3694/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.10.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend „Künstler“ schänden erneut Lueger-Denkmal in Wien
Wie unzensuriert.at[1] berichtet, wurde das Denkmal für den ehemaligen konservativen Bürgermeister Wiens, Karl Lueger (1897 bis 1910), in der Wiener Innenstadt am 05.10.2020 erneut Opfer einer Schändung durch linke Extremisten.
„Während in der Vergangenheit die Verunstaltungen der Statue im Verborgenen geschah und Täter – vermutlich politisch gewollt – nie ausfindig gemacht werden konnten, passierte es nun ganz offiziell und mit medialer Begleitung. Damit dürfte klar sein, dass die rot-grüne Stadtregierung angesichts ihres Nichteinschreitens jetzt spätestens nach der Wien-Wahl das Denkmal entfernen lässt.
(…)
Die Verantwortlichen der Denkmalschändung sollen nicht anonym bleiben: Initiiert wurde die Aktion von Eduard Freudmann, einem selbsternannten „Künstler“, der auch an der Akademie der bildenden Künste in Wien lehrt (!). Generell dürfte die Akademie Ausgangsort der linken Bilderstürmer sein. Denn auch von Johan Hartle, Rektor der Akademie der bildenden Künste, gab es Zustimmung und Rückendeckung für die Schändungsaktion. Ebenfalls an der Aktion beteiligt zeichnete die Schriftstellerin Marlene Streeruwitz.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen der oben genannten Sachverhalt bekannt?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Stehen die sich öffentlich zur Denkmalschändung bekennenden Personen in einem Vertragsverhältnis zu öffentlichen Einrichtungen? (Bitte jedenfalls für Johan Hartle, Eduard Freudmann und Marlene Streeruwitz beantworten)
a. Wenn ja, welche Verträge bestehen seit wann?
b. Wie sind diese Verträge dotiert?
3. Welche Personen, die öffentlich Denkmalschändungen befürworten, stehen insgesamt in einem Vertragsverhältnis zu öffentlichen Einrichtungen? (Bitte jedenfalls für Johan Hartle, Eduard Freudmann und Marlene Streeruwitz beantworten)
4. Inwiefern haben sich diese Vertragsverhältnisse, seitdem Sie Bundesminister für Kunst, Kultur und öffentlichen Dienst sind (29.01.2020), geändert? (Bitte Beförderungen, Versetzungen, usw. angeben)
5. Befinden die sich öffentlich zur Denkmalschändung bekennenden Personen in einem Dienstverhältnis zu öffentlichen Einrichtungen? (Bitte jedenfalls für Eduard Freudmann und Marlene Streeruwitz beantworten)?
6. Welche Personen, die öffentlich Denkmalschändungen befürworten, befinden sich insgesamt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis? (Bitte jedenfalls für Johan Hartle beantworten)?
7. Inwiefern haben sich diese Dienstverhältnisse, seitdem Sie Bundesminister für Kunst, Kultur und öffentlichen Dienst sind (29.01.2020) geändert? (Bitte Beförderungen, Versetzungen, usw. angeben)
8. Können Sie Beteiligungen an Denkmalschändungen von öffentlich-rechtlich Bediensteten in der Dienstzeit ausschließen?
a. Wenn ja, wie beurteilen Sie die „Rückendeckung“ von Johan Hartle?
9. Welche dienstrechtliche Konsequenzen drohen öffentlich-rechtlich Bediensteten, die sich an Denkmalschändungen beteiligen? (Bitte differenzieren nach Art des Dienstverhältnisses und der Beteiligung während der Dienstzeit bzw. in der Freizeit)
10. Bekommen die sich öffentlich zur Denkmalschändung bekennenden Personen staatliche Subventionen, Förderungen, Darlehen oÄ.? (Bitte jedenfalls für Johan Hartle, Eduard Freudmann und Marlene Streeruwitz beantworten)
a. Wenn ja, welche Verträge bestehen seit wann?
b. Wenn ja, wie sind diese Verträge dotiert?
[1] https://www.unzensuriert.at/content/113083-rot-gruene-stadtregierung-untaetig-kuenstler-schaenden-erneut-karl-lueger-denkmal-in-wien/