3923/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.10.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die dauerhafte Maskenpflicht für Schüler trotz grüner Bildungsampel

 

 

Bezugnehmend auf einen Artikel aus der Krone vom 15.10.2020 müssen die Kinder an der Volksschule St. Georgen in Bruck an der Großglocknerstraße seit dem 12.10.2020 auf Geheiß der Gesundheitsbehörde eine Woche lang auch während des Unterrichts eine Gesichtsmaske tragen. Ausschlaggebend für diese Maßnahme soll ein Corona-Fall sein. Die Bildungsampel im Pinzgau steht aber bis zum heutigen Tag auf grün. Der Status „grün“ wird auf der Internetseite des Landes Salzburg als „Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen“ bezeichnet. Das Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch für die Schüler an der NMS Kaprun.

 

Eltern betroffener Kinder reagieren äußerst verunsichert und berichten von unhaltbaren Zuständen sowie Schwindelgefühlen ihrer Kinder.

 

Auf Nachfrage hat die Bildungsdirektion Salzburg mitgeteilt, dass die Maßnahme aufgrund einer Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde für den Bezirk ergangen ist.

 

Besonders hervorzuheben sind jedoch die unterschiedlichen Ansichten der Salzburger Landesregierung zu den Maßnahmen selbst, darunter jene von Salzburgs Familienlandesrätin Klambauer, die in einem Elternbrief vom 26. August 2020 dargelegt hat, dass „Covid weder gefährlicher als die Grippe wäre, noch Kinder ein erhöhtes Ansteckungsrisiko in sich bergen würden“.

 

Des Weiteren sind Kinder unter sechs Jahren explizit vom Tragen der Maske ausgeschlossen, da diese fast ausnahmslos panisch auf das Anlegen reagieren. Studien belegen jedoch, dass auch bis ins Teenageralter diese Angstzustände keine Seltenheit sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende 

 

 

 

Anfrage

 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erging die Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, an den zwei oben genannten Schulen eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts zu beschließen?

 

  1. Bestand bis Donnerstag, 15. Oktober 2020, zu irgendeinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, eine solche Maskenpflicht für diese beiden Schulen anzuordnen, obwohl für den gesamten Bezirk Zell am See die Bildungsampel mit Stand: Donnerstag, 15. Oktober 2020, auf „grün“ geschaltet ist / war?

 

  1. Wenn diese Notwendigkeit tatsächlich bestand, kann die Bildungsampel (grün) in diesem Zusammenhang noch als zuverlässiges Mittel der Prävention und Information angesehen werden?

 

  1. Erscheint es ob der Tatsache, dass an diesen beiden Schulen lediglich ein Corona-positiver Fall vorliegt und die Bildungsampel auf „grün“ geschaltet ist, aus Ihrer Sicht verhältnismäßig, Schulkinder zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Schulunterrichtes zu verpflichten?