3797/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die unbeantworteten Fragen des Bundesministers für Finanzen über Bereich Kosten der Justiz“

 

Am 7. Oktober 2020 wurde von KO Herbert Kickl eine Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Schluss mit dem Milliardengrab für eine falsche Asyl-, Zuwanderungs- und Integrationspolitik in Österreich und Europa – Österreich braucht jeden Euro für die Opfer des schwarz-grünen Corona-Desasters!“ gestellt.

 

Aus den Antworten von Finanzminister Gernot Blümel wurde dabei leider sehr deutlich klar, dass das Finanzministerium unter seiner Leitung keine Ahnung hat, wohin das Geld der österreichischen Steuerzahler fließt.

 

Sich einen Überblick zu schaffen, in dem der Finanzminister auch Rücksprache mit den Ressortminister hält, um die Dringliche Anfrage korrekt zu beantworten, dürfte wahrscheinlich auch dem Unwillen seiner Aufgabe als Minister eines Schlüsselressorts nachzukommen und dem Wahlkampf in Wien geschuldet sein.

 

Auch um auch dem Finanzmister etwas Überblick über das budgetierte und verwendete Geld zu geben, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2019 – die Kosten, die dem Justizbudget für Verfahren aufgrund der Asyl- und Fremdengesetze erwachsen sind?

 

2.    Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2019 – die Kosten, die dem Justizbudget für Strafverfahren gegen ausländische Staatsbürger erwachsen sind?

 

3.    Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2019 – die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von ausländischen Häftlingen in österreichischen Justizanstalten?