3482/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend VW bestreitet in Dieselskandal weiterhin jedes Fehlverhalten
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) berichtete am 18. Sep. 2020 über die aktuelle Situation rund um die Sammelklage gegen den deutschen Autokonzern VW:
Der deutsche Autokonzern bestreitet in den VKI-Sammelklagen weiterhin jedes Fehlverhalten
Wien (OTS/VKI) - Der VW-Dieselskandal hält die Autobranche seit fünf Jahren in Atem. Mangels Entschädigungsangebote für österreichische Geschädigte laufen seit September 2018 insgesamt 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte zuletzt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte klar. Die Haftung von VW wegen Arglist wurde vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 rechtskräftig festgestellt. Somit bleibt lediglich die gerichtliche Bewertung der Schadenshöhe offen. Vorliegende Gerichtsgutachten belegen einen Schaden zwischen mindestens 10 bis 30 Prozent vom jeweiligen Ankaufswert. In Einzelfällen kommen Gutachter sogar auf 90 Prozent. Eine aktuelle Entscheidung des Landesgerichts (LG) Innsbruck geht ebenfalls von einem Minderwert zum Ankaufszeitpunkt von 30 Prozent aus. Dennoch bestreitet VW weiterhin jede Haftung und verweigert eine angemessene Entschädigung der österreichischen Kundinnen und Kunden – ein unhaltbarer Zustand.
Vor fünf Jahren – im September 2015 – hatte Volkswagen (VW) eingestanden, Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Seit damals beschäftigt der VW-Dieselskandal die Gerichte. Anders als in den USA und anderen Staaten gab es in der Folge in Österreich, auch mangels wirksamer Rechtsdurchsetzungsinstrumente, keinerlei Entschädigungsangebot.
Der Verein für Konsumenteninformation brachte daher im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) sowie mit Finanzierung der OMNI BRIDGEWAY im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen bei allen Landesgerichten Österreichs ein. Der Streitwert beläuft sich auf insgesamt 60 Millionen Euro. Seit damals warten die Geschädigten auf ihr Geld. VW hatte zwar heuer einem Vergleich für die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der in Deutschland eingebrachten Musterfeststellungsklage zugestimmt und zuletzt in Aussicht gestellt, weitere rund 50.000 Dieselkunden in Deutschland zu entschädigen, die Klagen eingebracht hatten. Österreicherinnen und Österreicher werden aber weiterhin bewusst schlechter behandelt, indem Entschädigungszahlungen verwehrt werden.
Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 09.07.2020 die Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt und damit der Verzögerungstaktik von VW ein Ende gesetzt. Die 16 VKI-Sammelklagen werden nunmehr fortgesetzt. Starken Rückenwind für die Sammelklagen bringt ein höchstgerichtliches Urteil aus Deutschland: Dort hatte der Bundesgerichtshof am 25.05.2020 bestätigt, dass VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben gehandelt hat und der Schaden des Käufers bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden ist. Dieses Urteil ist auf Österreich übertragbar und stellt aus Sicht des VKI die Haftung von VW außer Streit, womit lediglich die Schadenshöhe zu klären wäre. (…)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie lautet der aktuelle Stand im VW-Dieselskandal?
2. Welche aktuellen Analysen liegen im zuständigen BMSGPK zu diesem Thema derzeit vor?
3. Welche weiteren Schritte werden Sie als zuständiger Konsumentenschutzministerin bzw. zusammen mit dem VKI setzen?
4. Bis wann erwarten Sie sich ein Ergebnis im Zusammenhang mit der Sammelklage?
5. VW setzt offenbar darauf, dass sich der Schaden über die Lebensdauer der Fahrzeuge verflüchtigt und künftig gegen Null geht. Wie können Sie als Konsumentenschutzminister gegen dieses „Setzen auf Zeit“ im Sinne der Konsumenten vorgehen?