3925/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.10.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Dauer von Ermittlungsverfahren bei der WKStA
Besonders lange staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren stehen immer im Spannungsverhältnis zum Beschleunigungsgebot gem § 9 StPO. Lang andauernden Ermittlungen greifen zu dem stark in das Leben der Beschuldigten ein.
Im letzten Revisionsbericht über die WKStA vom 25. Mai 2018 (https://www.bmj.gv.at/ministerium/aktuelle-meldungen/zusammenfassung-des-revisionsberichts-ueber-die-zentrale-staatsanwaltschaft-zur-verfolgung-von-wirtschaftsstrafsachen-und-korruption-2018.html) wurden folgende Feststellungen getroffen:
"Bei besonders langer Verfahrensdauer bzw signifikanten Verfahrensverzögerungen konnten als ausschlaggebende Ursachen überwiegend Gründe außerhalb des Verantwortungsbereiches der zuständigen Referenten ausgemacht werden, nämlich insbesondere das Hinzukommen neuer Sachverhalte während eines anhängigen Ermittlungsverfahrens, begrenzte Ressourcen im polizeilichen Ermittlungsbereich, schleppende Ermittlungen der Finanzbehörden, begrenze Ressourcen vor allem im Buchsachverständigenbereich, die Dauer des Auswertungsprozesses sichergestellter elektronischer Daten, die Dauer der Widerspruchsverfahren, die gehäufte Rechtsmitteltätigkeit Beteiligter sowie die länger dauernde Erledigung von Rechtshilfeersuchen durch ausländische Behörden, insbesondere im Zusammenhang mit Ermittlungen im Bereich finanzieller Transaktionen.
An internen Ursachen für Verfahrensverzögerungen konnten einerseits die in zahlreichen Verfahren – jeweils mit einem Wechsel des zuständigen Referenten einhergehenden – von der Dienststellenleiterin als Belastungsausgleich verfügten Aktenübertragungen festgestellt werden, wobei diese Referentenwechsel im Wesentlichen Folge der personellen Fluktuation waren (Neuzugänge und Abgänge) und nur in untergeordneter Rolle durch aufsichtsbehördlich indizierte Entlastungsmaßnahmen einzelner Referenten bedingt waren. Andererseits hatten auch die gleichzeitige Führung mehrerer Großverfahren durch jeweils nur einen Referenten und die Berichtspflichten Auswirkungen auf die Verfahrensdauer."
Durch die nahezu ausufernde Art und Weise der Berichtspflicht und dadurch aufzuwendenden zeitlichen Ressourcen verschärft sich das Problem rund um die überlange Verfahrensdauer erheblich. So wurde zB in der Causa BVT beinahe jeder Verfahrensschritt als "vorhabensberichtspflichtig" erklärt, sodass über hundert Berichte erstattet werden mussten, wodurch die übrigen Akten noch länger im BMJ zur Bearbeitung liegen. Dies monierte auch die Leiterin der WKStA bei Ihrer Befragung vor dem BVT-Untersuchungsausschuss. Dieses Beispiel zeigt somit die Diskrepanz zwischen dem schon im Verfassungsrecht verankerten Recht auf ein (möglichst) rasches Strafverfahren und dem teilweise überbordenden Kontrollbedürfnis seitens des Ministeriums.
Weshalb daher eine Evaluierung dieser evident auf die Gesamtdauer der Verfahren großen Einfluss habenden Fachaufsichtsprüfung nicht in der Arbeitsgruppe thematisiert wurde und auch sonst - von internen Absichtserklärungen abgesehen - keine Vorgaben einer Maximaldauer - wie etwa im § 108a StPO für das Ermittlungsverfahren vorgesehen - normiert wurden, ist nicht erklärbar.
In der Vergangenheit erkannten die Grünen schon die großen Probleme, die mit den überbordenden Berichtspflichten einhergehen (https://www.diepresse.com/1576142/weisungsrecht-fast-5000-berichte-von-staatsanwalten-an-minister). Auch die Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts und Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts wurden von Seiten der Grünen bis zu deren Eintritt in die Bundesregierung gefordert (https://www.diepresse.com/4705213/weisenrat-grune-kritisieren-kosmetische-losung).
Im aktuellen türkis-grünen Regierungsprogramm werden auf Seite 32 ua folgendes Ziele festgelegt: "Stärkung der Staatsanwaltschaften zur unabhängigen Ermittlungsarbeit im verfassungsrechtlichen Rahmen durch: Entfall von vermeidbaren Berichten". Weiters finden sich im "Regierungsübereinkommen 2020-2024" unter anderem folgende Punkte: "Stärkung der Korruptionsbekämpfung, Evaluierung der für Wirtschafts(groß)verfahren eingesetzten Kapazitäten bei der WKStA (bestmöglicher Einsatz aller verfügbaren Kapazitäten für die Korruptionsbekämpfung), Evaluierung des Managements von Großverfahren, mit dem Ziel der effizienteren Erledigung der Verfahren und eines effektiven Ressourceneinsatzes (rasche Entscheidungen sichern Vertrauen auf Wirtschaftsstandort und Rechtsstaat), Präzisierung der Zuständigkeiten der WKStA im Sinne einer zielgerichteten Strafverfolgung, soweit sinnvoll".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie hoch war der Geschäftsanfall (Neufälle) bei der WKStA im Jahr
a. 2015?
b. 2016?
c. 2017?
d. 2018?
e. 2019?
2. Wie hoch waren die Erledigungszahlen (nur meritorischen Enderledigungen) bei der WKStA in den Jahren
a. 2015?
b. 2016?
c. 2017?
d. 2018?
e. 2019?
3. Wie viele sonstige Erledigungen (Weiterleitungen bzw Abtretungen an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften) erfolgten
a. 2015?
b. 2016?
c. 2017?
d. 2018?
e. 2019?
4. Von den in den Jahren 2015-2019 meritorisch erledigten Fällen - wie viele Fälle wurden in den jeweiligen Jahren
a. gem § 35c StAG erledigt?
b. gem § 190 StPO eingestellt?
c. gem § 191 StPO eingestellt?
d. gem § 192 StPO eingestellt?
e. gem § 197 StPO abgebrochen?
f. gem §§ 198 ff StPO diversionell erledigt?
5. Wie hoch war die Erledigungsquote (Verhältnis von Neuanfall zu Erledigungen) im Jahr
a. 2015?
b. 2016?
c. 2017?
d. 2018?
e. 2019?
6. Wie lange war die durchschnittliche Erledigungsdauer der anhängigen Verfahren (in Monaten) (nur meritorischen Enderledigungen ohne sonstige Erledigungen)?
a. im Jahr 2015?
b. im Jahr 2016?
c. im Jahr 2017?
d. im Jahr 2018?
e. im Jahr 2019?
7. Von den meritorisch erledigten Fällen - wie viele Fälle führten zu einer Anklage?
a. im Jahr 2015?
b. im Jahr 2016?
c. im Jahr 2017?
d. im Jahr 2018?
e. im Jahr 2019?
8. Wie viele dieser Fälle führten in den jeweiligen Jahren 2015-2019 im Hauptverfahren
a. zu einer Verurteilung?
b. zu einem Freispruch?
c. zu einer Einstellung im Hauptverfahren?
d. zu einer Diversion im Hauptverfahren?
9. Wie viele offene Ermittlungsverfahren sind zum Stichtag der Anfragebeantwortung bei der WKStA in Summe anhängig?
10. Wie viele dieser offenen Ermittlungsverfahren sind berichtspflichtig iSd § 8 StAG?
11. Wie viele dieser offenen Ermittlungsverfahren sind schon länger als
a. 1 Jahr anhängig?
b. 2 Jahre anhängig?
c. 3 Jahre anhängig?
d. 5 Jahre anhängig?
e. 10 Jahre anhängig?
12. Wie viele "Großverfahren" sind derzeit bei der WKStA anhängig?
a. Wie viele dieser Großverfahren werden von nur einem/einer Referent_in geführt?
b. Wie viele dieser Großverfahren werden von mehr als einem/einer Referent_in geführt?
13. Wie viele staatsanwaltliche "Neuzugänge" und "Abgänge" (Personalfluktuation) verzeichnete die WKStA in den Jahren 2015-2019 jeweils?
14. In wie vielen Verfahren kam es in den Jahren 2015-2019 zu einem Referentenwechsel?
15. In wie viele "Großverfahren" kam es in den Jahren 2015-2019 zu einem Referentenwechsel?
16. In wie vielen Verfahren kam es in den Jahren 2015-2019 zu einer verfügten Aktenübertragung als Belastungsausgleich?
17. In wie vielen "Großverfahren" kam es in den Jahren 2015-2019 zu einer verfügten Aktenübertragung als Belastungsausgleich?
18. Wie viele Anträge gem § 108a Abs 2 StPO (Überprüfung der Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens) wurden von der WKStA in den Jahren
a. 2015 gestellt?
b. 2016 gestellt?
c. 2017 gestellt?
d. 2018 gestellt?
e. 2019 gestellt?
19. Wie viele Anträge gem § 108a Abs 2 StPO der WKStA wurden in den jeweilig genannten Jahren vom Gericht "genehmigt" (iSv die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens verlängert sich um 2 Jahre)?
20. Wie viele Anträge gem § 108a Abs 2 StPO der WKStA wurden in den jeweilig genannten Jahren vom Gericht nicht "genehmigt"?
21. Wie viele Anträge gem § 108a Abs 4 StPO (Überprüfung der Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens) wurden von der WKStA in den Jahren
a. 2015 gestellt?
b. 2016 gestellt?
c. 2017 gestellt?
d. 2018 gestellt?
e. 2019 gestellt?
22. Wie viele Anträge gem § 108a Abs 4 StPO der WKStA wurden in den jeweilig genannten Jahren vom Gericht "genehmigt" (iSv die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens verlängert sich um 2 Jahre)?
23. Wie viele Anträge gem § 108a Abs 4 StPO der WKStA wurden in den jeweilig genannten Jahren vom Gericht nicht "genehmigt"?
24. Wie viele Anträge von Beschuldigten gem § 108 Abs 1 Z 1 StPO wurden von der WKStA in den Jahren 2015-2019 jeweils gestellt?
a. Wie vielen dieser Anträge wurde von der WKStA im jeweiligen Jahr selbst entsprochen?
b. Wie vielen dieser Anträge wurden zur Entscheidung an das Gericht im jeweiligen Jahr weitergeleitet?
c. Wie viele dieser Anträge waren vor Gericht in den jeweiligen Jahren erfolgreich?
d. Wie viele dieser Anträge waren vor Gericht in den jeweiligen Jahren nicht erfolgreich?
25. Wie viele Anträge von Beschuldigten gem § 108 Abs 1 Z 2 StPO (Anträge auf Einstellung) wurden von der WKStA in den Jahren 2015-2019 jeweils gestellt?
a. Wie vielen dieser Anträge wurde von der WKStA im jeweiligen Jahr selbst entsprochen?
b. Wie viele dieser Anträge wurden zur Entscheidung an das Gericht im jeweiligen Jahr weitergeleitet?
c. Wie viele dieser Anträge waren vor Gericht in den jeweiligen Jahren erfolgreich?
d. Wie viele dieser Anträge waren vor Gericht in den jeweiligen Jahren nicht erfolgreich?
26. Wie viele Haftfälle gab es in den Jahren 2015-2019 jeweils?
27. Wie viele Festnahmeanordnungen wurden in den Jahren 2015-2019 erlassen?
28. Wie oft wurde in den Jahren 2015-2019 Untersuchungshaft beantragt?
a. Wie viele dieser Anträge wurden vom Gericht genehmigt?
b. Wie viele dieser Anträge wurden vom Gericht nicht genehmigt?
29. Wie viele Einsprüche wegen Rechtsverletzungen im Ermittlungsverfahren gem § 106 StPO von Verfahrensbeteiligten wurden in den Jahren 2015-2019 jeweils gestellt?
a. Wie vielen dieser Einsprüche wurde von der WKStA im jeweiligen Jahr selbst entsprochen?
b. Wie viele dieser Einsprüche wurden zur Entscheidung an das Gericht im jeweiligen Jahr weitergeleitet?
c. Wie viele dieser Einsprüche waren vor Gericht in den jeweiligen Jahren erfolgreich?
d. Wie viele dieser Einsprüche waren vor Gericht in den jeweiligen Jahren nicht erfolgreich?
30. Wie viele Berichte wurden seitens der WKStA in den Jahren 2015-2019 jeweils der OStA Wien vorgelegt?
a. Wie viele Vorhabensberichte wurden von der WKStA in den Jahren 2015-2019 jeweils der OStA Wien vorgelegt?
b. Wie viele Anfallsberichte wurden von der WKStA in den Jahren 2015-2019 jeweils der OStA Wien vorgelegt?
c. Wie viele Anlassberichte wurden von der WKStA in den Jahren 2015-2019 jeweils der OStA Wien vorgelegt?
d. Wie viele Gruppenberichte wurden von der WKStA in den Jahren 2015-2019 jeweils der OStA Wien vorgelegt?
31. Wie viele Berichtsaufträge (§ 8 Abs. 2 bzw. § 8a Abs. 3 StAG) wurden in den Jahren 2015-2019 von der OStA Wien bzw. dem BMJ jeweils an die WKStA erteilt?
32. Werden Sie organisatorische oder legistische Maßnahmen setzen, um die Dauer von Ermittlungsverfahren vor der WKStA nachhaltig zu senken?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
33. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die im oben zitierten Revisionsbericht eruierten externen Verzögerungsursachen in Ermittlungsverfahren zu minimieren?
a. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die im oben zitierten Revisionsbericht eruierten externe Verzögerungsursache der begrenzten Ressourcen im polizeilichen Ermittlungsbereich zu minimieren?
b. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die im oben zitierten Revisionsbericht eruierten externe Verzögerungsursache der schleppenden Ermittlungen der Finanzbehörden zu minimieren?
c. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die im oben zitierten Revisionsbericht eruierten externe Verzögerungsursache der begrenzten Ressourcen vor allem im Buchsachverständigenbereich zu minimieren?
d. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die im oben zitierten Revisionsbericht eruierten externe Verzögerungsursache der Dauer des Auswertungsprozesses sichergestellter elektronischer Daten zu minimieren?
e. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die im oben zitierten Revisionsbericht eruierten externe Verzögerungsursache der Dauer der Widerspruchsverfahren zu minimieren?
f. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die im oben zitierten Revisionsbericht eruierten externe Verzögerungsursache der länger dauernden Erledigung von Rechtshilfeersuchen durch ausländische Behörden, insbesondere im Zusammenhang mit Ermittlungen im Bereich finanzieller Transaktionen zu minimieren?
34. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die im oben zitierten Revisionsbericht eruierten internen Verzögerungsursachen in Ermittlungsverfahren zu minimieren?
a. Bestehen derzeit konkrete Pläne in Bezug auf die Abschaffung von vermeidbaren Berichtspflichten?
i.Wenn ja, welche genau und wie sieht hier der Umsetzungsplan aus?
ii.Wenn ja, wann soll der Berichtspflichterlass geändert werden?
b. Bestehen derzeit konkrete Pläne in Bezug auf die Abschaffung der Anlassberichtspflicht der WKStA an die OStA?
i.Wenn ja, wann?
ii.Wenn nein, warum nicht?
iii.Wenn nein, wann gedenken Sie es zu tun?
35. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann bereits gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um die oben zitierten Ziele des Regierungsprogrammes zu erreichen?
a. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann bereits gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um das oben zitierte Ziel des Regierungsprogrammes der Stärkung der Korruptionsbekämpfung zu erreichen?
b. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann bereits gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um das oben zitierte Ziel des Regierungsprogrammes der Evaluierung der für Wirtschafts(groß)verfahren eingesetzten Kapazitäten bei der WKStA (bestmöglicher Einsatz aller verfügbaren Kapazitäten für die Korruptionsbekämpfung) zu erreichen?
c. Welche konkreten organisatorischen oder legistischen Maßnahmen haben Sie wann bereits gesetzt oder inwiefern in die Wege geleitet, um das oben zitierte Ziel des Regierungsprogrammes der effizienteren Erledigung der Verfahren und eines effektiven Ressourceneinsatzes (rasche Entscheidungen sichern Vertrauen auf Wirtschaftsstandort und Rechtsstaat) zu erreichen?
36. Inwiefern wurde die WKStA wann jeweils personell, organisatorisch oder finanziell während Ihrer Amtszeit bereits gestärkt?
a. Insoweit noch nicht: Welche konkreten Vorhaben werden derzeit im Sinne einer personellen, organisatorischen oder finanziellen Stärkung der WKStA in Ihrem Ressort vorbereitet?