360/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.12.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Folgeanfrage: Vermögen, Einnahmen und Personal der Wirtschaftskammern im Jahr 2018
Um die finanzielle Situation und Entwicklung der Wirtschaftskammer besser einschätzen zu können, ist ein vollständiger und aktueller Überblick über die Zahlungsströme der Wirtschaftskammern notwendig. Mit der Beantwortung unserer dazu eingebrachten Anfrage mit der Geschäftszahl 4039/J (beantwortet durch 3935/AB) konnten wir bisher nicht alle dafür notwendigen Informationen generieren.
Für die Aufstellung der Rechnungsabschlüsse der WKO-Einheiten gelten die Regelungen der Haushaltsordnung, die auf Basis des WKG erlassen wurde und zum Teil fundamental andere Ansatz- und Bewertungsregeln als das UGB vorsieht. Dies führt dazu, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage mit den vorliegenden Rechnungsabschlüssen und sonstigen Informationen aus Ihrer Anfragebeantwortung nicht vermittelt werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. In den Rechnungsabschlüssen der nach dem WKG errichteten Körperschaften sind die Vermögensgegenstände "Liegenschaften" im Abschlussposten Sachanlagen enthalten. In diesem Zusammenhang ersuchen wir Sie um Übermittlung
a. der entsprechenden, gemäß Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu führenden Anlagenverzeichnisse mit Detail der Liegenschaften per 31.12.2018 der Landeskammern, der Fachgruppen sowie für die Bundeskammer und die Fachverbände.
b. der Rechnungsabschlüsse der Landeskammern und der Bundeskammer sowie der länderweise zusammengefassten Rechnungsabschlüsse der Fachgruppen und Fachverbände per 31.12.2018 in der Gliederung gemäß Anlage 1 und 2 der Haushaltsordnung gemäß § 133 WKG.
2. Mobile Anlagegüter sind gemäß § 11 HO in einem Inventarverzeichnis zu führen. Wir ersuchen in diesem Zusammenhang um das Inventarverzeichnis der mobilen Anlagegüter per 31.12.2018, jeweils für die Landeskammern, Fachgruppen, Bundeskammer und Fachverbände.
3. Gemäß § 8 HO können neben der Ausgleichsrücklage zweckgebundene Rücklagen für Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen, Betriebsmittel- und Sachaufwand sowie Wirtschaftsförderung gebildet werden. In diesem Zusammenhang ersuchen wir um Beantwortung, wie hoch der Rücklagenstand für Betriebsmittel- und Sachaufwand und Wirtschaftsförderung per 31.12.2018 ist, jeweils für die Länderkammern/Bundeskammer sowie die länderweise zusammengefassten Fachgruppen und Fachverbände.
4. Wie haben sich die Rücklagen
a. für Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen
b. Betriebsmittel- und Sachaufwand
c. Wirtschaftsförderung
in den letzten 5 Jahren (2014-2018) entwickelt? Bitte um Darstellung der
jährlichen Entwicklung nach folgendem Schema:
i. Stand am Beginn
ii. Verwendung/Auflösung
iii. Dotierung
iv. Stand am Ende des Jahres
getrennt nach den drei angeführten Rücklagenkategorien.
5. Zu Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen:
a. Aus welchen Vermögenswerten besteht zum 31.12.2018 das dem Posten "Unterstützungs- und Versorgungseinrichtung" in den Rechnungsabschlüssen der Landeskammern/Bundeskammer und der Fachgruppen und Fachverbände zugeordnete Aktivvermögen und wie ist dieses bewertet?
b. Nach welchen Prinzipien werden die Verpflichtungen aus Pensionszusagen, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüchen berechnet und passiviert?
i. Werden die Verpflichtungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet?
ii. Welcher Diskontierungszinssatz wurde zum 31.12.2018 verwendet?
c. Wie gliedert sich der gesamte Passivposten Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung zum 31.12.2018 in seine einzelnen Teile (Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld-, sonstige Ansprüche?), bezogen auf die Landeskammern/Bundeskammer sowie Fachgruppen (länderweise) und Fachverbände?
d. Für wie viele Anwartschaftsberechtigte und Pensionisten wurde mit insgesamt welchem Betrag vorgesorgt?
6. Wurden von den erweiterten Präsidien der Landeskammern bzw. Bundeskammer Durchführungsrichtlinien zur HO erlassen?
a. Wenn ja, bitte um Zurverfügungstellung.
7. Bitte um detaillierte Aufstellung, in welchen Bestimmungen die Bewertungsgrundsätze der Haushaltsordnung von den Grundsätzen des UGB abweichen.