3475/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Falschinformation der Justizministerin an den Untersuchungsausschuss
In der 14. Sitzung des „Ibiza“-Untersuchungsausschusses am 10. September 2020 hat sich eine beispiellose Fehlleistung der Ressortspitze des Justizministeriums offenbart. Während der Befragung von Mag. Bettina Glatz-Kremsner wurde diese vom Abgeordneten des Nationalrates Dr. Martin Graf mit einem Schreiben der Justizministerin konfrontiert, wonach gegen die Auskunftsperson Ermittlungen geführt werden, sie als Beschuldigte gilt und über diese Maßnahmen in Kenntnis gesetzt wurde.
Mag. Glatz-Kremsner sagte entgegen dem Inhalt dieses Schreibens aus, dass sie keinerlei diesbezügliche Benachrichtigung erhalten hätte. Ohne zu wissen, welche Tathandlungen ihr vorgeworfen wurden und somit ohne Möglichkeit in angemessener Weise von ihren Entschlagungsrechten als Beschuldigte Gebrauch machen zu können, stand ein Abbruch der Befragung im Raum.
Für die Parlamentsdirektion war im Kabinett der Bundesministerin für Justiz, obwohl es erst gegen 17:00 Uhr nachmittags war, niemand zu erreichen. Die für den Untersuchungsausschuss und die Auskunftsperson äußerst unangenehme Situation zog sich in etwa eine halbe Stunde hin, bis schlussendlich die Fraktionsführerin der Grünen, Mag. Nina Tomaselli, jemanden aus dem Kabinett des Justizministeriums erreichte. Diese Person teilte am Telefon dem Verfahrensrichter des Untersuchungsausschusses letzten Endes mit, dass das Schreiben der Justizministerin fehlerhaft sei und gegen Mag. Glatz-Kremsner keine Ermittlungen geführt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage