3924/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.10.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend 58 Corona-Fälle bei Türkischer Hochzeit
Die Tageszeitung Heute berichtete am 23. September 2020 folgendes:
Trotz der damaligen Empfehlung, private Feiern mit höchstens 25 Gästen abzuhalten, ging am 12. September in der Stadthalle Schrems (NÖ) eine gigantische Hochzeit über die Bühne. 350 Teilnehmer waren angekündigt, im Endeffekt sollen aber 700 Personen dort gewesen sein. Wenig später schnellten im Bezirk die Zahlen der Corona-Infizierten und der Verdachtsfälle in die Höhe. Die Behörden standen vorerst vor einem Rätsel – das sich nun klärte: Nach der Hochzeit Erkrankte hatten bei der Befragung ihrer Kontakte gelogen und einfach nichts von ihrer Teilnahme an der Hochzeit erzählt. „Wir wurden eine Woche lang hinsichtlich der Kontakte angelogen. Uns wurde kostbare Zeit genommen, um eine Streuung des Virus einzudämmen!“, tobt Bezirkshauptmann Stefan Grusch. Er bringt bei der Staatsanwaltschaft Anzeigen ein. Auf der Hochzeit haben sich mit Stand gestern zumindest 13 Menschen infiziert.
Heute.at
berichtet in Folge am 28. September 2020:
Im Corona-Hotspot um eine türkische Hochzeit in Schrems (Bezirk Gmünd) im Waldviertel ist die Zahl der Infizierten übers Wochenende von 38 auf 58 gestiegen. Der Cluster sei zwar "noch nicht abgeschlossen", ein höherer Zuwachs werde aber nicht mehr erwartet.[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen haben sich nach derzeitigem Stand bei der türkischen Hochzeit in Schrems mit Corona infiziert?
2.
Wurde
versucht zu überprüfen woher die Gäste angereist sind?
a.) Wie viele der Gäste sind aus dem Ausland eingereist, um an der
Hochzeit teilzunehmen?
b.) Wie viele davon sind aus der Türkei angereist?
3. Sind Sie darüber informiert, warum die Gäste die Behörden nicht wahrheitsgemäß informiert haben?
4. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um eine Weiterverbreitung außerhalb des türkischen Hochzeits-Clusters zu verhindern?
5.
Viele Österreicher
und Österreicherinnen zerbrechen sich derzeit den Kopf und fragen sich, ob
sie in der jetzigen Situation überhaupt heiraten sollen oder
Familienfeiern abzuhalten. Warum war es trotz Empfehlung möglich, eine türkische
Hochzeit mit derart vielen Gästen zu veranstalten?
a.) Was haben Sie vor, um künftig solche Migranten-Hochzeiten in diesem
Ausmaß zu verhindern?
6.
Die neue
Regelung besagt, dass bei privaten Feiern, also auch Hochzeiten, Indoor maximal
10 Personen und Outdoor maximal 100 Personen teilnehmen dürfen.
a.) Wie werden Sie die Teilnehmerzahl bei solchen Migranten-Hochzeiten oder
anderen Migranten-Veranstaltungen und Feiern kontrollieren?
b.) Wird es künftig behördliche Kontrollen bei jeder Hochzeit geben?
c.) Falls es keine behördlichen Kontrollen geben soll, mit welchen
Maßnahmen wollen sie sicherstellen, dass die Maximalteilnehmerzahl bei
solchen Migranten-Hochzeiten und Migranten-Veranstaltungen tatsächlich
eingehalten wird?
7.
Welche
Strafen sind künftig fällig, wenn die Maximalteilnehmeranzahl bei
einer solchen Migranten-Hochzeit/privaten Veranstaltung überschritten
wird? (Bitte um genaue Ausführung.)
a.) Trägt der Veranstalter zusätzliche Pflichten um die Einhaltung
der neuen Regelung zu gewährleisten?
b.) Falls ja, wie wird die Nichteinhaltung der Pflichten geahndet?
8. Wird es künftig verpflichtend sein, Teilnehmerlisten bei Migranten-Hochzeiten an die jeweilige Behörde zu übermitteln, um die Kontaktpersonennachverfolgung zu vereinfachen?
9.
Ist es
angedacht künftig Strafen zu verhängen, wenn die Personen die
Behörden im Rahmen des Kontaktpersonennachverfolgung-Verfahrens nichts
wahrheitsgemäß informieren?
a.) Falls ja, wie hoch soll die Strafe sein?
b.) Falls nein, warum soll keine Strafe verhängt werden?
c.) Welche weiteren Maßnahmen werden sie setzten, um das Kontaktpersonennachverfolgungs-Verfahren zu verbessern?