3650/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend 3,25 Mio. Euro für Gewaltschutz von Frauen

 

Mit 1. Oktober wurde verlautbart, dass das Ressort von Frauenministerin Susanne Raab nun 3,25 Millionen Euro in den Gewaltschutz und zur Stärkung von Frauen zur Verfügung stellt. Konkret stammen 2 Millionen Euro davon vom ÖIF, der Förderaufruf war im Mai erfolgt.

Das Geld gehe an insgesamt „33 neue Projekte für mehr Gewaltschutz und für den Kampf gegen kulturell bedingte Gewalt wie Zwangsheirat, Kinderehen und weibliche Genitalverstümmelung“, hieß es in der zugehörigen Aussendung.

Seitens des ÖIF wurden, wie angeführt, Mittel in der Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und an 19 Projekte in ganz Österreich vergeben, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 umgesetzt werden. Zu diesen 14 Projekten gibt es eine Projektliste mit Angabe des Projekttitels, des bzw. der Projektträger_in und der oder des -partners bzw. -partnerin, eine Kurzbeschreibung und den Förderzeitraum.

Zu den 14 anderen geförderten Projekten gab und gibt es bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfrage seitens BM Raab keine detaillierteren Angaben, außer dass es sich dabei um „von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen in ländlichen Regionen“ sowie „von sexualisierter Gewalt an betroffenen Jugendlichen“ handle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Projekteinreichungen/Anträge gab es insgesamt?

a.    Wie viele Projekteinreichungen/Anträge kamen dabei aus welchen Bundesländern?

2.    Welche Projekte daraus erhalten nun eine Sonderförderung und in welcher Höhe?

3.    Nach welchen Kriterien wurden die zu fördernden Projekte und die zugehörigen Förderhöhen ermittelt?

4.    Inwieweit wurde hierbei auf eine flächendeckende, österreichweite Verteilung/Vergabe geachtet und welche Bundesländer sind dabei auch Projektträger_innen?

5.    Welcher Förderzeitraum kommt dabei zum Tragen, in welcher Form (einmalig, gestaffelt etc.) und weshalb hat man sich für die jeweilige Variante entschieden?

6.    Wie wurden die Entscheidungen über Förderzusagen von wem aufgrund welcher Kriterien getroffen?

a.    Wenn es eine Fachkommission gab, wie setzte sich diese zusammen und nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder ausgewählt?

                                      i.Und wenn eine Fachkommission alleinige Entscheidungsträgerin war, wie und nach welchen Kriterien hinsichtlich Projektauswahl und Bestimmung der Förderhöhen gab es?

7.    Wenn es keine Fachkommission gab, wer war letztverantwortlich für die Entscheidungen über die Vergabe und Höhe der Projektförderungen und nach welchen Kriterien wurden diese getroffen?

8.    In welcher Form und in welchem Zeitraum werden die geförderten Projekte evaluiert werden und durch wen?