3923/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.10.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend die dauerhafte Maskenpflicht für Schüler trotz grüner Bildungsampel
Bezugnehmend auf einen Artikel aus der Krone vom 15.10.2020 müssen die Kinder an der Volksschule St. Georgen in Bruck an der Großglocknerstraße seit dem 12.10.2020 auf Geheiß der Gesundheitsbehörde eine Woche lang auch während des Unterrichts eine Gesichtsmaske tragen. Ausschlaggebend für diese Maßnahme soll ein Corona-Fall sein. Die Bildungsampel im Pinzgau steht aber bis zum heutigen Tag auf grün. Der Status „grün“ wird auf der Internetseite des Landes Salzburg als „Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen“ bezeichnet. Das Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch für die Schüler an der NMS Kaprun.
Eltern betroffener Kinder reagieren äußerst verunsichert und berichten von unhaltbaren Zuständen sowie Schwindelgefühlen ihrer Kinder.
Auf Nachfrage hat die Bildungsdirektion Salzburg mitgeteilt, dass die Maßnahme aufgrund einer Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde für den Bezirk ergangen ist.
Besonders hervorzuheben sind jedoch die unterschiedlichen Ansichten der Salzburger Landesregierung zu den Maßnahmen selbst, darunter jene von Salzburgs Familienlandesrätin Klambauer, die in einem Elternbrief vom 26. August 2020 dargelegt hat, dass „Covid weder gefährlicher als die Grippe wäre, noch Kinder ein erhöhtes Ansteckungsrisiko in sich bergen würden“.
Des Weiteren sind Kinder unter sechs Jahren explizit vom Tragen der Maske ausgeschlossen, da diese fast ausnahmslos panisch auf das Anlegen reagieren. Studien belegen jedoch, dass auch bis ins Teenageralter diese Angstzustände keine Seltenheit sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage