3933/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.10.2020
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

 

betreffend Ausgestaltung der neuen GAP in Bezug auf Biodiversität

 

In Österreich bildet eine kleinstrukturierte Land- und Forstwirtschaft eine große Anzahl an Lebensräumen und unterstützt somit wertvolle Biodiversität im hohen Maße. Vieles leisten die Landwirte freiwillig, einiges wird bereits in der laufenden GAP vorgeschrieben. Die zweite Säule der GAP berücksichtigt derzeit die Förderungen der Biodiversität und der ökologischen Landwirtschaft.

 

Aktuell wird an der Ausgestaltung der GAP für die nächste Periode gearbeitet und da fürchten viele Landwirtinnen und Landwirte, dass es wieder zu strengeren Auflagen kommt. Die Vorgaben für die nächste GAP-Periode sind zwar noch nicht fixiert, aber es dringen immer wieder vorläufige Informationen an die Öffentlichkeit. Eine dieser Informationen betrifft die Biodiversität. So soll in der neuen GAP eine strengere Auslegung der Biodiversitätsrichtlinie geben. Besonders bei der Rinderhaltung könnte es zu Problemen führen, da sie durch mehr Blühflächen aber auch durch festgelegte Schnittzeiten weniger Futter für ihre Rinder hätten.

 

Mit neuen Auflagen würde man das Bauernsterben massiv forcieren. Gleichzeitig ist zu beobachten das entlang der Autobahnen bzw. der ÖBB-Schienen Grünstreifen mehrmals gemäht werden. Es stellt sich die Frage, ob man diese Flächen als Blühflächen für den Erhalt der Biodiversität nützen könnte um zu verhindern, dass unsere Bäuerinnen und Bauern weitere Auflagen bekommen und damit wieder mehr Bauernhöfe schließen müssen.

 

Die Bäuerinnen und Bauern dürfen mit den Kosten für mehr Umwelt- und Klimaschutz nicht allein gelassen werden. Die Konsequenz wäre eine zunehmende Abwanderung der europäischen Lebensmittelproduktion in Drittstaaten und vor allem die Aufgabe einer großen Zahl an landwirtschaftlichen Betrieben. Die Aufgabe der Politik ist es ssicherzustellen, dass die durch Covid-19 gebeutelten Landwirte weiter überleben; neue Auflagen sind jetzt nicht zielführend. Sie könnten sogar zur Reduzierung der Selbstversorgung führen, was definitiv der falsche Weg wäre.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie ist der aktuelle Stand der GAP-Verhandlungen? (Bitte für jede Säule gesondert ausführen)

2.    Inwiefern finden Entschließungen oder Anträge auf Stellungnahmen gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG des österreichischen Parlaments Eingang in Ihre Positionierung in den Verhandlungen zur GAP? (Bitte je Entschließung bzw. Antrag auf Stellungnahme von Nationalrat und Bundesrat, sowie den jeweiligen Ausschüssen, angeben)

3.    Gibt es bereits Ergebnisse bei den Verhandlungen betreffend der Biodiversität?

4.    Inwiefern stimmt es, dass Landwirtinnen und Landwirte in der Zukunft mehr Blühflächen benötigen?

a.    Gibt es Studien, Dossiers oÄ. dazu welche Folgen dies für die Rinderhaltung in Österreich hätte? (Bitte Publikationen anführen).

b.    Welche Folgen hätte dies für die Rinderhaltung in Österreich nach Ihrer Einschätzung bzw. jener Ihres Ressorts?

5.    Sind neue Auflagen für biologisch-wirtschaftende Betriebe geplant?

a.    Falls ja, welche?

6.    Inwiefern kann das Aufgeben des Mähens der Flächen von ASFINAG und ÖBB zur Biodiversität beitragen?

7.    Ist es möglich, mit Blühstreifen entlang der Gemeindestraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, entlang der Autobahnen oder auch der ÖBB die Bauern vor weiteren Auflagen zu bewahren?

a.    Falls ja, welche Überlegungen gibt es in diese Richtung?

8.    Wie beurteilen Sie als zuständige Bundesministerin bzw. ihr Ressort die neue Biodiversitätsrichtlinie?