3683/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.10.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Spitalskapazitäten in COVID-19-Zeiten
In der „Wiener Zeitung“ vom 3.4.2020, wurde der Gesundheitsminister wie folgt zitiert:
„(…) Die einschlägigen Kapazitätsgrenzen der österreichischen Krankenhäuser werden laut Anschober somit nicht erreicht. Denn in Summe gibt es etwa 41.500 Spitalsbetten (davon etwas über die Hälfte frei) und über 2.200 Intensivbetten (davon über 1.000 frei). Dies auch deshalb, weil laut Ostermann bewusst Kapazitäten neu geschaffen bzw. frei gemacht wurden. So habe man etwa nicht notwendige Operationen verschoben (…).
Unterschiedliche Angaben von Bund und Ländern über die für Covid-19-Patienten verfügbaren Beatmungsgeräte begründete Ostermann einerseits mit unterschiedlichen Meldezeitpunkten. Andererseits gebe es auch gewisse Spielräume, weshalb die Zahlen schwer punktgenau festgelegt werden könnten. Er geht aktuell von etwa 3.000 Geräten aus (davon die Hälfte frei). (…)“
Das Corona-Dashboard des Gesundheitsministeriums zeigte jedoch andere Belegszahlen. Demnach waren auch im April die Normalbetten nur zu 5% und die Intensivbetten nur zu 20% ausgelastet.
Hinsichtlich einer erwarteten zweiten Welle und 6 Monaten Zeit die Kapazitäten dahingehend anzupassen, richten in diesem Zusammenhang die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage