3684/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.10.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Absonderungsbescheide als COVID-19-Maßnahme

 

 

Nach dem Epidemiegesetz, oder dem Covid-Maßnahmengesetz, können „kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen angehalten oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden“.

Kranke und Krankheitsverdächtige sind bis zur Genesung oder bis zur Ausräumung des Verdachts abzusondern. Für die Verhängung der Quarantäne muss „eine ernstliche und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen“ bestehen, „die nicht durch gelindere Maßnahmen beseitigt werden kann“.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

                                                                   Anfrage

 

  1. Wie viele Absonderungsbescheide auf Grund SARS-CoV-2 wurden von 1.3.2020 bis 20.9.2020 bundesweit erlassen? (aufgegliedert nach Monaten, Dauer der Absonderungen und politischen Bezirken)
  2. Wie viele Personen, welche von 1.3.2020 bis 20.9.2020 mittels Bescheid auf Grund SARS-CoV-2 abgesondert wurden, wurden positiv auf Covid-19 getestet? (aufgegliedert nach Monaten und politischen Bezirken)