3679/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.10.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Ethikunterricht während COVID-19

 

Laut Informationsschreiben des BMBWF soll die Klasse als „Haushaltsgemeinschaft“ funktionieren und die Außenkontakte von SchülerInnen minimiert werden. Es sollen „klassenübergreifende Gruppen so weit wie möglich vermieden werden und darauf geachtet werden, dass es in den Pausen zu keinen starken Durchmischungen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen oder zu klassenübergreifenden Unterricht kommt[1]“. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass es besonders in der Sekundarstufe verschiedene klassenübergreifende Gruppen gibt, die nicht verboten seien, jedoch auch nicht schulautonom gefördert werden sollen.

 

Der Ethikunterricht wird oftmals als klassenübergreifender Unterricht geführt und fällt unter diese vage Vorgabe des Ministeriums. Es sind mehrere Fälle von Schulen an uns herangetragen worden, dass Kinder und Jugendliche, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben und unter ‚normalen‘ Verhältnissen den Ethikunterricht besuchen, nun keinen Ethikunterricht besuchen können und im Religionsunterricht bleiben müssen. Wenn Eltern dies nicht wollen, müssen sie ihre Kinder für die Unterrichtsstunde abholen und beaufsichtigen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1)      Wurde seitens des Ministeriums eine Vorgabe an die Bildungsdirektionen und/oder Schulleitungen weitergegeben, wie im Rahmen der COVID-19 Hygienerichtlinien mit klassenübergreifenden Ethikunterricht umzugehen ist?

a.       Wenn ja, bitte um Übermittlung der Vorgabe.

b.       Wenn nein, warum nicht?

 

2)      Wurde seitens des Ministeriums eine Vorgabe an die Bildungsdirektion und/oder Schulleitungen weitergegeben, wie im Rahmen der COVID-19 Hygienerichtlinien mit Religionsunterricht umzugehen ist, da ReligionslehrerInnen oft an verschiedenen Schulen unterrichten?

a.       Wenn ja, bitte um Übermittlung der Vorgabe.

b.       Wenn nein, warum nicht?

 

3)      Wurde seitens des Ministeriums eine Regelung verfasst, die die Beaufsichtigung von SchülerInnen, für die der Religionsunterricht nicht als Pflichtfach gilt bzw. die vom Religionsunterricht abgemeldet wurden, betrifft?

a.       Wenn ja, bitte um Übermittlung der Regelung?

b.       Wenn nein, warum nicht?

 

4)      In wie vielen Fällen ist der Religionsunterricht an einer Randstunde am Nachmittag angesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung der Schulen.

 

5)      In wie vielen Fällen ist der Ethikunterricht an einer Randstunde am Nachmittag angesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung der Schulen.

 

6)      An welchen Schulen wird der Ethikunterricht zur Zeit in einer schulstufenübergreifenden Klasse geführt? Bitte um detaillierte Auflistung pro Bundesland und Schultyp.

 



[1] https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html