3920/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.10.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend Förderungen von Frauenprojekten

 

Leider werden auch in Österreich Frauen immer wieder zum Opfer von physischer wie auch sexueller Gewalt, Zwangsehen und Genitalverstümmelungen. Um dem entgegenzuwirken, wurde am 1. Oktober bekannt, dass Frauenministerin Susanne Raab, insgesamt 3,25 Millionen Euro an unterschiedliche Frauenprojekte vergibt. Finanzielle Unterstützung erhalten „33 neue Projekte für mehr Gewaltschutz und für den Kampf gegen kulturell bedingte Gewalt wie Zwangsheirat, Kinderehen und weibliche Geschlechtsverstümmelung“ wie Sie mitteilte. Der Fokus liegt auf Projekten, die sich der „kulturell bedingte Gewalt“ widmen. Hierbei sind 19 Projekte betroffen. Die restlichen 14 geförderten Initiativen widmen sich der von „Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen im ländlichen Regionen“ und „von sexualisierter Gewalt betroffenen Jugendlichen“.

Das Bundeskanzleramt (BKA) stellt von den insgesamt 3,25 Millionen Euro 1,25 Euro zur Verfügung, die restlichen zwei Millionen stammen vom Österreichischen Integrationsfond (ÖIF). Die Förderungsaufruf endete am 31. Juli 2020.

Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, welche im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 umgesetzt werden. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt folgende

 

Anfrage

 

1)    Wie kam es genau zur Förderungssumme von 3,25 Mio.€?

2)    Ist eine Erhöhung der Förderungssumme denkbar?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3)    Warum hat genau der ÖIF 2 Mio.€ zur Verfügung gestellt?

4)    Warum vergibt der ÖIF die Förderung von 2 Mio. € nicht direkt selbst?

5)    Wie kam es zu der Summe von 1,25 Mio.€ seitens des BKA?

6)    Warum vergibt das BKA die Förderung von 2. Mio.€ nicht direkt selbst?

7)    Wie viele Vereine, Projekte, Initiativen etc. haben insgesamt einen Antrag auf Förderung gestellt?

8)    Wie viele davon wurden abgelehnt und warum? (Bitte um Auflistung der Antragsteller samt Begründung für die Ablehnung)

9)    Nach welchen konkreten Maßstäben, Kriterien oder Richtlinien wurde entschieden, wer förderungsfähig ist und wer nicht?

10) Wer entscheidet über die Vergabe der Förderung?

11) Nach welchen konkreten Maßstäben, Kriterien oder Richtlinien wurde entschieden, wie hoch die Förderung ist?

12) Wer entscheidet in welcher Höhe die Förderung ausbezahlt wird?

13) Werden die Förderungen gestaffelt oder einmalig ausbezahlt?

a.    Wenn gestaffelt, warum?

b.    Wenn nicht gestaffelt, warum einmalig?

14) Sind die Förderung an irgendwelche Tätigkeiten, Leistungen oder Ergebnisse gebunden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wer kontrolliert dies?

c.    Wenn nein, warum nicht?

15) Muss die Förderungssumme bei nicht Einhaltung oder Umsetzung der Förderziele zurückbezahlt werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

16) Wird es seitens Ihres Ressort eine Evaluierung der geförderten Projekte geben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wer wird diese Evaluierung vornehmen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

17) Was erwarten Sie sich selbst von den geförderten Projekten?

18) Wird es die Möglichkeit geben, dass noch neue Projekte oder Initiativen gefördert werden?

19) Gibt es eine Gesamtliste der 33 bedachten geförderten Projekten?

a.    Wenn ja, bitte um Übermittelung.

b.    Wenn nein, warum nicht?

20) Was verstehen Sie unter „kulturell bedingte“ Gewalt?

21) Warum liegt der Schwerpunkt der Förderung auf Projekte, die sich mit Gewalt an Frauen und Mädchen in ländlichen Regionen beschäftigen?

 

 

 

Weiterführende Informationen

https://www.derstandard.at/story/2000120373452/ministerin-raab-vergibt-3-25-millionen-euro-an-frauenprojekte

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/foerderungen-des-bundeskanzleramtes/frauenprojektfoerderungen/foerderaufruf-2020.html