3643/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.10.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen
an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt
betreffend Förderaufruf 2020 zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen kann sich auf physischer, sexueller, psychischer, ökonomischer oder sozialer Ebene artikulieren und kann alle Frauen treffen. Mit der Unterzeichnung der Istanbul Konvention, dem "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" verpflichtet sich die Republik Österreich dazu, umfassende Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen umzusetzen. GewaltschutzexpertInnen weisen in Österreich dennoch seit Jahren auf die massive und strukturelle Unterfinanzierung des Gewaltschutzbereiches hin. In dem Förderaufruf des Bundeskanzleramtes („Frauenprojektförderung. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zu Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen für das Jahr 2020 und 2021“), der mit Juli 2020 endete, heißt es, man lege „einen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Bekämpfung unterschiedlicher Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und fördert sowohl spezifische Beratungs- und Schutzeinrichtungen, als auch Projekte zur Prävention, Qualitätssicherung und Forschung.“[1] Auf der Website des BKA ist nachzulesen, dass die insg. Fördersumme für die genannte Ausschreibung 1,25 Millionen Euro betrage.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1) Wie hoch ist das Gesamtbudget, das im Rahmen des Förderaufrufes „Frauenprojektförderung. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zu Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen für das Jahr 2020 und 2021“ tatsächlich vergeben wurde?
2) In einer Aussendung Ihres Ressorts heißt es, man vergebe heuer eine Summe von 3,25 Millionen Euro an Förderungen für Projekte in Bereich Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen. Wie setzen sich diese 3,25 Millionen Euro konkret zusammen?
a) Welche Projekte werden im Jahr 2020 und 2021 mit der veröffentlichten Summe von 3,25 Millionen Euro konkret gefördert? (Bitte um eine vollständige Liste aller geforderten Projekte mit Auflistung des Projekttitels, Förderumfang, Zielgruppe, Ort der Umsetzung)
b) Gab es eine öffentliche Ausschreibung für jene Projekte, die aus den genannten 3,25 Millionen Euro Förderungen erhalten, aber nicht dem Förderaufruf „Frauenprojektförderung. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zu Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen für das Jahr 2020 und 2021“ zuzurechnen sind? (Bitte um Auflistung aller Projekteinrichtungen nach Titel, EinreicherInnen, beantragter Fördersumme, Ort der Umsetzung, Projektzielen und Zielgruppe)
i) Wenn ja, wann wurde dieser veröffentlicht?
ii) Wenn nein, warum nicht?
3) Wie viele Projekteinreichungen gab es insgesamt im Rahmen des Förderaufrufes „Frauenprojektförderung. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zu Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen für das Jahr 2020 und 2021“ im BKA bis zum 31.7.2020? (Bitte um Auflistung nach Titel, EinreicherInnen, beantragter Fördersumme, Ort der Umsetzung, Projektzielen und Zielgruppe)
a) Wie viele Projekteinreichungen betrafen den Bereich „Partnergewalt an Frauen“?
b) Wie viele Projekteinreichungen betrafen den Bereich „Cybergewalt“?
c) Wie viele Projekteinreichungen betrafen den Bereich „sexuelle Gewalt“?
d) Wie viele Projekteinreichungen betrafen den Bereich „traditionsbedingte Gewalt“?
e) Wie viele Projekteinreichungen betrafen den Bereich „Frauen- und Mädchenhandel“?
4) Welche Projekte wurden für die Projektförderung ausgewählt und warum? (Bitte Auflistung nach Titel des Projekts, EinreicherInnen, bewilligter Fördersumme, Ort der Umsetzung, Projektzielen und Zielgruppen)
5) Wann wurden die ausgewählten Projekte verständigt?
6) Wie viele Projektzusagen gab es im Bereich „Partnergewalt an Frauen“?
7) Wie viele Projektzusagen gab es im Bereich „Cybergewalt“?
8) Wie viele Projektzusagen gab es im Bereich „sexuelle Gewalt“?
9) Wie viele Projektzusagen gab es im Bereich „traditionsbedingte Gewalt“?
10) Wie viele Projektzusagen gab es im Bereich „Frauen- und Mädchenhandel“?
11) Welche dieser Projekte erhielten bereits vor der genannten Ausschreibung finanzielle Mittel durch Ihr Ressort? (Bitte um konkrete Auflistung)
12) Wie definiert Ihr Ressort „traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen“ und was ist in dieser inkludiert?
a) Woher stammt diese Definition, die sich in der Förderausschreibung des BKA wiederfindet?
13) Wie definiert Ihr Ressort „Cybergewalt“ und was ist in dieser inkludiert?
a) Woher stammt diese Definition, die sich in der Förderausschreibung des BKA wiederfindet?
14) Gab es zur Verteilung der Fördersumme auch einen regionalen Schlüssel bzw. wie wurde durch Ihr Ressort dafür gesorgt, dass Gewaltschutzmaßnahmen auch in ländlichen Regionen verstärkt werden?
15) Wie setzt sich die Auswahlkommission Ihres Ressorts zusammen, die sich verantwortlich zeichnet für die Projektauswahl? (Bitte um Auflistung)
a) Wurden zusätzlich ExpertInnen außerhalb Ihres Ressorts zu Rate gezogen?
i) Wenn ja, wer?
ii) Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/foerderungen-des-bundeskanzleramtes/frauenprojektfoerderungen/foerderaufruf-2020.html, abgerufen am 1.10.2020