3920/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.10.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt
betreffend Förderungen von Frauenprojekten
Das Bundeskanzleramt (BKA) stellt von den insgesamt 3,25 Millionen Euro 1,25 Euro zur Verfügung, die restlichen zwei Millionen stammen vom Österreichischen Integrationsfond (ÖIF). Die Förderungsaufruf endete am 31. Juli 2020.
Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, welche im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt folgende
Anfrage
1) Wie kam es genau zur Förderungssumme von 3,25 Mio.€?
2) Ist eine Erhöhung der Förderungssumme denkbar?
a. Wenn ja, in welcher Höhe?
b. Wenn nein, warum nicht?
3) Warum hat genau der ÖIF 2 Mio.€ zur Verfügung gestellt?
4) Warum vergibt der ÖIF die Förderung von 2 Mio. € nicht direkt selbst?
5) Wie kam es zu der Summe von 1,25 Mio.€ seitens des BKA?
6) Warum vergibt das BKA die Förderung von 2. Mio.€ nicht direkt selbst?
7) Wie viele Vereine, Projekte, Initiativen etc. haben insgesamt einen Antrag auf Förderung gestellt?
8) Wie viele davon wurden abgelehnt und warum? (Bitte um Auflistung der Antragsteller samt Begründung für die Ablehnung)
9) Nach welchen konkreten Maßstäben, Kriterien oder Richtlinien wurde entschieden, wer förderungsfähig ist und wer nicht?
10) Wer entscheidet über die Vergabe der Förderung?
11) Nach welchen konkreten Maßstäben, Kriterien oder Richtlinien wurde entschieden, wie hoch die Förderung ist?
12) Wer entscheidet in welcher Höhe die Förderung ausbezahlt wird?
13) Werden die Förderungen gestaffelt oder einmalig ausbezahlt?
a. Wenn gestaffelt, warum?
b. Wenn nicht gestaffelt, warum einmalig?
14) Sind die Förderung an irgendwelche Tätigkeiten, Leistungen oder Ergebnisse gebunden?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, wer kontrolliert dies?
c. Wenn nein, warum nicht?
15) Muss die Förderungssumme bei nicht Einhaltung oder Umsetzung der Förderziele zurückbezahlt werden?
a. Wenn nein, warum nicht?
16) Wird es seitens Ihres Ressort eine Evaluierung der geförderten Projekte geben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, wer wird diese Evaluierung vornehmen?
c. Wenn nein, warum nicht?
17) Was erwarten Sie sich selbst von den geförderten Projekten?
18) Wird es die Möglichkeit geben, dass noch neue Projekte oder Initiativen gefördert werden?
19) Gibt es eine Gesamtliste der 33 bedachten geförderten Projekten?
a. Wenn ja, bitte um Übermittelung.
b. Wenn nein, warum nicht?
20) Was verstehen Sie unter „kulturell bedingte“ Gewalt?
21) Warum liegt der Schwerpunkt der Förderung auf Projekte, die sich mit Gewalt an Frauen und Mädchen in ländlichen Regionen beschäftigen?
Weiterführende Informationen
https://www.derstandard.at/story/2000120373452/ministerin-raab-vergibt-3-25-millionen-euro-an-frauenprojekte
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/foerderungen-des-bundeskanzleramtes/frauenprojektfoerderungen/foerderaufruf-2020.html