3651/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.10.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2019 (Folgeanfrage)

 

Keine Zeit für Transparenz: Arbeiterkammern und Arbeitsministerium verzögern bei Rechnungsabschlüssen

Sämtliche Kammern, selbst Kleinst-Kammern mit wenig Personal, konnten in den Anfragebeantwortungen zur NEOS-Kammern-Anfrageserie Informationen über die Rechnungsabschlüsse 2019 bekannt geben. Nur leider nicht die Arbeiterkammern. Diese Vorgehensweise unterstreicht erneut die Intransparenz in den Arbeiterkammern, zeigt aber auch die schwache Aufsicht durch das Arbeitsministerium auf.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Arbeitsministerium in der Anfragebeantwortung 3034/AB XXVI. GP meinte, dass die Arbeiterkammern ihre Rechnungsabschlüsse 2019 erst bis 30.9.2020 an das Ministerium (Aufsichtsbehörde) übermitteln müssen, wodurch von vier Arbeiterkammern die Aufwände für Fraktionsförderungen noch fehlten. Kuriosum: Die Anfragebeantwortung ist vom 5.10.2020. Dem Arbeitsministerium müssen also zum Zeitpunkt der Beantwortungsübermittlung sämtliche Werte vorgelegen sein. Zudem war zwischen 30.9. und 5.10. genügend Zeit, die vier fehlenden Werte nachzutragen. Was aber leider nicht geschehen ist.

Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen

Die Kammer-Fraktionsförderungen sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Arbeiterkammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die AK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den AK-Wahljahren (2009, 2014) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich. 2019 war diesbezüglich wieder ein besonderes Jahr, da die Kammertage neu gewählt wurden.

"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung

Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist, aber die AK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Arbeiterkammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.

Da die Arbeiterkammern von sich aus nicht bereit sind, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich per parlamentarischer Anfrage erfragt werden.

 

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch waren die Aufwände für die Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer und Fraktion)

2.    Wann haben die Arbeiterkammern jeweils ihre Rechnungsabschlüsse 2019 an das Arbeitsministerium übermittelt? (nach Arbeiterkammer und Datum)

3.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)