3914/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.10.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend des Primitiven Verunglimpfens der Kärntner Geschichte durch Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger

 

 

Das Wort „Professur“ kommt aus dem lateinischen „profiteri“ (‚bekennen‘), in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“.[1] Im Allgemeinen geht man davon aus, dass es die Aufgabe von Lehrern ist, ihren Schülern Wissen – insbesondere natürlich Fachwissen zu vermitteln.

 

In der Radio Kärnten-Sendung „Antirassismusbewegung in Kärnten“ vom 23.06.2020 verglich der Universitätsprofessor Dr. Klaus Schönberger, Institutsvorstand des Instituts für Kulturanlayse an der Universität Klagenfurt, das ehrende Gedenken an den Kärntner Abwehrkampf und die Volksabstimmung mit der jüngsten Anti-Rassismusdemo in Klagenfurt. Weiters teilte er den Hörern von Radio Kärnten mit, dass zu Lebzeiten von Dr. Jörg Haider die Bediensteten des Landes verpflichtet worden wären, an 10. Oktober-Feiern teilzunehmen. Da diese Behauptung seinerseits in keiner Weise bewiesen oder belegt wurde, grenzt seine Aussage an ein primitives Verunglimpfen der Kärntner Geschichte.

 

Als Universitätsprofessor und Institutsvorstand hat Dr. Klaus Schönberger nicht nur seinen Studierenden sondern auch der Öffentlichkeit gegenüber eine Vorbildfunktion und nimmt zwangsweise die Rolle eines Meinungsbildners ein. Daher ist es als äußerst bedenklich anzusehen, wenn ein Universitätsprofessor derartige unbegründete und nicht fundierte Äußerungen tätigt.

 

Genauso bedenklich ist es, wenn derselbe Professor die Forderung nach Integration von Migranten als „Form des strukturellen Rassismus“ bezeichnet und Integration für „Assimilierung und Unterordnung“ bedeutet. Als Ausbilder unseres akademischen Nachwuchses und Lehrender im Bereich der Kulturanalyse, fragt man sich, wie er behaupten kann, es sei Rassismus, wenn jemand verlangt, dass sich Zuwanderer in unsere Gesellschaft integrieren sollen.

 

In Österreich leben über zwei Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Dass sich diese Menschen im Land zurechtfinden und verständigen können, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, in die Schule gehen oder einen Beruf ausüben können, wäre ohne Integration nicht möglich. Ein nationaler, gesellschaftlicher Zusammenhalt und sozialer Frieden setzen nicht nur das Kennenlernen, sondern auch das Einbeziehen der Menschen in die österreichische Gesellschaft und Kultur voraus.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie definiert das BMBWF den Begriff „Integration“?

2.    Wie definiert das BMBWF den Begriff „Rassismus“?

3.    Sind dem BMBWF die Aussagen von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger zum Thema „Rassismus“ in Bezug auf den „Kärntner Abwehrkampf“ und die „Integration von Migranten“ bekannt?

4.    Wie bewertet das BMBWF die Aussagen von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger?

5.    Ist für das BMBWF die Aussage von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger, dass die Integration von Migranten eine „Form des strukturellen Rassismus“ darstellt, belegt

a)    Wenn ja, warum?

b)    Wenn nein, warum nicht?

6.    Ist das BMBWF die Aussage von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger, dass Integration gleichzusetzen ist mit „Assimilierung und Unterordnung“, belegt?

a)    Wenn ja, warum?

b)    Wenn nein, warum nicht?

7.    Ist das BMBWF die Aussage von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger, dass das Gedenken an den Kärntner Abwehrkampf und die Volksabstimmung mit der von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger angesprochenen Anti-Rassimusdemo in Klagenfurt verglichen werden kann, belegt?

a)    Wenn ja, warum?

b)    Wenn nein, warum nicht?

8.    Hat es durch das BMBWF eine Reaktion auf die Aussagen von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger gegeben?

a)    Wenn ja, welche?

b)    Wenn nein, warum nicht?

9.    Hat es von anderen Stellen Reaktionen auf die Aussagen von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger gegeben?

a)    Wenn ja, von wem und welche?

10. Hatten die Äußerungen von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger bezüglich des Kärntner Abwehrkampfes und der Volksabstimmung berufliche bzw. rechtliche Folgen für ihn seitens der Universität Klagenfurt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Hatten die Äußerungen von Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger bezüglich des Kärntner Abwehrkampfes und der Volksabstimmung berufliche bzw. rechtliche Folgen für ihn seitens des BMBWF?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Ist Dr. Schönberger als Universitätsprofessor und Vorstand des Instituts für Kulturanalyse, der sich öffentlich gegen die notwendige Integration von Zuwanderern ausspricht und diese sogar mit Rassismus vergleicht, in seiner beruflichen Position noch tragbar?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, was wird dagegen unternommen?



[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Professor