noch Unterlagen, um über Anklage oder Einstellung zu entscheiden."  https://www.kleinezeitung.at/politik/4145007/Oesterreich_Weiterer-GrasserBericht-der-Finanz-bekraeftigt-Vorwuerfe-

Im Mai 2016 hieß es schließlich:

"Die Staatsanwaltschaft hat die 800 Seiten dicke Anklage an den Weisungsrat weitergeleitet, berichtet der "Falter". Was sie empfiehlt, ist nicht bekannt" https://www.derstandard.at/story/2000036739743/grasser-anklage-ist-fertig-weisungsrat-ist-gefragt

Gem § 35a. (1) StAG sind nach Maßgabe der personellen und technischen Voraussetzungen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, BGBl. Nr. 328/1968, und des Gerichtsorganisationsgesetzes, RGBl. Nr. 217/1896, über die allgemeine Zugänglichkeit von Entscheidungen auch auf Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach dem 10. und 11. Hauptstück der StPO, soweit sie von besonderem öffentlichen Interesse sind oder besondere für die Beurteilung gleichgelagerter Verfahren bedeutsame rechtliche Ausführungen beinhalten, sinngemäß anzuwenden. Eine Veröffentlichung hat in der Ediktsdatei zu erfolgen und ist durch die Oberstaatsanwaltschaft anzuordnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Was ist der aktuelle Stand des Finanzstrafverfahrens? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

2.    Ist der abgabenrechtliche Themenkomplex Gegenstand des Buwog Prozesses?

3.    Ist der abgabenrechtliche Themenkomplex Gegenstand eines anderen anhängigen Gerichtsverfahrens?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

4.    Was wurde aus dem Vorhaben der WKStA?

5.    Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die WKStA?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                  i.    Wenn ja, gegen wen?

c.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

d.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

e.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

6.    Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der WKStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

7.    Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

a.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

8.    Wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der WKStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt/Vorhaben?

9.    Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?

10. Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann ging der Akt im Ministerium ein?

11. Wurde der Vorhabensbericht vom Weisungsrat erledigt?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

12. Wurde der Empfehlung des Weisungsrat gefolgt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

13. Wurde das Vorhaben der WKStA vom Weisungsrat gebilligt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

14. Hat/ Hatte die WKStA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

a.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

15. Hat/ Hatte die StA vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?

a.    Wenn ja, gegen wen und mit welcher Begründung?

16. Wurde mittlerweile Anklage gegen Grasser wegen Finanzvergehen erhoben?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

17. Wann verjähren die Grasser von der WKStA zur Last gelegten Abgaben-Delikte?

18. Besteht die Gefahr, dass diese Delikte verjähren, ehe es zu einer Anklage kommt?

19. Wurde das abgabenrechtliche Verfahren gegen Grasser mittlerweile eingestellt?

a.    Wenn ja, aus welchen präzisen Gründen? 

b.    Wurde die Einstellungsbegründung in der Causa "Ideenschmiede" gem § 35a Staatsanwaltschaftsgesetz in der Ediktsdatei veröffentlicht?

                                  i.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes (link).

                                ii.    Wenn nein, weshalb nicht?

                               iii.    Wenn bisher nein, wird die Einstellungsbegründung noch veröffentlicht?

1.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes.