3648/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.10.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler 

betreffend Zensur von Redebeiträgen gewählter Volksvertreter in sozialen Medien –Demokratie und Meinungsfreiheit in Gefahr

 

 

Seit längerer Zeit sind immer mehr Nutzer sozialer Medien bzw. Plattformen mit Monopolstellung von Restriktionen bis hin zur Zensur von gesetzlich unbedenklichen Inhalten betroffen. Facebook, Twitter, YouTube und weitere Monopolisten trachten danach den politischen Wünschen der Regierenden mit Vorausgehorsam zu entsprechen um einer weitergehenden und potentiell geschäftsschädigenden Regulierung zu entgehen.

Aktuell hat diese im Hinblick auf die in der Bundesverfassung festgeschriebene Meinungsfreiheit ohnehin schwerst bedenkliche und inakzeptable Praxis durch die Zensur von Reden zweier Abgeordneter zum Nationalrat eine neue Dimension erreicht. So veröffentlichte die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch am 23. September 2020 einen Redebeitrag auf Facebook, den sie im Zuge der an diesem Tag stattgefundenen Plenarsitzung gehalten hatte und in welchem sie vor einem Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte durch die Anti-Corona-Politik der Bundesregierung warnte, deren Panikmache kritisierte sowie die Untätigkeit der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend beanstandete. Das gepostete Video dieser Plenarrede wurde von Facebook verborgen und mit folgendem, angesichts des Inhalts völlig absurden Warnhinweis versehen: „Dieses Video zeigt möglicherweise Gewaltdarstellungen oder explizite Inhalte. Wir haben dieses Video verdeckt. Du kannst selbst entscheiden, ob du es ansehen möchtest."  

Von solcher Zensur betroffen wurde auch ein Debattenbeitrag zur Thematik der sogenannten „Moria-Flüchtlinge“ des Abgeordneten zum Nationalrat Michael Schnedlitz aus der Nationalratssitzung am 23. September 2020, welchen dieser auf Facebook postete und darin präzise anprangerte, dass tatsächlich nicht Kinder, sondern 1,90 Meter hohe Männer mit Bärten aus dem abgebrannten Flüchtlingslager nach Europa geholt würden und verwies dabei auf die evidente Kriminalitätsanfälligkeit dieser Personengruppe. Facebook löschte dieses Video mit der hanebüchenen Begründung, dass dessen Inhalte gegen die „Gemeinschaftsstandards gegen Hassrede“ verstoßen würden.

Dass Wortmeldungen demokratisch gewählter Volksvertreter offenbar aufgrund bloßer Antipathie deren Inhalten gegenüber von sozialen Medien der Zensur unterworfen werden, ist zutiefst verabscheuungswürdig und mit unserer Demokratie, welche auf den Säulen der Meinungsfreiheit gebaut ist, vollkommen unvereinbar. Denn weder die Staatlichkeit noch eine private Firma vorauseilenden Gehorsam haben das Recht, die Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaats auszuhebeln und durch die Ausübung der Zensur gegenüber Parlamentariern eine regelrechte Meinungsdiktatur aufzubauen. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie muss von politischer Seite daher unverzüglich gehandelt werden, um die freie Rede und die Meinungsfreiheit in den sozialen Medien wieder zu garantieren.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

 

1.    Haben Sie als Bundeskanzler infolge der beiden geschilderten Fälle von Zensur an Abgeordneten zum Nationalrat Maßnahmen ergriffen, um solche in Zukunft zu verhindern und die Meinungsfreiheit in sozialen Medien zu garantieren?

 

a.    Wenn ja, welche konkret?

b.    Wenn ja, sind Sie diesbezüglich mit Facebook Inc. in Kontakt getreten?

c.    Wenn ja, planen Sie Änderungen hinsichtlich des angekündigten Gesetzespakets „gegen Hass im Netz“, welches die Zensur seitens sozialer Medien befördert?

d.    Falls nein, warum nicht?

 

2.    Planen Sie zukünftige Konsequenzen für soziale Medien bzw. Plattformen mit Monopolstellung eintreten, wenn diese willkürlich Redebeiträge von gewählten Volksvertretern zensieren?

 

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, können Sie sich vorstellen Werbebudgets einzufrieren?

c.    Falls nein, warum nicht?

 

3.    Planen Sie eine Ausweitung der Tätigkeit des Digitalen Krisenstabs im Bundeskanzleramt zur Beobachtung und Dokumentation von Zensur in sozialen Medien?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Falls nein, warum nicht?

 

4.    Ist die Einrichtung einer Dokumentationsstelle gegen Zensur in sozialen Medien geplant?

 

a.    Wenn ja, inwiefern genau?

b.    Falls nein, warum nicht?