3728/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.10.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Justizanstalten und die durchschnittlichen Kosten

 

 

Das Bundesministerium für Justiz ist als oberste Vollzugsbehörde für die strategische Planung, Steuerung sowie oberste Leitung des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs zuständig, wobei die operative Steuerung momentan noch der Generaldirektion, einer dem Bundesministerium für Justiz beigegebenen Dienstbehörde, obliegt. Österreich verfügt über 28 Justizanstalten samt 12 Außenstellen, die in den letzten Jahren durchschnittlich mehr als 9.200 Insassen gehalten haben.

 

Die durchschnittlichen Kosten für einen Insassen des Straf- und Maßnahmenvollzuges beliefen sich im Jahr 2018 laut einer Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Justiz auf 129,73 Euro.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Insassen verbüßen derzeit eine Haftstrafe in den österreichischen Justizanstalten, aufgegliedert nach Justizanstalten?

2.    Wie viele dieser Insassen haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, aufgegliedert nach Justizanstalten und Herkunftsland bzw. Staatsbürgerschaft?

3.    Was sind die durchschnittlichen Kosten 2019 pro Hafttag?

4.    Was beinhalten die durchschnittlichen Kosten pro Hafttag?

5.    Was davon wird vom Insassen selbst getragen?

6.    Wie sind die Kosten aufgegliedert?

7.    Beinhalten die Kosten auch die medizinische Versorgung?

8.    Werden hier Sozialtarife verrechnet?

9.    Sind die medizinischen Leistungen höher, als etwa die der österreichischen Krankenkassen?

a)    Wenn ja warum?

10. Wurde das Vorhaben von 2019 Einbeziehung der Insassinnen und Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung um eine kostensparende Lösung und die gewünschten Effekte, wie beispielsweise im stationären Bereich Leistungen für Insassinnen und Insassen im Katalog des LKF-Systems abzubilden, bereits erzielt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Werden sie die Empfehlung vom Rechnungshof, für die Vergütung der Krankenversorgung für Insassen eine kostengünstigere Lösung zu finden, umsetzen?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Bekommen alle die gleichen medizinischen Versorgungen bzw. Leistungen?

13. Wie ist der EU-Schnitt, der durchschnittlichen medizinischen Versorgung und der Kosten der Unterbringung von Insassen?