3698/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.10.2020
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Polizeistaatsaktion gegen COVID-19-kritischen Arzt Dr. Peer Eifler

 

Mit einer Polizeistaatsaktion gegen den COVID-19-kritischen Arzt Dr. Peer Eifler inklusive Berufsverbot revanchieren sich jetzt offensichtlich die schwarz-grüne Bundesregierung und ÖVP-nahe Standesvertreter in der Steiermärkischen Ärztekammer gegen einen Mediziner, der noch an die Freiheit der Wissenschaft und nicht an vorgegebenen Fakten aus der Propagandamaschinerie glaubt.

 

Die COVID-19-Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die österreichische Gesellschaft und Wirtschaft, insbesondere aber das Gesundheitssystem und die Volksgesundheit stehen seit einem guten halben Jahr in der wachsenden öffentlichen Kritik. Diese Kritik passt offensichtlich den Mächtigen in dieser Republik nicht, und sie wollen dagegen vorgehen. Auch die Aufhebung von verfassungswidrigen COVID-19-Maßnahmen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und die tausenden von Stellungnahmen gegen die neue Sammelgesetznovelle zum Epidemiegesetz, Tuberkulosegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz bringt die Bundesregierung nicht von ihrem dogmatischen Corona-Kriegsrechtskurs ab.

 

Und zu diesem Corona-Kriegsrechtskurs gehört auch das Vorgehen gegen alle jene Personen, die die Maßnahmen nicht (mehr) gutheißen können, da sie massiv in die österreichischen Grund- und Freiheitsrechte, den Rechtsstaat insgesamt und letztendlich ins demokratische Prinzip der Republik Österreich und ihrer Verfassung eingreifen.

 

Welche Richtung das österreichische Corona-Regime in Zukunft fahren möchte, lässt sich aus den Äußerungen von „Verfassungsministerin“ Karoline Edstadler anlässlich 100 Jahre österreichische Bundes-Verfassung mit erschreckender Klarheit herauslesen:

 

Edtstadler sprach auch eine aktuelle Gefahr für die Demokratie an – nämlich die „Kehrseiten der Digitalisierung“ wie Desinformation und Hass im Netz. Es gefährde die Demokratie, „wenn die Menschen die Welt nur noch in begrenzten Filterblasen wahrnehmen und die Meinung nur in der eigenen Echokammer reflektieren“.

Das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit samt Kritik an der Politik bestehe „zweifellos“. Aber das begründe nicht „das Recht auf eigene Fakten“. „Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, Anstrengungen für Faktentreue und Objektivität im neuen Medienpluralismus zu unternehmen“, so Edtstadler, „es liegt an uns, unsere Verfassung vor Missbrauch dahingehend zu schützen“.

https://orf.at/stories/3183531/

 

 

Der Mediziner Dr. Peer Eifler hat offensichtlich der „Faktentreue“ und „Objektivität im neuen Medienpluralismus“, wie sie sich die schwarz-grüne Bundesregierung insbesondere mit COVID-19-Maßnahmen vorstellt, nicht entsprochen.  Deshalb musste der Polizeistaat eingreifen, Berufsverbote aussprechen und Hausdurchsuchungen durchführen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

                                                     Anfrage

 

1)    Gegen welche Normen im § 2 Ärztegesetz (Beruf des Arztes) hat Dr. Eifler im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen nach ihrer Rechtsmeinung durch seine Berufsausübung verstoßen, oder hat er nur mangelnde „Faktentreue“ gegenüber der aktuellen Bundesregierung geübt?

2)    Gegen welche Normen im § 4 Ärztegesetz (Erfordernisse der Berufsausübung) im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen nach ihrer Rechtsmeinung durch seine Berufsausübung verstoßen, oder hat er nur mangelnde „Faktentreue“ gegenüber der aktuellen Bundesregierung geübt?

3)    Welche Normen im § 59 Ärztegesetz (Erlöschen und Ruhen der Berechtigung zur Berufsausübung, Streichung aus der Ärzteliste) hat Dr. Eifler im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen nach Ihrer Rechtsmeinung durch seine Berufsausübung verwirklicht, oder hat er nur mangelnde „Faktentreue“ gegenüber der aktuellen Bundesregierung geübt?

4)    Welchen Normen im § 61 Ärztegesetz (Zeitlich beschränkte Untersagung der Berufsausübung) hat Dr. Eifler im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen nach ihrer Rechtsmeinung durch seine Berufsausübung verwirklicht, oder hat er nur mangelnde „Faktentreue“ gegenüber der aktuellen Bundesregierung geübt?

5)    Welche Informationen wurden vom Gesundheitsministerium bzw. den Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Herrn Dr. Peer Eifler an die Polizeibehörden (Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) weitergegeben?

6)    Welche Informationen wurden von den Polizeibehörden (Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Herrn Dr. Peer Eifler an das Gesundheitsministerium weitergegeben?

7)    Welche Informationen wurden vom Gesundheitsministerium bzw. den Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Herrn Dr. Peer Eifler an die Staatsanwaltschaft weitergegeben?

8)    Welche Informationen wurden von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Herrn Dr. Peer Eifler an das Gesundheitsministerium bzw. die Gesundheitsbehörden weitergegeben?

9)    Welche Informationen wurden vom Gesundheitsministerium bzw. den Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Herrn Dr. Peer Eifler an die Österreichische Ärztekammer bzw. Steiermärkische Ärztekammer weitergegeben?

10) Welche Informationen wurden von der Österreichische Ärztekammer bzw. Steiermärkische Ärztekammer Zusammenhang mit der Berufsausübung von Herrn Dr. Peer Eifler an das Gesundheitsministerium bzw. die Gesundheitsbehörden weitergegeben?