352/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.12.2019
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Philip Kucher

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Gebarung der Österreichischen Gesundheitskasse

 

Durch die per Gesetz beschlossene Fusion der neun Gebietskrankenkassen entsteht eine besondere Situation: Die Gremien der Gebietskrankenkassen haben in ihren normalen Prozessabläufen bisher jedes Jahr Mitte November eine Gebarungsvorschaurechnung (GVR) erstellt, um die erwartete Bilanzgewinn-bzw. –verlust-Situation und die Erwartungen in die darauffolgenden zwei Jahre darzustellen. Zum Ende des Jahres 2019, kurz vor der Fusion, fällt diese Vorschaurechnung der Gebietskrankenkassen aufgrund eines Erlasses des Ministeriums aus. Argumentiert wird damit, dass die Gremien der Gebietskrankenkassen keine Einschätzung für die ÖGK vornehmen können.

Ein Vollbetrieb der ÖGK ab 1.1.2020 setzt für die Selbstverwaltung allerdings voraus, unabhängig von der für Dezember 2019 angekündigten Vorschaurechnung, einen Überblick über die Finanzen zu bekommen und damit die künftige Leistungsfähigkeit eines der größten sozialen Krankenversicherungsträgers in Europa (über 7 Millionen Versicherte) einzuschätzen und zu überblicken. In der letzten Sitzung des Überleitungsausschusses wurde ein solches verständliches Verlangen der AN-Vertreter der Selbstverwaltung jedoch abgelehnt.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage

 

1.      Wie hoch ist der zu erwartende Gewinn bzw. Verlust der neun Gebietskrankenkassen im Jahr 2019?

2.      Wie hoch ist der zu erwartende Gewinn bzw. Verlust der ÖGK in den Jahren 2020, 2021 und 2022?

3.      Wie hoch sind die Rücklagen (Leistungssicherungsrücklage, allgemeine Rücklage, Unterstützungsfonds-Rücklage) der neun Gebietskrankenkassen zum Stichtag 31.12.2019?

4.      Wie hoch sind die Rücklagen (Leistungssicherungsrücklage, allgemeine Rücklage, Unterstützungsfonds-Rücklage) der ÖGK zum Stichtag 1.1.2020?

5.      Wie hoch sind die durch die Fusion im Jahr 2019 angefallenen Beratungskosten (bitte um detaillierte Aufschlüsselung jeweils nach Beratungsunternehmen, Beschreibung und Zweck der Inanspruchnahme der Leistung sowie jeweils daraus entstandene Kosten)?

6.      Wie hoch sind die geschätzten Fusions-Beratungskosten für das Jahr 2020 (bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Aufwandsschätzung jeweils nach Beratungsunternehmen, Beschreibung und Zweck der Inanspruchnahme der Leistung sowie jeweils daraus entstandene Kosten)?

7.      Wie hoch sind die im Jahr 2019 angefallenen Fusionsaufwendungen und internen Fusionskosten (bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?

8.      Wie hoch sind die geschätzten Fusionsaufwendungen und internen Fusionskosten für das Jahr 2020?

9.      Wie hoch sind die erwarteten Beitragseinnahmen der ÖGK und deren Entwicklung  im Jahr 2020 im Vergleich zu den prognostizierten Beitragseinnahmen der Gebietskrankenkassen ?

a.       Wie ist diese Frage für das Jahr 2021 zu beantworten?

b.      Wie ist diese Frage für das Jahr 2022 zu beantworten?

10.  Wie hoch sind die erwarteten Ausgaben für ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen (Honorare für VertragsärztInnen, Kostenerstattung für WahlärztInnen und dgl.), für Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz, und deren Entwicklung (im Jahr 2020 im Vergleich zu den Ausgaben der GKKs) für die Jahre 2020, 2021, 2022?

11.  Wie hoch sind die erwarteten Ausgaben für Gesundheitsförderung der ÖGK und deren Entwicklung (im Jahr 2020 im Vergleich zu den Ausgaben der GKKs) für die Jahre 2020, 2021, 2022?

12.  Wie hoch ist die Dotierung des Innovations- und Zielsteuerungsfonds (§447a) für die Jahre 2020, 2021, 2022?