3516/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Missstände im SWF

 

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds soll der Unterstützung und Weiterbildung von Zeitarbeiter_innen dienen. Personalbereitsteller zahlen höhere Lohnnebenkosten als andere Arbeitgeber, weil sie derzeit 0,35 Prozent der Lohnsumme an den Sozial- und Weiterbildungsfonds abführen. Aus den Mitteln des Fonds werden unter anderem Bildungsmaßnahmen für Leiharbeiter_innen gefördert sowie finanzielle Unterstützung zur Überbrückung kurzer Stehzeiten bzw. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gewährt. Ein beachtlicher Teil der Beschäftigten in der Personalbereitstellung findet durch Zeitarbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder ins Arbeitsleben zurück. Wiederum ein großer Teil der Zeitarbeiter_innen findet aus der Überlassung heraus den Weg in die Stammbelegschaft eines Unternehmens, also in feste Beschäftigung.

Jedoch haben schon mehrere mediale Berichte, z.B. im ORF Report, aber auch parlamentarische Anfragen verschiedene Missstände im SWF aufgezeigt. So ist nun ein weiterer Fall rund um einen Wiener Personalbereitsteller bekannt geworden. Seit 2017 werden die Mitarbeiter_innen des betreffenden Unternehmens durch Gelder des SWF weitergebildet. Wie aus einem Schreiben an die Volksanwaltschaft hervorgeht, wurde im Jahr 2019 eine bereits zugesagte Ausbildungszulage des SWF zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn zurückgezogen. Nach Intervention von Seiten des Personalbereitstellers musste der SWF dann doch die gegebenen Zusagen einhalten. Begründet wurde diese Vorgangsweise gegenüber dem Arbeitgeber der antragstellenden Erwerbstätigen damit, dass der SWF glaublich um einen Betrag von 15 bis 20 Millionen Euro betrogen worden sei und daher keine finanziellen Mittel habe, um Ausbildungen zu finanzieren. Im Jahr 2020 wurden die Förderansuchen von zehn von 19 Mitarbeiter_innen eines Unternehmens durch den SWF - allem Anschein nach willkürlich - abgelehnt. Außerdem werde, so der Vorwurf, von Seiten des SWF auf jene Mitarbeiter_innen, die eine Zusage erhalten, haben Druck ausgeübt, die erhaltene Zusage abzulehnen. 

Zur Verwendung der Mittel des SWF fehlt jegliche Transparenz. Die Förderrichtlinien ("Leistungsordnung") werden immer wieder geändert, sodass diese auch keine zuverlässige Orientierung geben.

Sollte es einen oder mehrere Betrugsfälle gegeben haben, denen der SWF zum Opfer gefallen ist, können diese ja kein Argument für eine Nichtförderung darstellen, wenn das Förderansuchen den Richtlinien (der Leistungsordnung) entspricht. Vielmehr bleibt unklar, welche Konsequenzen der SWF aus allfälligen Betrugsfällen gezogen hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Können Sie bestätigen, dass der SWF im Zeitraum 2015 bis heute, Opfer eine Betrugsfalles wurde?

a.    Was sind die Hintergründe der Betrugsfälle? (Um eine genaue Aufschlüsselung nach Jahren wird erbeten)

b.    Wann wurden Sie davon in Kenntnis gesetzt?

c.    Um welche Summe wurde der SWF betrogen? (Um eine genaue Aufschlüsselung nach Jahren wird erbeten)

d.    Wann und bei welcher Behörde wurde Anzeige erstattet? 

e.    Wann und bei welchem Gericht wurde ein Verfahren eingeleitet?

f.     Wie ist der Ausgang des Verfahrens?

g.    Konnten die verantwortlichen Organe belangt werden?

h.    Konnten die Geldmittel wiederbeschafft werden?

i.      Welche Schritte haben Sie eingeleitet, um Betrugsfälle in Zukunft zu unterbinden?

2.    Wann wurden der Vorstand und der Kontrollausschuss in seiner jetzigen Form bestellt?

3.    Wie oft hat der Kontrollausschuss nach AÜG § 22b. (8) dem Vorstand seit dem Jahr 2015 Missstände berichtet? (Um eine genaue Aufschlüsselung der Missstände wird erbetten)

a.    Sind die Prüfberichte nach AÜG § 22b. (8) öffentlich zugänglich?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Welche Maßnahmen wurden aus den Prüfberichten abgeleitet und umgesetzt?

d.    Um eine Übermittlung der Prüfberichte nach AÜG § 22b. (8) seit dem Jahr 2015 wird gebeten.

4.    Haben Sie Informationen darüber erhalten, dass der SWF Förderwerber_innen unter Druck setze, um eine Zusage abzulehnen?

a.    Wann wurden Sie in Kenntnis gesetzt, dass solche Vorwürfe bestehen?

b.    Was waren die Gründe für ein solches Handeln?

c.    Was rechtfertigt ein solches Vorgehen des SWF?

d.    Wie oft ist es schon zu einem solchen Vorfall gekommen?

e.    Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um dieses Vorgehen zu unterbinden?

f.     Welche Schritten setzen Sie um, um dieses Vorgehen in Zukunft zu unterbinden?

5.    Wie viele Ausbildungen zur Pflegeassistenz und zur Pflegefachassistenz hat der SWF seit 2015 finanziert? (Um eine genaue Aufschlüsselung nach Jahren und Ausbildung wird erbeten)

6.    In wie vielen Fällen wurde die Qualifizierung zur Pflegeassistenz und zur Pflegefachassistenz seit 2015 abgelehnt? (Um eine genaue Aufschlüsselung nach Jahren und Ausbildung wird erbeten)

a.    Was war der Grund für eine Absage?

7.    Wie vielen Schulungsteilnehmer_innen wurde seit 2015 nach einer Zusage durch den SWF wieder einer Absage erteilt? (Um eine Auflistung nach Jahren, Bewilligungssumme und ggf Unternehmen wird erbeten)

a.    Was war der Grund für eine Absage?

8.    Aus welchen Gründen wurde die Leistungsordnung mit Wirkung vom 01.08.2020 geändert?

a.    Wann und von welchen Gremien wurde die Änderung beschlossen?

b.    Wann wurde die Änderung den beitragszahlenden Betrieben bekanntgegeben?