3705/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.10.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
betreffend Ausgaben für Inserate seit Regierungsantritt
Seit dem Inkrafttreten der ersten umfangreichen Freiheitsbeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 ist auch eine verstärkte Medienpräsenz der Bundesregierung festzustellen. Mag dies zum Zwecke des ausreichenden Informierens der Bürger zwar notwendig sein, stellt sich trotzdem die Frage, ob auch andere Ministerien als jenes für Gesundheit, die Gunst der Stunde genutzt haben, um ihre eigene Medienpräsenz in Form von Inseraten zu erhöhen. Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit soll mittels gegenständlicher Anfrage festgestellt werden, ob sich das öffentlich-wirksame Auftreten Ihres Bundesministeriums im Vergleich zu den Vorjahren merklich geändert hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Ministeriums (bzw der nachgeordneten Dienststellen für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit) für Inserate und Werbung (Öffentlichkeitsarbeit im Generellen) im Zeitraum von 7. Jänner 2020 bis 30. September 2020?
2. Welches Gesamtvolumen an Ausgaben war für den in Frage 1. angegebenen Zeitraum für Inserate ursprünglich geplant?
3. In welchen Medien wurde inseriert? Bitte um Nennung von Herausgeber, Medientyp, Datum und Ort der Veröffentlichung.
4. Warum wurde in diesen Medien inseriert?
5. Zu welchen Inhalten wurde in diesen Medien inseriert?
6. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Ministeriums (bzw der nachgeordneten Dienststellen für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit) für Inserate und Werbung (Öffentlichkeitsarbeit im Generellen) im vergleichbaren Zeitraum der Vorjahre (2015-2019)?
7. Wie hoch waren die Ausgaben für Inserate und Werbung (Öffentlichkeitsarbeit im Generellen), die unter die Geringfügigkeits-/Bagatellgrenze von 5.000 Euro für den angeführten Zeitraum fallen?
8. Wie hoch waren die Ausgaben für Inserate und Werbung (Öffentlichkeitsarbeit im Generellen), die unter die Geringfügigkeits-/Bagatellgrenze von 5.000 Euro im genannten Zeitraum für die genannten Vorjahre fallen?