3911/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.10.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend: Entfall der Herbstferien in manchen Schulen

 

Im April 2019 wurden ab dem Schuljahr 2020/21 in Österreich bundesweit vom 27. Oktober bis 31. Oktober einheitliche Herbstferien eingeführt. Verwendet werden für die Herbstferien Teile der bestehenden schulautonomen Tage, wobei die genaue Zahl sich am Wochentag des 26. Oktober im jeweiligen Jahr orientiert. Die bisher freien Dienstage nach Ostern und Pfingsten werden zu ordentlichen Schultagen. Der hierfür zuständige Bildungsminister Heinz Faßmann sah dies als eine Erleichterung für Familien, da die uneinheitliche Vorgangsweise der Schulen bisher regelmäßig zu schwierigen Betreuungssituationen für Eltern und Erziehungsberechtigte mit mehreren schulpflichtigen Kindern führte.  Mit der Maßnahme wollte man die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Schule für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer optimiert.

Die neue Regelung, bei der es zu keiner Ausweitung oder Reduktion bestehender Ferien oder etwa der Anzahl der schulfreien Tage kommt, wurde gemeinsam mit den Schulpartnern erarbeitet.

Gem § 5 Abs 5 a Schulzeitengesetz gibt es aber Ausnahmen: „Aus zwingenden schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen kann die zuständige Schulbehörde mit Verordnung für einzelne Schulen oder Schularten den Entfall der Herbstferien gemäß § 2 Abs. 4 Z 8 festlegen.“

In den jeweiligen Bundesländern werden also wieder 9 unterschiedliche Situationen geschaffen. Aus dem Bundesland Oberösterreich wissen wir, dass sich 8 Schulen, sowie fast alle Berufsschulen, nicht an die Herbstferien halten werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

Anfrage

1.    In welchen Bundesländern gibt es per Verordnung einen Entfall der Herbstferien?

2.    Wie viele Schulen sind davon betroffen? (Aufgeteilt auf die jeweiligen Bundesländer)

3.    Welche Schulen sind von diesem „Entfall“ der Herbstferien betroffen? (Aufgeteilt auf die jeweiligen Bundesländer)

4.    Welche Gründe werden von den Schulbehörden angeführt, dass die bundesweit eingeführten Herbstferien nicht eingehalten werden?

5.    Welche „schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe“ waren ausschlaggebend, dass die Schulbehörde bei der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Linz-Auhof, Aubrunnerweg 4, 4040 Linz, die Herbstferien entfallen lässt?

6.    Welche „schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe“ waren ausschlaggebend, dass die Schulbehörde bei der HLW Perg Machlandstraße 46, 4320 Perg, die Herbstferien entfallen lässt?

7.    Welche „schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe“ waren ausschlaggebend, dass die Schulbehörde bei der Tourismusschulen Bad Ischl, Katrinstraße 2, 4820 Bad Ischl, die Herbstferien entfallen lässt?

8.    Welche „schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe“ waren ausschlaggebend, dass die Schulbehörde bei der HBLA Linz, Garnisonstraße 25, 4020 Linz, die Herbstferien entfallen lässt?

9.    Welche „schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe“ waren ausschlaggebend, dass die Schulbehörde bei der HLW Freistadt, Schmiedgasse 2, 4240 Freistadt, die Herbstferien entfallen lässt?

10. Welche „schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe“ waren ausschlaggebend, dass die Schulbehörde bei  der HBAL Bad Leonfelden, Hagauerstraße 17, 4190 Bad Leonfelden, entfallen lässt?

11. Welche „schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe“ waren ausschlaggebend, dass die Schulbehörde bei der HLW Steyr, Leopold-Werndl-Straße 7, 4040 Steyr die Herbstferien entfallen lässt?

12. Welche „schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe“ waren ausschlaggebend, dass die Schulbehörde bei der HTL Vöcklabruck die Herbstferien entfallen lässt?