3579/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Kosten Ihres Ministerbüros im ersten und zweiten Quartal des Kalenderjahres 2020 | Folgeanfrage aufgrund Nichtbeantwortung

 

„„Alles, was aus Steuergeld finanziert wird, muss offengelegt werden, bis auf den letzten Cent.“
Sebastian Kurz 2013

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

 

Ihre regelmäßigen öffentlichen Bekenntnisse - vom „Sparen im System“ über „Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung“ – führten in der Vergangenheit regelmäßig zu Kostenexplosionen in Ihrem eigenen Politapparat. Eine Rekordzahl an PR-Beratern und Pressesprechern, eigens neu geschaffene Generalsekretärsposten bis hin zu einem „Think Tank“ auf Steuerzahlerkosten waren das Ergebnis.

Nahtlos setzt sich dieses Prinzip nun leider auch im Zusammenhang mit Ihrem persönlichen Zugang zu Transparenz fort. Während sie in der Vergangenheit stets für Transparenz im Zusammenhang mit der Verwendung von Steuergeld aufgetreten sind - Sie waren angeblich für einen „gläsernen Staat“ – bleibt in Ihren Handlungen als Regierungschef davon wenig übrig. 2013 forderten sie, dass „alles, was aus Steuergeld finanziert wird“ offengelegt werden müsse und zwar „bis auf den letzten Cent“. Eben diese Offenlegung, diese Transparenz im Umgang mit Steuergeldern lassen Ihre Anfragebeantwortungen vermissen. Jüngstes Beispiel dafür waren die Beantwortungen zweier parlamentarischer Anfragen zu den Kosten Ihres Ministerbüros im ersten und zweiten Quartal des Jahres 2020, in der Sie die Auskunft darüber verweigern, welche Kosten für Ihr eigenes und von Ihnen selbst erfundenes Generalsekretariat  in diesem Jahr bisher entstanden sind.

Ihre Begründung: „Datenschutz“.

Dem Büro Ihres Generalsekretärs, so argumentieren Sie, sei nur eine weitere Person als Büroleiter zugeordnet, womit bei einer Bekanntgabe der Gesamtkosten des Generalsekretariats eine Rückführbarkeit auf die Person des Büroleiters möglich wäre, was Sie „aus Gründen des Datenschutzes“ verwehren.

Das für sich genommen ist schon absurd. MitarbeiterInnen in politischen Büros unterliegen – wie sie wissen - einer öffentlich nachvollziehbaren besoldungsrechtlichen Einstufung. Hinsichtlich Ihres Kabinetts haben Sie diese Einstufungen in derselben Anfragebeantwortung, in der Sie wenig später die Auskunft über die Kosten Ihres Generalsekretariatsbüros verweigern, sehr transparent dargestellt:

Würde man nun schnell googeln, man wüsste alle einzelnen Gehälter aller angeführten Personen. Das war aber nie Ziel und Sinn der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage.

Sehr wohl ist es aber ein großes Ziel zu einer Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit der sparsamen Verwendung von Steuergeld und zur Transparenz im Umgang mit demselben beizutragen.

Wir haben also um den von Ihnen ins Treffen geführten Datenschutz zu gewährleisten angeboten, die Kosten des Generalsekretariats als gemeinsame Gesamtsumme in den Kabinettskosten mit darzustellen. Ihre RegierungskollegInnen, türkisen wie grünen Hintergrunds, von Bundesministerin Schramböck bis zu Bundesministerin Gewessler und Bundesminister Anschober, die in der Beantwortung der Kosten hinsichtlich des ersten Quartals noch aus datenschutzrechtlichen Überlegungen von einer Beantwortung der entstandenen Kosten für das Generalsekretariatsbüro Abstand genommen haben, haben dieses Angebot für das zweite Quartal angenommen und somit eine Kostenwahrheit hergestellt. Einzig Sie verweigern sich der Transparenz noch.

Gerade das Bundeskanzleramt sollte hinsichtlich der Transparenz eine Vorbildfunktion einnehmen. Daher möchten wir Sie auf Basis des parlamentarischen Interpellationsrechts nochmals ersuchen, parlamentarische Anfragen auch tatsächlich vollständig und gewissenhaft zu beantworten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1)    Wie hoch waren die Gesamtkosten für Ihr Generalsekretariat im ersten Halbjahr? Wenn aus datenschutzrechtlichen Überlegungen von einer Beantwortung in dieser Form Abstand genommen werden muss, so wird um Auskunft darüber gebeten,

a.    ob Sie dem Vorbild ihrer RegierungskollegInnen (BM Schramböck, BM Gewessler und BM Anschober) folgen werden und diese Kosten zukünftig kumuliert in den Kabinettskosten berücksichtigen werden?

b.    ob Sie dem Vorbild ihrer türkisen Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgen werden und die bereits entstandenen Kosten durch Ihr Generalsekretariat nachträglich ausweisen werden?

c.     Welche besoldungsrechtliche Einstufung hat der dem Generalsekretär zugeordnete Büroleiter?

                                          i.    Zu wie viel % wird dieser (falls eine Mehrfachverwendung zugrunde liegt) dort entlohnt?

                                         ii.    Zu wie viel % wird dieser (falls eine Mehrfachverwendung zugrunde liegt) in anderen Organisationseinheiten Ihres Ressorts entlohnt und in welchen?

2)    Wenn dem Generalsekretär, entsprechend den Schilderungen in Ihren Anfragebeantwortungen tatsächlich „nur“ ein Büroleiter zugeordnet sein sollte:

a.    Was macht ein Büroleiter ohne Büro, das zu leiten ist, den ganzen Tag?

3)    Auf wie viele Personen hat Ihr Generalsekretär tatsächlich Zugriff?

4)    Auf wie viele Personen aus dem Bereich „Backoffice“ (Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräfte, KraftfahrerInnen bzw. sonstige Hilfskräfte) zurückgreifen?