3913/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.10.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Hassposting von Euke Frank auf Twitter
Das Thema Hassposting und „Hate speech“ wird von der Regierung als wichtiger Schwerpunkt gesetzt, wobei man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass die Justiz hier offensichtlich nur nach sogenannten „rechten Hasspostern“ sucht, während es offensichtlich augenzwinkernd zur Kenntnis genommen wird, wenn rechte und/oder unliebsame Politiker beschimpft werden.


Angesichts der Tatsache, dass die die Herausgeberin und Chefredakteurin auf dem Nachrichtendienst „Twitter“ weit über 42.000 Follower hält, ist die Verbreitung dieses Hasspostings sehr rasch und sehr weit gestreut passiert.
Nachdem selbst in den Kollegenkreisen von Euke Frank Unverständnis über diese Aussagen laut wurden, löschte sie dieses Post wieder, nicht ohne einer Rechtfertigung - die es für eine solche Aussage nicht geben kann – und darauf hinzuweisen, dass sie nun ihrerseits ein Opfer von Hass wäre.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Hat die Justiz nach dem Hassposting von Euke Frank bereits von sich aus Ermittlung eingeleitet?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wurden von der Herausgeberin der Zeitschrift „Woman“ Anzeigen gegen die von ihr beschriebenen Hassposter gegen ihre Person in der Zwischenzeit zur Anzeige gebracht?
4. Wenn ja, wie viele Personen wurden von Euke Frank zur Anzeige gebracht?