3471/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend des Kommunalinvestitionsgesetzes

 

 

Bereits im April diesen Jahres wurde seitens der FPÖ ein Entschließungsantrag (95/UEA) betreffend eines Kommunalinvestitions- und Regionalwirtschaftspaketes eingebracht, um Gemeinden in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen. Nach monatelangem Zögern der Bundesregierung wurde schließlich das Bundesgesetz, zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020) am 18.06.2020 im Nationalrat beschlossen und trat mit 01.07.2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Dafür wird den Gemeinden vom Bund insgesamt 1 Mrd. Euro an Zweckzuschüssen zur Verfügung gestellt, die sich „auf die einzelnen Gemeinden mit einem Schlüssel, der sich aus der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zusammensetzt“ verteilt. (Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/budget/ finanzbeziehungen-laender-gemeinden/kommunales-investitionsprogramm.html)

 

Zum Erhalt der Mittel, müssen die Gemeinden Förderanträge stellen. Diese können von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 online über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) eingereicht werden. Die „Investitionsprojekte“, für die die Zweckzuschüsse gewährt werden, sind in § 2 Abs. 2 mit 18 Punkten geregelt.

 

Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäß § 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.

Ziel des Kommunalinvestitionsgesetzes ist es, Investitionen von Gemeinden zu fördern, um dadurch möglichst rasch konjunkturbelebende Effekte in der regionalen Wirtschaft erzielen zu können. Die Gemeinden sind wichtige Investoren und sorgen mit ihren Investitionen nicht nur für den Erhalt von wesentlichen Lebensbereichen, wie Schulen, Kindergärten, etc. sondern tragen auch zur Sicherung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen, benötigen viele Gemeinden jetzt schnelle Unterstützung. „Auf Basis der Erfahrungen des KIG 2017 dauert es von der Übermittlung des vollständigen Antrags (…) über die Bearbeitung durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) und die Freigabe durch das Finanzministerium bis zur Überweisung des Zweckzuschusses nicht länger als zwei bis drei Wochen.“ Natürlich in Abhängigkeit zur Anzahl der eingereichten Anträge. (Quelle: https://www.kommunal.at/fragen-antworten-zur-gemeinde-milliarde) Mit Stand 9. Juli 2020 waren bereits die ersten 130 Projekte eingereicht.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Von wie vielen Gemeinden wurden bisher Anträge gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)

2.     Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge von der Einreichung bis zur Genehmigung bzw. Ablehnung?

3.     Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)

4.     Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher genehmigt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)

5.     Wie hoch sind die bereits an die Gemeinden ausbezahlten Mittel? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)

6.     Welchen Gemeinden wurden bisher die höchsten Projektvolumen genehmigt? (Mit der Bitte um Auflistung der jeweiligen Gemeinden nach Bundesländern)

7.     Wurden bisher Anträge von Gemeinden abgelehnt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)

8.     Wenn ja, wie viele, mit welchem Gesamtvolumen und aus welchem Grund?

9.     Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher gestellt, aufgelistet nach den unter § 2 Abs. 2 genannten Bereichen von 1 bis 18 und differenziert nach Bundesländern

10.  Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher genehmigt, aufgelistet nach den unter § 2 Abs. 2 genannten Bereichen von 1 bis 18 und differenziert nach Bundesländern?

11.  Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden beim Erstantrag abgelehnt? (Mit Bitte um Auflistung nach den unter § 2 Abs. 2 genannten Bereichen von 1 bis 18 und differenziert nach Bundesländern)

12.  Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden nach mehrmaliger Antragstellung wiederholt abgelehnt? (Mit Bitte um Auflistung nach den unter § 2 Abs. 2 genannten Bereichen von 1 bis 18 und differenziert nach Bundesländern)